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Kindergeldanspruch bei Getrenntleben (Gelesen: 1.664 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindergeldanspruch bei Getrenntleben
20.06.2010 um 17:36:55
 
Ich frag hier mal für einen Bekannten der bissl verzweifelt ist.

Situation:

Ehepaar lebt getrennt. Frau bei einem neuen Partner. Mann
allein mit den Kindern (18 w und 10 m).

Der Junge darf/soll alle 2 Wochen bei der Mutter verbringen,
(das WE eben) obwohl er nicht will - ist aber hier nicht das
Problem.

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld (die volljährige Tochter
macht grad ein freiwill. soziales Jahr)?

Er ganz, weil die Kids bei ihm leben? Oder muss es geteilt werden,
was ich ne Ungerechtigkeit fände?

Gleich weiter: würde sich im Falle der Scheidung dann etwas
ändern?
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paulienchen
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da wo ich wohne, Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2010 um 19:36:16
 
Hallo fons,

ich versuche mal aus Erfahrung heraus zu antworten.

Der Kindergeldanspruch liegt nicht beim Kind, sondern bei den Eltern, im Normalfalle der Mutter. Es gibt aber auch eine Regelung, dass der Elternteil, der das höhere Einkommen hat, und damit auch den höheren Teil der finanziellen Absicherung der Kinder trägt den Anspruch bekommen kann. Dies ist bei der Kindergeldstelle zu erfragen.

In dem Falle des Jungen. Er lebt beim Vater, und dieser kommt finanziell für ihn auf. Zahlt die Mutter einen hohen Unterhalt? Das könnte, wie oben erklärt noch ene Rolle spielen. Der Vater sollte zur Kindergeldstelle gehen und den Fall schildern. Allgemein ist nachweisbar, dass er momentan Sorge für das Kind trägt, also für Wohnung, Essen und Co. aufkommt. Ich denke, der Sachbearbeiter, wird in dem Fall kaum nach Möglichkeiten suchen, dem Vater (ergo dem Kind) den Unterhalt zu entziehen.

Im Falle des Mädchens. Der momentane Kindergeldbezieher kann eine Abtrittserklärung für die volljährige Tochter abgeben, und sie bekommt dann das Kindergeld selbst auf ihr Konto gezahlt. Sie wird damit auch automatisch -NEBEN dem der das zuvor erklärt hat- dafür verantwortlich, Änderungen in der Ausbildung und Co. der Kindergeldstelle zu melden. Ich hatte dies selbst noch vor meinem FSJ, also während des Abis mit 18 getan, hatte da allerdings auch schon nicht mehr bei meiner Mutter (die das Kindergeld bezogen hatte) gewohnt. Diese Abtrittserklärung kann man meines Kenntnisstandes nicht erzwingen, sondern muss freiwillig geschehen. Es kommt also auch auf das Verhältnis zu dem Kindergeldbezieher an.

Allgemein, von fifty-fifty oder so habe ich noch nicht gehört, und glaube auch nicht an solche Varianten. Maximal wird sowas (außer)gerichtlich bei Unterhaltsvereinbarungen geklärt, aber auch hier müsste das Kindergeld eigentlich wegfallen. Ich bin hier etwas unsicher, weil es bei mir immer so war, dass das Kindergeld mal angerechnet wurde und mal nicht...

Die Fragen wären:
Wer bezieht das Kindergeld?
Bei wem wohnen die Kinder?
Wird Unterhalt gezahlt?
Sind die soweit geklärt, würde ich mit den Untrlagen dzu zur Kindergeldstelle gehen.
Für die volljährige Tochter ist es sehr zu empfehlen, dass sie eine solche Abtrittserklärung bekommt und selbst verfügen kann. Der Kindergeldberechtigte bleibt aber IMMER die Mutter bzw. der Vater.

Ich hoffe ich konnte helfen, sonst frag einfach nach. Ich habe (leider) viel Erfahrung damit vor und nach der Scheidung meiner Eltern sammeln dürfen  unentschlossen
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paulienchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.06.2010 um 21:06:05
 
Sorry...Bearbeitungseit ist schon rum...

Die Scheidung meiner Eltern hatte keinen Einfluss gehabt, wichtiger sind oben genannte Fragen bezüglich des Unterhalts und Co.

Allerdings stellte die Kindergeldstelle aus irgendeinem Grund ca. ein Jahr nach der Scheidung die Kindergeldzahlung an meine Mutter ein. Sie hatte gleich nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder angenommen. Die Kindergeldstelle schloss plötzlich daraus, dass sie neu geheiratet hätte und stellte die Zahlung ein. Das konnte zwar geklärt werden, aber: Ich bekam im nächsten Monat eine doppelte Zahlung des Kindergeldes (also einmal Nachzahlung), wovon mir eben die Nachzahlung als Einkommen angerechnet wurde...das hat Auswirkung auf andere Leistungen wie BAfög und Co. die dementsprechend um den nachgezahlten Kindergeldbetrag gekürzt werden. Umgedreht bekommt man aber keine höhere Zahlung von BAfög und Co, da Kindergeld in diesem Falle ja unberücksichtigt bleibt bei den Berechnungen des Bedarfs.

Ich rate deinem Bekannten dazu, dies im Sinne der Kinder nicht zu vernachlässigen. Auch wir hätten nie daran gedacht, dass der Mädchenname meiner Mutter der ja auch offiziell überall steht zu solchen Problemen führen könnte...  Schockiert/Erstaunt
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2010 um 14:07:20
 
Ich kenne es so, dass es der bekommt bei dem die Kinder gemeldet sind.

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch hälftig angerechnet.

z.B. Unterhalt 300 Euro/Monat  ==> Zahlbetrag 300 Euro - 1/2 Kindergeld, wenn es der bekommt bei dem die Kinder sind.

In diesem Fall wäre ja die Mutter zum Unterhalt verpflichtet.

==> Unterhalt für das Kind  z.B. 300 Euro   Zahlbetrag an den Mann 300 Euro da sie KG bekommt und Zahlung des hälftigen Kindergeldbetrages der dem Mann zusteht.

sind dann so 390 Euro  Zahlbetrag.  Hab das KG nicht im Kopf.

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