benam5534
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Bergisch Gladbach Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Hallo,
eigentlich musste es ausreichen, wenn er angibt, dass er in Deutschland weiter sich fortbilden will, auf die Zeugnisse kommen sowieso Stempeln die die Beglaubigung nur zur Studienzwecke erlauben, von daher ist eine weitere Bestätigung in der Regel nicht notwendig, ansonsten kannst du ihn ja für einen Deutschkursanmelden und er kann dann die Anmeldebestätigung mit Bewerbungsformulare der gewünschten Hochschule vorzeigen.
Laut Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kann er mit Certificado Oficial de Estudios (Offizielles Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Klassen I - V der Sekundarschule (Educacion Secundaria)) nicht sofort studieren und muss vor ab an die Feststellungsprüpfung teilnehmen, (in NRW gibt es keine Studienkollegs mehr, man kann nur an die Externeprüfung teilnehmen, in allen anderen Bundesländern kann er das Studienkolleg besuchen) wenn man die Feststellungsprüpfung erfolgreich besteht, dann hat man auch seine Deutschkenntnisse nachgewiesen.
Sollte er 2 volle Jahre studiert haben, hat er in bereits studierten Fach und die Nebenfächer einen direkten Zugang, aber hier muss er seine Deutschkenntnisse nachweisen, dazu dienen etweder TestDaf mit mind. 4 Punkten in allen Prüpfungenteilen oder die DSH-Prüfung.
Am einfachsten wäre es aber wenn du ihn hier, falls du in NRW nicht wohnst, für ein Studienkolleg anmeldest, das Verfahren ist je nach Bundesland anders, beachte bitte die Bewerbungsfristen, die für WS 2010 laufen bald aus.
Dann musste es mit dem Studium in Deutschland funktionieren.
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