Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Legalisierung von Hochschulzeugnissen (Gelesen: 1.797 mal)
Themen Beschreibung: Nachweis über laufende Bewerbung an dt. Hochschule, um Kosten für Überbeglaubigung zu sparen
li_sy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Legalisierung von Hochschulzeugnissen
26.06.2010 um 12:39:20
 
Liebe Leute - bin mir mal wieder nicht sicher, ob ich in der richtigen Sparte poste:
Mein Mann, Peruaner, möchte gerne in Deutschland studieren.
Momentan ist er in Lima (wartet auf FZF-Visum) und nutzt die Zeit, um seine Zeugnisse und Studiennachweise legalisieren und übersetzen zu lassen. Fehlt jetzt die Überbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Pro Doku wollen die 40 €!! Das kann er sich derzeit NICHT leisten.
In der Botschaft wurde ihm allerdings mitgeteilt, dass er ein Papier vorweisen soll, das bestätigt, dass er sich in Deutschland bewirbt, dann wäre die Legalisation kostenlos.
Ich weiß, dass er normalerweise eben diese, von der Botschaft überbeglaubigten Dokumente, sowie den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse einreichen muss, um sich überhaupt zu bewerben, weder das eine noch das andere kann er bisher vorweisen. Alles mal wieder unlogisch!!
Gibts es dennoch eine Möglichkeit, z.B. mit einer unvollständigen Bewerbung an die Uni heranzutreten und zu hoffen, dass die trotzdem antworten? Will Montag mal Unis anrufen.
Hoffe trotzdem hier jemanden zu finden, der bereits Erfahrung mit dieser Situation hat und Tips geben kann...

DANKE!!!!!!!!!!!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
benam5534
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 53

Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bergisch Gladbach
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisierung von Hochschulzeugnissen
Antwort #1 - 27.06.2010 um 11:53:08
 
Hallo,

eigentlich musste es ausreichen, wenn er angibt, dass er in Deutschland weiter sich fortbilden will, auf die Zeugnisse kommen sowieso Stempeln die die Beglaubigung nur zur Studienzwecke erlauben, von daher ist eine weitere Bestätigung in der Regel nicht notwendig, ansonsten kannst du ihn ja für einen Deutschkursanmelden und er kann dann die Anmeldebestätigung mit Bewerbungsformulare der gewünschten Hochschule vorzeigen.

Laut Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kann er mit Certificado Oficial de Estudios (Offizielles Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Klassen I - V der Sekundarschule (Educacion Secundaria)) nicht sofort studieren und muss vor ab an die Feststellungsprüpfung teilnehmen, (in NRW gibt es keine Studienkollegs mehr, man kann nur an die Externeprüfung teilnehmen, in allen anderen Bundesländern kann er das Studienkolleg besuchen)
wenn man die Feststellungsprüpfung erfolgreich besteht, dann hat man auch seine Deutschkenntnisse nachgewiesen.

Sollte er 2 volle Jahre studiert haben, hat er in bereits studierten Fach und die Nebenfächer einen direkten Zugang, aber hier muss er seine Deutschkenntnisse nachweisen, dazu dienen etweder TestDaf mit mind. 4 Punkten in allen Prüpfungenteilen oder die DSH-Prüfung.

Am einfachsten wäre es aber wenn du ihn hier, falls du in NRW nicht wohnst, für ein Studienkolleg anmeldest, das Verfahren ist je nach Bundesland anders, beachte bitte die Bewerbungsfristen, die für WS 2010 laufen bald aus.

Dann musste es mit dem Studium in Deutschland funktionieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.466

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisierung von Hochschulzeugnissen
Antwort #2 - 27.06.2010 um 12:34:05
 
Ich frage mich gerade, wo er sich denn sonst anmelden sollte?

Einen Beleg für ernsthafte Studienabsichten in Deutschland zu fordern, um jemand von Gebühren zu befreien, ist sicherlich in den meisten Fällen logisch.
Im konkreten Fall - Ehepartner einer Deutschen mit laufendem Antrag zur FZF - könnte die Annahme, der Betreffende habe konkrete Studienabsichten in Deutschland, auch schon anders gerechtfertigt sein.

Vielleicht hilft ja eine Nachfrage von Dir, also von der deutschen Ehefrau, in diesem Zusammenhang schon weiter.
Auch wenn es keine Gebührenbefreiung wird: Vielleicht ist wenigstens eine Gebührenermäßigung möglich, die Euch auch schon weiterhelfen würde.

Schlußendlich benötigt Ihr die Legalisierungen in jedem Fall früher oder später. Besser jetzt irgendwie die Gebühren auftreiben als später mit zusätzlichen Flugkosten ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
li_sy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisierung von Hochschulzeugnissen
Antwort #3 - 27.06.2010 um 13:09:22
 
Danke für die Antworten!
Zum Glück können auch z.B. Familienangehörige später zur Botschaft gehen und die Dokumente überbeglaubigen lassen. Am einfachsten und sichersten wäre es halt, er brächte sie mit, als sie per Post zu schicken.
Und ja, ich werde bei der Botschaft anrufen und selbst nachfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.466

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisierung von Hochschulzeugnissen
Antwort #4 - 27.06.2010 um 17:01:35
 
Vergiß bitte nicht, bezüglich des möglicherweise nicht mehr in der üblichen Form erforderlichen Nachweises der Studienabsicht in Deutschland nachzufragen.

Nicht immer muß eine Vorschrift sklavisch dem Buchstaben nach erfüllt sein, sondern nur dem Sinn nach.

Beispiel (hatte ich selbst mal): Ein paar Tage nach dem Umzug in eine andere Stadt wurden mir die Kennzeichen vom Auto geklaut (und ich war außerhalb).  Ich komme zurück und  finde eine weitergeleitete Karte im Postkasten, meine Kennzeichen könne ich bei der Polizei am alten Wohnort abholen.
Ich bin natürlich zur neuen Zulassungsstelle, weil ich da ja ohnehin hinmußte. Vorschrift: Nur bei Vorlage der alten Kennzeichen kann ich ummelden. Der Leiter der Zulassungsstelle schloß sich aber meiner Argumentation an, rief bei der Polizei am alten Wohnort an und veranlaßte, daß die Kennzeichen dort vernichtet wurden.
Damit war die Vorschrift zwar nicht dem Buchstaben, aber dem Sinn nach erfüllt. Und mir war eine Fahrt hin und zurück erspart geblieben.

Solche unkonventionellen Lösungen sind nichts, worauf man als öffentlich Angestellter unbedingt selbst kommen muß.
Es ist zwar schön für den Kunden, aber verpflichtet ist man dazu nicht.
Man ist auch nicht verpflichtet, sich auf so etwas einzulassen.
Aber bei entsprechend netter Fragestellung können solche Lösungen möglich werden.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisierung von Hochschulzeugnissen
Antwort #5 - 12.07.2010 um 18:32:53
 
li_sy schrieb am 26.06.2010 um 12:39:20:
Gibts es dennoch eine Möglichkeit, z.B. mit einer unvollständigen Bewerbung an die Uni heranzutreten und zu hoffen, dass die trotzdem antworten? Will Montag mal Unis anrufen.


Also meine peruanische Frau hat ihre Schulzeugnisse nicht überbeglaubigen lassen von der deutschen Botschaft in Peru. An 2 Universitäten in Deutschland reichten zumindest die beglaubigten Kopien der Original und beglaubigte Kopien der Übersetzungen.

Am besten, wie du auch schon geschrieben hast, ist es sich mal an die international offices der Universitäten zu wenden, wo evtl. ein Studium in Betracht kommt.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema