Hallo fons,
ich versuche mal aus Erfahrung heraus zu antworten.
Der Kindergeldanspruch liegt nicht beim Kind, sondern bei den Eltern, im Normalfalle der Mutter. Es gibt aber auch eine Regelung, dass der Elternteil, der das höhere Einkommen hat, und damit auch den höheren Teil der finanziellen Absicherung der Kinder trägt den Anspruch bekommen kann. Dies ist bei der Kindergeldstelle zu erfragen.
In dem Falle des Jungen. Er lebt beim Vater, und dieser kommt finanziell für ihn auf. Zahlt die Mutter einen hohen Unterhalt? Das könnte, wie oben erklärt noch ene Rolle spielen. Der Vater sollte zur Kindergeldstelle gehen und den Fall schildern. Allgemein ist nachweisbar, dass er momentan Sorge für das Kind trägt, also für Wohnung, Essen und Co. aufkommt. Ich denke, der Sachbearbeiter, wird in dem Fall kaum nach Möglichkeiten suchen, dem Vater (ergo dem Kind) den Unterhalt zu entziehen.
Im Falle des Mädchens. Der momentane Kindergeldbezieher kann eine Abtrittserklärung für die volljährige Tochter abgeben, und sie bekommt dann das Kindergeld selbst auf ihr Konto gezahlt. Sie wird damit auch automatisch -NEBEN dem der das zuvor erklärt hat- dafür verantwortlich, Änderungen in der Ausbildung und Co. der Kindergeldstelle zu melden. Ich hatte dies selbst noch vor meinem FSJ, also während des Abis mit 18 getan, hatte da allerdings auch schon nicht mehr bei meiner Mutter (die das Kindergeld bezogen hatte) gewohnt. Diese Abtrittserklärung kann man meines Kenntnisstandes nicht erzwingen, sondern muss freiwillig geschehen. Es kommt also auch auf das Verhältnis zu dem Kindergeldbezieher an.
Allgemein, von fifty-fifty oder so habe ich noch nicht gehört, und glaube auch nicht an solche Varianten. Maximal wird sowas (außer)gerichtlich bei Unterhaltsvereinbarungen geklärt, aber auch hier müsste das Kindergeld eigentlich wegfallen. Ich bin hier etwas unsicher, weil es bei mir immer so war, dass das Kindergeld mal angerechnet wurde und mal nicht...
Die Fragen wären:
Wer bezieht das Kindergeld?
Bei wem wohnen die Kinder?
Wird Unterhalt gezahlt?
Sind die soweit geklärt, würde ich mit den Untrlagen dzu zur Kindergeldstelle gehen.
Für die volljährige Tochter ist es sehr zu empfehlen, dass sie eine solche Abtrittserklärung bekommt und selbst verfügen kann. Der Kindergeldberechtigte bleibt aber IMMER die Mutter bzw. der Vater.
Ich hoffe ich konnte helfen, sonst frag einfach nach. Ich habe (leider) viel Erfahrung damit vor und nach der Scheidung meiner Eltern sammeln dürfen