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Namensrecht in Deutschland... (Gelesen: 1.591 mal)
Roberto11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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20.06.2010 um 16:32:44
 
Man liest so  viel über verschiedene Namensrechte.
Aus neugier, richtet sich das Namensrecht in Deutschland nach deutschem oder ausländischem Recht, wenn ma hier geboren ist.
Und wie ist es bei einem Mehrstaater?
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2010 um 16:57:01
 
Verzeih' mir, wenn ich diese krause Formulierung nicht verstehe.

Das Namensrecht in Deutschland richtet sich allein und ausschließlich nach deutschem Recht.

Der Geburtsort ist dabei nicht das Entscheidende, sondern die Staatsangehörigkeit.
Sie bestimmt, ob das deutsche Namensrecht anwendbar ist.


Bei Mehrstaatern kann sowohl deutsches als auch ausländisches Namensrecht gleichtzeitig anwendbar sein.


Falls ich nicht den Kern getroffen habe, formuliere doch bitte mal, was Du genau wissen möchtest.
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Roberto11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italiener
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Antwort #2 - 20.06.2010 um 19:54:04
 
Ich glaube schon dass du  meine Frage richtig verstanden hast.
Und wie ist es, wenn auf der deutschen Geburtsurkunde ein anderer Vorname steht, als im ausländischen Pass?
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Antwort #3 - 20.06.2010 um 20:06:57
 
Das ist dann eine sogenannte "hinkende Namensführung".

Rechtlich zulässig, man hat nur höheren Erklärungsbedarf, wenn man mal beide Dokumente vorzeigen muß.
Zum Beispiel bei der visafreien Einreise aus Rußland nach Deutschland, wenn man beide Staatsangehörigkeiten besitzt.

Zulässig, aber vom Gesetzgeber so unerwünscht, daß die - in fast allen anderen Fällen kaum bis gar nicht mögliche - Namensänderung hin zum ausländischen Namen ausdrücklich für möglich erklärt wird.
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