Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besuchvisum für Ehegatten - Krankenversicherung (Gelesen: 997 mal)
Earl Grey
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 69

Wohnort, Germany
Wohnort
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchvisum für Ehegatten - Krankenversicherung
30.06.2010 um 09:43:41
 
Hallo Allerseits,

Wenn ein Ehegatte für einen zeitlch befristeten Besuch eingeladen wird (Verpflichtungserklärung, Einladung,.....), wie verhält es sich mit er Krankenversicherung?
Muss da eine private Krankenversicherung für den Besuch/die Besucherin für die Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden, oder bestünde auch die Möglichkeit, dass er/sie sich beim gesetzlich krankenversichterten Ehegatten mitversichern kann?

Danke.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für Ehegatten - Krankenversicherung
Antwort #1 - 30.06.2010 um 09:49:05
 
Earl Grey schrieb am 30.06.2010 um 09:43:41:
Muss da eine private Krankenversicherung für den Besuch/die Besucherin für die Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden, oder bestünde auch die Möglichkeit, dass er/sie sich beim gesetzlich krankenversichterten Ehegatten mitversichern kann?


Letzeres geht nach meinem Wissen nur, wenn ein dauernder, rechtmäßiger Aufenthalst begründet würde. Dies ist hier vorliegend nicht der Fall.

Es müsste also eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

=schweitzer=


(Hab den Thread hierher verschoben, mit Aufenthalt wegen Studium, Au-Pair etc. hat die Frage ja nun nichts zu tun.)
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema