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Nachweis ausländischer Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.724 mal)
Themen Beschreibung: ausländisches Namensrecht
Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.06.2010 um 20:18:22
 

Sachverhalt:

Er, Deutscher, sie Doppelstaaterin (geboren in Quito, Vater Ecuadorianer, Mutter Deutsche), Wohnsitz in Deutschland, werden Mitte August in Deutschland heiraten und möchten ausländisches Namensrecht (‚… de …‘ für die Frau) wählen.

Problem:

Ihre ecuadorianischen Papiere (Reisepass; cédula = Personalausweis) wurden vor kurzem in Frankreich aus dem Auto gestohlen. Sie besitzt z. Z. außer dem deutschen Reisepass nur eine aktuelle Geburtsurkunde aus Ecuador mit Angabe der Staatsangehörigkeiten der Eltern.

Die Botschaft will ihr ohne Cédula keinen neuen Pass ausstellen; die Ersatz-Cédula müsse sie persönlich in Ecuador beantragen, was jedoch aus Zeitgründen im Augenblick nicht möglich ist.

Das Standesamt will nur deutsches Namensrecht zulassen, wenn kein ecuadorianischer Pass  vorgelegt wird.

Frage:

Welche Möglichkeit haben die beiden, um doch noch ausländisches Namensrecht wählen zu können?

Mono

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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 21.06.2010 um 07:45:41
 
Hallo Mono,

Mono schrieb am 20.06.2010 um 20:18:22:
Welche Möglichkeit haben die beiden, um doch noch ausländisches Namensrecht wählen zu können?

Knifflige Sache, das  hä?
Gibt es evtl. Kopien des verlorenen Passes bei einer Behörde, Bank, Versicherung? Ohne ausländischen Pass wird die Staatsangehörigkeit nicht nachzuweisen sein.

Vielleicht gibt es eine Umgehungslösung, die etwas Zeit verschafft:
Bei der Eheschließung wird keine Namenserklärung abgegeben, heißt, beide Ehepartner behalten ihren jeweiligen Namen. Dann kann "in Ruhe" der ecuadorianische Pass besorgt werden. Sobald er vorliegt, gehen die Beiden wieder zum Standesamt, wählen ecuadorianisches Recht und die gewünschte Namensführung.

Nicht schön, aber die einzige Möglichkeit, die mir gerade einfällt.

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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Mono
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Antwort #2 - 23.06.2010 um 16:04:34
 

Vielen Dank für diesen Hinweis. Da keine weiteren Antworten eingetroffen sind, scheint dies wohl tatsächlich die einzige Lösung zu sein. Ich habe sie so weitergegeben.

Mono
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