Dazu hatte ich dir weiter oben schon mal was angedeutet, Gabi:
schweitzer schrieb am 30.06.2010 um 14:54:30:Soll ein dauernder Aufenthalt (z.B. als Folge einer Eheschließung) begründet werden, ist er grundsätzlich visapflichtig! Es ist also nicht ausgeschlossen sondern eher sehr wahrscheinlich, dass er nach der Eheschließung aufgefordert wird, das erforderliche Visaverfahren nachzuholen (also erst noch mal ausreisen muss.)
Beide könnten zwar hier in Deutschland heiraten (wenn alle Dokumente in der erforderlichen Form vorliegen) - da aber im Anschluss ein dauernder Aufenthalt in Deutschland zum Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft bezweckt wird, ist die
ABH nicht verpflichtet, ihm nach der Heirat eine
AE zu erteilen, sondern kann darauf bestehen, dass er das für den beabsichtigten dauernden Aufenthaltszweck an sich erforderliche Visaverfahren nachholt.
Manche
ABH bestehen nicht darauf (aber man kann das nicht einfordern, weil es eben diesbezüglich keinen Anspruch gibt) und erteilen zunächst eine Fiktionsbescheinigung (
FB ) für drei Monate. In dieser Zeit muss der Partner einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Stufe
A1 erbringen. - Der Aufenthalt gilt mit der
FB bereits als erlaubt - in der Folge (mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse) würde die
ABH in so einem Fall dann die
AE erteilen.
Ist die
ABH zu diesem Weg nicht bereit (was sie, wie gesagt, nicht muss!), gälte Folgendes.
Die beiden heiraten und er reist wieder nach Mazedonien
Das Visum wäre dann durch ihn zu beantragen, bei der Deutschen Botschaft in Skopje (Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs - am besten schon mal auf der Homepage der Botschaft in Skopje informieren über den groben Ablauf und die nötigen Papiere)- er müsste dazu u.a. dann dort einen Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Stufe
A1 ) vorlegen. - Seine Freundin/Frau wird dann im Verlaufe des Visaverfahrens von der
ABH benachrichtigt und ggf. auch eingeladen werden.
Die
ABH ist am Visaverfahren beteiligt - stimmt sie der Erteilung des Visums zu, stehen die Sterne gut und er wird bald mit Visum einreisen und in der Folge seine
AE bekommen können.
=schweitzer=