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meine Freundin braucht dringend hilfe (Gelesen: 6.668 mal)
Themen Beschreibung: Aufendhaltsgenemigung
GABI
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.06.2010 um 14:45:21
 
Hallo an alle! Ich hoffe das jemand uns helfen kann es geht um Meine beste Freundin,Sie möchte ihren Verlobten aus mazedonien ehemalige ( Jugoslawien ) in Deutschland Heiraten,als ER zu Besuch hier war haben Sie sich entschlossen zu Heiraten alle notwendigen Papiere  sind schon in Standesamt abgegeben worden,Jetzt ist schon der Termin fest und sie können neckten Monat  heiraten  ,so weit so gut Leider hat sie nur ein 400 euro Job sie bekommt von ihren EX-Mann unterhalt für ihre Tochter und Kindergeld und Harz4 .Sie sucht wie eine verrückte nach einen Job,aber bis jetzt noch nichts gefunden, wird das ein Problem sein für seine Aufenthaltsgenehmigung ;weil er Deutsch sprechen ,lesen,und schreiben kann ;Muss er im schlimmsten Fall wieder zurück oder wie verläuft das ganze ,meine Freundin ist fix und fertig  ich hoffe das jemand ihr antworten kann

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ich habe vergessen zu erwähnen das er kein Visum braucht nach Deutschland zukommen Visa -frei für EU-LÄNDER

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Man kann Postings 15 Minuten lang ändern/ergänzen.
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« Zuletzt geändert: 30.06.2010 um 14:59:39 von N/V »  
 
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Antwort #1 - 30.06.2010 um 14:54:30
 
Wichtigste Frage, Gabi -

welche Staatsangehörigkeit hat Deine Freundin?

GABI schrieb am 30.06.2010 um 14:50:03:
ich habe vergessen zu erwähnen das er kein Visum braucht nach Deutschland zukommen


Das ist gilt nur für kurzfristige (bis zu drei Monate) Aufenthalte. - Soll ein dauernder Aufenthalt (z.B. als Folge einer Eheschließung) begründet werden, ist er grundsätzlich visapflichtig! Es ist also nicht ausgeschlossen sondern eher sehr wahrscheinlich, dass er nach der Eheschließung aufgefordert wird, das erforderliche Visaverfahren nachzuholen (also erst noch mal ausreisen muss.)

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« Zuletzt geändert: 30.06.2010 um 15:17:24 von schweitzer » 
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Antwort #2 - 30.06.2010 um 15:00:23
 
Sie ist deutsche
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Antwort #3 - 30.06.2010 um 15:04:00
 
Dann sieht es nicht so schlecht aus, weil beim Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu seiner deutschen Partnerin die Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel nicht von Bedeutung ist.

Klick mal auf das hier hervorgehobene Wort Regelausnahme, dann kannst Du nachlesen, wann es doch noch Schwierigkeiten geben könnte. Treffen die genannten Ausnahmen auf Deine Freundin aber nicht zu, dann brauchen sich die beiden insoweit keine Sorgen zu machen. Hartz IV etc. wäre dann unschädlich.

=schweitzer=
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Antwort #4 - 30.06.2010 um 15:04:02
 
GABI schrieb am 30.06.2010 um 15:00:23:
Sie ist deutsche

Dann klicke mal bitte auf Regelausnahme und lies dir die Details zur LU Sicherung durch. Ist alles sehr positiv fuer deine Freundin.
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GABI
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Antwort #5 - 30.06.2010 um 15:17:17
 
danke euch jetzt sage ich ihr bescheid
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Antwort #6 - 01.07.2010 um 11:09:24
 
hallo ,Meine Freundin hat noch eine frage ist es den möglich das ihr Verlobter auch ohne Heiratvisum hier Heiraten kann und sein Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann,odert muss Sie diese Heiratvisum in der Ausländeramt beantragen oder muss der Verlobter in der Deutschebotschaft  von skopie die Heiratvisum beantragen???
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Antwort #7 - 01.07.2010 um 11:34:35
 
Dazu hatte ich dir weiter oben schon mal was angedeutet, Gabi:

schweitzer schrieb am 30.06.2010 um 14:54:30:
Soll ein dauernder Aufenthalt (z.B. als Folge einer Eheschließung) begründet werden, ist er grundsätzlich visapflichtig! Es ist also nicht ausgeschlossen sondern eher sehr wahrscheinlich, dass er nach der Eheschließung aufgefordert wird, das erforderliche Visaverfahren nachzuholen (also erst noch mal ausreisen muss.)


Beide könnten zwar hier in Deutschland heiraten (wenn alle Dokumente in der erforderlichen Form vorliegen) - da aber im Anschluss ein dauernder Aufenthalt in Deutschland zum Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft bezweckt wird, ist die ABH nicht verpflichtet, ihm nach der Heirat eine AE zu erteilen, sondern kann darauf bestehen, dass er das für den beabsichtigten dauernden Aufenthaltszweck an sich erforderliche Visaverfahren nachholt.

Manche ABH bestehen nicht darauf (aber man kann das nicht einfordern, weil es eben diesbezüglich keinen Anspruch gibt) und erteilen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ( FB ) für drei Monate. In dieser Zeit muss der Partner einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A1 erbringen. - Der Aufenthalt gilt mit der FB bereits als erlaubt - in der Folge (mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse) würde die ABH in so einem Fall dann die AE erteilen.

Ist die ABH zu diesem Weg nicht bereit (was sie, wie gesagt, nicht muss!), gälte Folgendes.

Die beiden heiraten und er reist wieder nach Mazedonien

Das Visum wäre dann durch ihn zu beantragen, bei der Deutschen Botschaft in Skopje (Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs - am besten schon mal auf der Homepage der Botschaft in Skopje informieren über den groben Ablauf und die nötigen Papiere)- er müsste dazu u.a. dann dort einen Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Stufe A1 ) vorlegen. - Seine Freundin/Frau wird dann im Verlaufe des Visaverfahrens von der ABH benachrichtigt und ggf. auch eingeladen werden.

Die ABH ist am Visaverfahren beteiligt - stimmt sie der Erteilung des Visums zu, stehen die Sterne gut und er wird bald mit Visum einreisen und in der Folge seine AE bekommen können.

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« Zuletzt geändert: 01.07.2010 um 12:14:20 von schweitzer » 
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Antwort #8 - 01.07.2010 um 11:58:27
 
danke Schweitzer als meine Freundin hier in der Ausländerbehörde mit ihren Verlobten war ,waren die erstaunt wie gut  ER deutsch gesprochen hat .den als Kind mit 8 Jahren ist ER hier mit seine Familie gewesen und hier auch bis zum 9 Klasse zu schule  gewesen bis sie 1995 für  immer nah Makedonien gezogen sind,Den von der Ausländerbehörde haben ihm gesagt da Er das nach wissen muss das Er hier zu schule gegangen ist
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« Zuletzt geändert: 01.07.2010 um 12:10:23 von GABI »  
 
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Antwort #9 - 01.07.2010 um 12:07:04
 
GABI schrieb am 01.07.2010 um 11:58:27:
den als Kind mit 8 Jahren ist ER hier mit seine Familie gewesen und hier auch bis zum 9 Klasse zu schulegewesen bis sie 1995 fürimmer nah Makedonien gezogen sind



Hi,

welchen Aufenthaltsstatus hatte er denn damals ?

Besteht möglicherweise eine Einreisesperre aufgrund einer Abschiebung ?

B.D.

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Antwort #10 - 01.07.2010 um 12:10:47
 
GABI schrieb am 01.07.2010 um 11:58:27:
waren die erstaunt wie gutER deutsch gesprochen hat 


Na, dann sieht es doch gut aus - wenn für die Behörden offenkundig ist, dass er bereits über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügt, erübrigt sich ein extra Nachweis.

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Antwort #11 - 01.07.2010 um 12:14:34
 
also so wie meine Freundin mir gesagt hat, waren Sie damals 1988 bis1995 Asylbewerber und Sie sind freiwillig nach Makedonien zurück
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Antwort #12 - 09.07.2010 um 15:30:16
 
hallo , meine Freundin hat noch eine frage ,weiß jemand, Was ihr verlobten eventuell für Papiere  brauchen wird ,wenn ER ein Heiratvisum stellt in der deutsche botschaft in skopje (Mazedonien), also   von seine Seite aus ,den meine Freundin hat alle notwendige Papier ihm geschickt .
und wie lange es dauern wird bis ER  das Heiratvisum bekommt.
Weil der Termin zur Eheschließung ist am 30.7.2010  ?????

Wer kann uns helfen(antworten )?????
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Antwort #13 - 09.07.2010 um 18:47:17
 
GABI schrieb am 09.07.2010 um 15:30:16:
Weil der Termin zur Eheschließung ist am 30.7.2010?????

Ihr habt bereits einen Termin für die Eheschliessung vom Standesamt bekommen? Dann ist "fast" alles ausgestanden.
Er braucht die Bestätigung vom Standesamt über die Anmeldung zur Eheschliessung und üblicherweise 1eine VE, die du bei der ABH abgegeben hast. Diese VE ist nur nötig bis zur Eheschliessung.
Damit geht er zur Auslandsvertrettung und stellt einen Antrag auf das Heiratsvisum.
Die Auslandsvertettung wird deine ABH zwecks Zustimmung kontaktieren und diese dich.

1) die VE ist sicher nötig bei Ländern, deren Staatsangehörige nicht visafrei einreisen können. Wie das mit Mazedenien ist, weiss ich nicht. Wäre unlogisch, wenn man hier eine VE braucht, wenn Mazedonier doch ansonsten einfach einreisen können ... aber es ist nicht immer alles logisch.

Ansonsten gilt Antwort #7 von Schweitzer
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #14 - 10.07.2010 um 11:58:57
 
HI ,danke für deine Antwort ,in der Ausländerbehörde  wo meine Freundin angerufen hat, man ihr nichts von eine VE gesagt.   Weiß du vielleicht wielange der Verlobte meiner Freundin auf seine

Heiratvisum warten muss ,wie gesagt der Termin ist am 30.7.2010 oder müssen sie den Heirattermin verschieben ?????
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