freiheit05 schrieb am 21.06.2010 um 22:41:04:Nun ja ich bin eine türkin, habe habe einen deutschen pass, was auch berechtigt ist.
Genau mit dieser Aussage hast du die obige Verwirrung ausgeloest. Wenn du
(Besitz von oder Anspruch auf)
einen
tuerkischen und einen deutschen Pass hast, dann bist du Doppelstaatler. Wenn du
nur einen deutschen Pass hast, dann bist du Deutsche, wenn du
nur einen tuerkischen Pass hast, dann bist du Tuerkin.
Ob du dich persoenlich eher als Deutsche oder als Tuerkin
fuehlst tut rechtlich nichts zur Sache. Und in diesem Forum geht es eher ums rechtliche als ums gefuehlte, da man nur auf dieser Grundlage ordentliche Ratschlaege geben kann.
freiheit05 schrieb am 21.06.2010 um 22:41:04:Vielen dank an alle ich werde weiter nach Rat und Hilfe suchen !
Ich hoffe, dass die angesprochenen Beratungsstellen dir weiterhelfen koennen. Du kannst auch einfach mal ganz allgemein nach einem "
Frauenhaus" in deiner Umgebung suchen. Falls es eines gibt wird man dir dort sicherlich auch Rat und Hilfe geben.