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brauche dringend Hilfe zur Familienzusammenführung! (Gelesen: 9.621 mal)
Dianaa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.06.2010 um 15:22:29
 
hey Leute,

ich brauche ein paar information oder Hilfe zu meiner Situation.
Ich habe letzten Sommer im Irak geheiratet und habe dort für 10 Monate gelebt, weil mein Mann dort lebt. Nun bin ich im 7. Monat schwanger und bin wieder in Deutschland wegen der Entbindung. Aber mein Mann ist noch im Irak. Ich hab vorher die 11. Klasse besucht auf einem Wirtschaftsgym. und jetzt kann ich ja weder arbeiten noch zur Schule gehen. Ich habe ALG II beantragt. Ich will aber hier in Deutschland bleiben und nicht zurück und will das mein Mann auch hierhin kommt, aber wie mach ich das?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.06.2010 um 15:34:59
 
Dianaa schrieb am 28.06.2010 um 15:22:29:
Ich will aber hier in Deutschland bleiben und nicht zurück und will das mein Mann auch hierhin kommt, aber wie mach ich das? 

Zuerst solltest die FAQ lesen, damit sich die wichtigsten Fragen klären.

Auch die Forensuche "FZF zum (künftig) deutschen Kind" sollte dir deine Fragen im Groben beantworten.

Detailfragen kannst du ja dann noch stellen.

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reinhard
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Antwort #2 - 28.06.2010 um 15:52:14
 
Dianaa schrieb am 28.06.2010 um 15:22:29:
Ich will aber hier in Deutschland bleiben und nicht zurück und will das mein Mann auch hierhin kommt, aber wie mach ich das?


Dein Mann muss einen Visum-Antrag stellen. Klär mit ihm, ob er zur Deutschen Botschaft in Bagdad kann.
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Dianaa
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Antwort #3 - 28.06.2010 um 16:45:43
 
jaaa und wenn er den gestellt hat, was dann
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Tippi
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Antwort #4 - 28.06.2010 um 17:09:56
 
Dianaa schrieb am 28.06.2010 um 16:45:43:
jaaa und wenn er den gestellt hat, was dann 


dann liest du noch mal die FAQ Augenrollen

Wir haben uns bei der Erstellung viel Mühe gegeben, sie ist
gut lesbar und auch verständlich.

Lies bitte erst und frage dann gezielt nach.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Dianaa
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Antwort #5 - 28.06.2010 um 17:24:22
 
jaa ich habe zum thema Eheschließung/Ehegattennachzug nachglesen. aber hilft mir jetzt nicht weiter.

ich habe hier jetzt öfters gelesen das FZF zum dt. kind viel leichter ist als FZF zur ehefrau.
wie kann ich fzf zum dt. kind beantragen oder wie gehe ich am besten vor??
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reinhard
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Antwort #6 - 28.06.2010 um 18:17:55
 
Dianaa schrieb am 28.06.2010 um 17:24:22:
wie kann ich fzf zum dt. kind beantragen oder wie gehe ich am besten vor??


Du bist doch Deutsche und (nach der Geburt) bei Deinem Kind, Du brauchst doch keine FZF zum Kind.

Dein Mann könnte die FZF zum Kind beantragen - die deutsche Botschaft in Bagdad nimmt aber zur Zeit seinen Visumantrag nicht an, er muss zu einer anderen Botschaft:
http://www.bagdad.diplo.de/Vertretung/bagdad/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmu...

Als Ehemann ist er der Vater, das Kind ist deutsch, also beantragt er die FZF zu seinem deutschen Kind. Das Antragsformular gibt es auch vorab auf der Botschaftsseite (oder irgend einer anderen) als pdf-Datei.

Du kannst erst mal nichts machen, weil seine Unterlagen erst an Deine Ausländerbehörde geschickt werden müssen. Die meldet sich vier Wochen später, wenn sie die Unterlagen hat, bei Dir und will dann das haben oder sehen, was noch fehlt.

Du musst also erst mal warten, ob er die Familienzusammenführung will und beantragt.
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steini007
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Antwort #7 - 28.06.2010 um 18:40:48
 
Dianaa schrieb am 28.06.2010 um 17:24:22:
wie gehe ich am besten vor?? 

... indem dein Mann sich dieses Antragsformular ausdruckt, ihr es vielleicht gemeinsam ausfüllt und unter Punkt 20 den Einreisegrund angibt; hier: "FZF zum werdenden deutschen Kind".

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...
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Dianaa
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Antwort #8 - 28.06.2010 um 22:05:38
 
jaa mein ich doch auch Zunge habs falsch formuliert sry
nicht ich will es beantragen sondern mein mann
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Dianaa
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Antwort #9 - 28.06.2010 um 22:25:02
 
ja hab ich auch mitgekriegt das die zur zeit keine visumsantraege an. mein mann kommt ja aus dem nordirak aus der kurdischen provinz und für die kurdische provinz ist die deutsche botschaft ankara für zuständig wenn es um visumanträge geht. also könnte er dann in ankara fzf zum dt. kind beantragen oder
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Antwort #10 - 29.06.2010 um 09:17:12
 
ab wann geht den FZF zum dt. Kind , vor oder nach der Geburt?
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Antwort #11 - 29.06.2010 um 09:29:51
 
Dianaa schrieb am 29.06.2010 um 09:17:12:
ab wann geht den FZF zum dt. Kind , vor oder nach der Geburt? 


Es geht beides -  vor der Geburt gilt folgendes, sieh mal hier:

Klick mich an!



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Antwort #12 - 29.06.2010 um 09:51:23
 
ah, ok danke dir.
mein Mann hat sich eine reise gemacht und ist vielleicht bei der Geburt dabei und fliegt dann wieder zurück, also könnte er danach FZF zum dt Kind beantragen?
Aber ich müsste hier in Deutschland bleiben mit dem Kind, oder?
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schweitzer
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Antwort #13 - 29.06.2010 um 10:06:28
 
Dianaa schrieb am 29.06.2010 um 09:51:23:
mein Mann hat sich eine reise gemacht und ist vielleicht bei der Geburt dabei und fliegt dann wieder zurück, also könnte er danach FZF zum dt Kind beantragen?


Das wäre die eine Variante, ich gehe davon aus, dass er dann jetzt ein Besuchsvisum beantragt hat (für dessen Erhalt stehen die Chancen bei einer Konstellation wie Eurer allerdings eigentlich nicht besonders gut  unentschlossen).

Er könnte aber auch jetzt schon ein FZF-Visum beantragen und müsste dann nach der Geburt des Kindes nicht nochmal ausreisen - so wie es in der von mir verlinkten Passage der Verwaltungsvorschrift beschrieben ist.

Also, warum komplizierter machen als nötig?

(Sollte er tatsächlich zunächst besuchsweise hier einreisen, müsste er in der Tat grundsätzlich dann später  das Visaverfahren zur FZF nachholen - manche ABH lassen zwar "mit sich reden" und verzichten dann darauf, aber einen Anspruch darauf hätte man nicht!)

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Antwort #14 - 29.06.2010 um 10:14:32
 
jaa er reist eigentlich nach Frankreich und kommt mich dann von da aus besuchen. er könnte doch wenn er wieder nach Irak fliegt einen Antrag stellen auf FZF zum dt Kind
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