Also, abwarten und nach Scheidung eine
AE zur Personensorge
beantragen. Eine Abschiebung droht m.E. nicht.
soll ich nicht mich jetzt bei
ABH melden dass ich getrent bin?
Änderung: Folgepost 1 eingefügt
und noch eine Frage: ab September bin ich Student und dass heist ich werde wenig verdienen, aber dass heist nicht dass ich für mein kind LUnterhalt nicht zale. bis september habe ich gute job und ich zale auch gutes Geld für mein kind und Mutter des Kindes. wird es irgendwelcher Einfluss auf
ABH haben? herzlichen Dank Für Ihre Hilfe
Änderung: Folgepost 2 eingefügt
Zitat:Hi,
die jetzige
AE stützt sich vermutlich auf die Führung der ehel.
LG mit einer Deutschen (§ 28 AufenthG). Bei ehelichen Kindern hast Du automatisch auch ein Sorgerecht. Im Falle einer Scheidung wird lediglich die Ehe geschieden. Das alleinige Sorgerecht muss die Mutter gesondert beanteagen. Dafür hängen allerdings die Trauben sehr hoch, denn zunächst ist das Recht des Kindes auf seinen Vater und das Kindeswohl
höher zu bewerten, als das mögliche Ansinnen der Mutter.
Also, abwarten und nach Scheidung eine
AE zur Personensorge
beantragen. Eine Abschiebung droht m.E. nicht.
B.D.
und noch eine Frage: ab September bin ich Student und dass heist ich werde wenig verdienen, aber dass heist nicht dass ich für mein kind LUnterhalt nicht zale. bis september habe ich gute job und ich zale auch gutes Geld für mein kind und Mutter des Kindes. wird es irgendwelcher Einfluss auf
ABH haben? herzlichen Dank Für Ihre Hilfe