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Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung (Gelesen: 8.552 mal)
Themen Beschreibung: Tunesier mit ital. Aufenthaltserlaubnis
Kaelush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 20.09.2010 um 12:20:30
 
Hallöchen nochmal,

jetzt geht's weg vom Thema der Ausbildung (soll ich dafür einen neuen Thread eröffnen?): Wenn wir heiraten würden, könnten wir das einfach hier tun oder müsste er zurück und erst ein Visum zur Eheschließung beantragen?

Danke für die Hilfe!  Zwinkernd
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 20.09.2010 um 12:39:00
 
Zitat:
Wenn wir heiraten würden,

... käme § 39 Abs. 6 AufenthV in Betracht, womit er die AE hier in Deutschland beantragen könnte ohne dass eine Ausreise stattfinden muss; Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

Aber auch hier sollte das innerhalb von drei Monaten nach der Einreise vonstatten gehen, somit ihr im grünen Bereich werd.
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Kaelush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 20.09.2010 um 14:28:28
 
Wann müssen die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, bei Eheschließung oder bei Beantragung der AE? Reicht A1? Danke!
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #33 - 20.09.2010 um 14:38:09
 
A1 reicht und müßte zum Zeitpunkt der Beantragung der AE nachgewiesen werden.

Für die Heirat in Deutschland sind keine Sprachkenntnisse (im ausländerrechtlichen Sinne) notwendig. Notfalls geht die Eheschließung auch mittels Dolmetscher über die Bühne.
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Kaelush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 20.09.2010 um 15:18:54
 
Vielen Dank! Sprachkenntnisse sind vorhanden, aber kein Zertifikat. Bis wir die Unterlagen zusammen haben, wird das aber sicher was..

Andere Frage: Ich habe mal gelesen, dass Tunesien keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt und man deswegen eine Befreiung von der Erbringung desselben beantragen muss - kann das stimmen? Es gibt so viele widersprüchliche Aussagen.. wo kann ich mich informieren?

Danke nochmal!!
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 20.09.2010 um 15:40:58
 
Zitat:
Andere Frage: Ich habe mal gelesen, dass Tunesien keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt und man deswegen eine Befreiung von der Erbringung desselben beantragen muss - kann das stimmen? Es gibt so viele widersprüchliche Aussagen.. wo kann ich mich informieren?


Befreiung vom EFZ erforderlich,

http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltun...

http://justizportal-bw.de/servlet/PB/show/1187419/Tunesien.pdf

Allgemeine Hinweise:

http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltun...

Je nach Bundesland kann es zu kleineren Abweichungen der genauen Anforderungen kommen.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Kaelush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 23.04.2011 um 08:51:05
 
Nach längerer Zeit würde ich gern nochmal den Thread hervorkramen.. Smiley

Kurzfassung, damit man sich hier nicht alles vorige durchlesen muss: Es geht um einen tunesischen Staatsangehörigen mit italienischer Aufenthaltserlaubnis.

Also, wir haben nicht geheiratet, haben es auch nicht vor, überlegen uns aber immer noch, ob wir die Visumsbeantragung zum Zwecke der Ausbildung in Rom probieren sollen.

Jetzt die kurze, aber bündige Frage: Macht die Situation, u.a. mit den Flüchtlingen von Lampedusa, das ganze erheblich schwieriger? Sprich, sollten wir davon absehen, ein Visum zu beantragen, da es sowieso abgelehnt werden würde?

Ich will ja jetzt nicht böswillig sein und daran denken, dass Deutschland eventuell gar keine Visa für Tunesier in Italien ausstellen mag, sonst könnten sie ja alle kommen.. Aber die Denke würde ich für realistisch halten..

Liege ich da richtig oder sollten wir es trotzdem versuchen?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Kaelush
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