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Wann wird die Heirat erlaubt? (Gelesen: 1.793 mal)
jul3000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann wird die Heirat erlaubt?
21.06.2010 um 23:29:35
 
Hallo Zusammen!

ich bräuchte Eure Beratung!
Ich muss in ca. einem Monat eine Arbeitserlaubnis bekommen, die erstmal innerhalb ersten Jahres für einen bestimmten Betrieb gültig wird (ich komme aus einem Non-EU Land und habe in Deutschland studiert).
Ich habe einen festen Freund, der ukrainischer Staatsbürger ist, und wir möchten möglichst bald in Deutschland heiraten.
Wann dürfen wir es tun? Ich habe gehört, dass man zu diesem Zweck einen Einkommensnachweis benötigt (= Kontoauszüge von den letzten drei Monaten) sowie ausreichende Wohnfläche. Heisst es, dass wir in 3-4 Monaten nach meinem Einstieg im Betrieb die Prozedur mit seiner Einladung nach Deutschland beginnen dürfen?

Danke!

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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.06.2010 um 23:46:30
 
jul3000 schrieb am 21.06.2010 um 23:29:35:
Ich habe gehört, dass man zu diesem Zweck einen Einkommensnachweis benötigt (= Kontoauszüge von den letzten drei Monaten)

Das ist leider etwas zu optimistisch gehört.

Der LU muss nachhaltig gesichert sein und da geht man davon aus, dass dies nach der Probezeit bzw. nach einem halben Jahr betrieblicher Anstellung der Fall ist.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.06.2010 um 00:26:15
 
jul3000 schrieb am 21.06.2010 um 23:29:35:
Heisst es, dass wir in 3-4 Monaten nach meinem Einstieg im Betrieb die Prozedur mit seiner Einladung nach Deutschland beginnen dürfen?

Vor dem Visum zur Eheschliessung steht das Klären der Eheschliessung. Dieses kann durchaus mehrere Monate dauern. Je nach dem wo du wohnst, kann alleine die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG (notwendig bei Ukrainern) Monate dauern.
Ich würde daher schon bei nächster Gelegenheit zum Standesamt gehen, um diese Fragen zu klären.
Bis dann das ok vom Standesamt kommt, und die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht, vergeht schon einige Zeit, und mit etwas "Pech" so lange, dass du die Probezeit bereits hinter dir hast.

Also: Dein erster Schritt sollte dich zum Standesamt führen.
Und danache erst zur ABH für die "Einladung" (also VE).
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.06.2010 um 11:03:17
 
erne schrieb am 22.06.2010 um 00:26:15:
Und danache erst zur ABH für die "Einladung" (also VE). 


... zur Eheschließung und nicht unbedingt für den weiteren Verbleib in Deutschland, denn dafür ist die nachhaltige Sicherung des LU notwendig.

Möglicherwiese wird eine AE für den gleichen Zeitraum wie bei Dir erteilt. Rechne aber nicht damit.


B.D.
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jul3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.06.2010 um 12:37:12
 
Vielen Dank für Eure Antworten!

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.06.2010 um 22:58:50
 
Zitat:
... zur Eheschließung und nicht unbedingt für den weiteren Verbleib in Deutschland, denn dafür ist die nachhaltige Sicherung des LU notwendig.

Möglicherwiese wird eine AE für den gleichen Zeitraum wie bei Dir erteilt. Rechne aber nicht damit.

Ein Visum zur Eheschliessung ist kein Kurzzeitvisum, sondern ist von vornherein auf Verbleib ausgelegt. Daher wird ja bereits vor Visumerteilung die ABH involviert.

Es kann allerdings sein, dass wegen fehlender nachhaltiger Sicherung des LU (oder aus anderen Gründen) das Visum versagt wird.

Die Anmeldung zur Eheschliessung wird aber mit Kosten verbunden sein. (Dokumente und deren Legalisierung, Übersetzung, OLG Gebühr, etc...). Diese Kosten werden nicht erstattet, wenn das Heiratsvisum versagt wird.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.06.2010 um 12:43:21
 
Moin,

jul3000 schrieb am 21.06.2010 um 23:29:35:
Ich muss in ca. einem Monat eine Arbeitserlaubnis bekommen, die erstmal innerhalb ersten Jahres für einen bestimmten Betrieb gültig wird (ich komme aus einem Non-EU Land und habe in Deutschland studiert).
Ich habe einen festen Freund, der ukrainischer Staatsbürger ist, und wir möchten möglichst bald in Deutschland heiraten.
Wann dürfen wir es tun?


Käme für Euch auch eine Eheschließung in der Ukraine in Betracht Bist Du Ukrainerin?

Ist sich dein Verlobter darüber im klaren, daß er für den Aufenthalt in D vorgehend A1 (im Zweifel in zertifizierter Form) benötigen wird?

Gruß, ULF
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