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Beglaubigung der zur Heirat notwendigen Dokumente! (Gelesen: 2.209 mal)
lupoeika
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20.06.2010 um 23:05:02
 
Hello again!

Kann man die Beglaubigung der zur Heirat in Deutschland notwendigen Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Kopie aus dem Geburtenregister) auch über die jeweilige Botschaft in Deutschland (in diesem Fall die moldawische) regeln?

Oder muss ich dafür nach Moldawien reisen?
Kann ich das mit meinem Au-Pair Visum denn machen? Einfach so das Land verlassen, nach Moldawien fahren und wieder einreisen?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

lupoeika
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 21.06.2010 um 02:32:17
 
lupoeika schrieb am 20.06.2010 um 23:05:02:
Kann man die Beglaubigung der zur Heirat in Deutschland notwendigen Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Kopie aus dem Geburtenregister) auch über die jeweilige Botschaft in Deutschland (in diesem Fall die moldawische) regeln?

Das sagt dir die moldawische Botschaft, da es doch sehr von der Organisation der nationalen Behoerden abhaengt was geht und was nicht.

lupoeika schrieb am 20.06.2010 um 23:05:02:
Kann ich das mit meinem Au-Pair Visum denn machen? Einfach so das Land verlassen, nach Moldawien fahren und wieder einreisen?

Willst du sagen, dass du eine AE als Au Pair hast? (Ein Visum ist fuer die Einreise gedacht, danach "tauscht" man es bei der ABH in eine AE um.) Falls ja, so kannst du mit dieser problemlos das Land verlassen und wieder kommen solange sie noch gueltig ist; etwa waehrend den dir zustehenden Urlaubstagen.
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steini007
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Antwort #2 - 21.06.2010 um 08:39:40
 
lupoeika schrieb am 20.06.2010 um 23:05:02:
Kann man die Beglaubigung der zur Heirat in Deutschland notwendigen Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Kopie aus dem Geburtenregister) auch über die jeweilige Botschaft in Deutschland (in diesem Fall die moldawische) regeln?

Die notwendigen Heiratsdokumente müssen in Moldawien beglaubigt werden, da die Deutsche Botschaft anschließend diese legalisieren muss.
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 21.06.2010 um 15:00:07
 
Stefan-TR schrieb am 21.06.2010 um 02:32:17:
da es doch sehr von der Organisation der nationalen Behoerden abhaengt was geht und was nicht.

Ich habe erfahren, dass ich das hier noch etwas ausfuehren sollte:

Mit der Organisation der Behoerden zielte ich auf die Moeglichkeit ab, dass man eine Beglaubigung durch die Inlandsbehoerden bei der Auslandsvertretung in Auftrag gibt. So koennte man (falls die Moeglichkeit besteht) den Kurierweg der Behoerden mitbenutzen und durch die Auslandsvertretung feststellen lassen, dass man berechtigter "Betroffener" der Dokumente ist, falls das  fuer die Belaubigung noetig sein sollte.

Schneller geht das vermutlich nicht, verglichen mit einer persoenlichen Erledigung im Heimatland. Falls es einem aber nicht moeglich ist selber hin zu fliegen, oder man keinen kennt, der das fuer einen erledigt, dann waere es eventuell eine Alternative.
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lupoeika
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Antwort #4 - 21.06.2010 um 15:58:54
 
hey!


vielen dank für eure hinweise!

hat mir sehr geholfen...

beste grüße.

lupoeika.
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