Hallo liebes Forum,
ich hoffe, ich darf den Thread noch einmal hervorholen.
Es hat sich jemand gefunden, der den Betreffenden gern anstellen, evtl. ausbilden würde.
Er spricht zwar noch nicht perfekt Deutsch, da er jedoch über 21 ist, hat er aber wohl keine Schulpflicht, würde also das erste Ausbildungsjahr jetzt ohne Schulbesuch ableisten, die Praxis verinnerlichen und nebenher Deutschkurse machen und den Lernplan der Berufsschule verfolgen, soweit es geht.
Hier meine Fragen :
- Was wäre ratsamer bei der Beantragung einer
AE, ein Vertrag über eine (ungelernte) Tätigkeit oder ein Ausbildungsplatz, bzw. was ließe die
ABH / ARGE eher zu?
- Wie hoch müsste der Verdienst genau liegen? (Wenn man davon ausgeht, dass er keine Miete zahlt)
- In welcher Reihenfolge muss man das beantragen, muss er sich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden oder vorher zur
ABH?
- Bestehen große Unterschiede zwischen den Ausländerbehörden? Wonach richtet sich die Zuständigkeit - nach dem Wohnsitz oder nach dem Ort der eventuellen Ausbildung? Er könnte sich bei mir melden oder in der Stadt, wo der Ausbildungsbetrieb liegen würde..
Vielen Dank bereits jetzt für etwaige Antworten!
Liebe Grüße
Kaelush