Wenn das Jobcenter meint (m.E. unzutreffenderweise), dass es wegen der Fiktion und/oder fehlender Arbeitserlaubnis und/oder Aufenthalt in den ersten 3 Monaten ab Einreisedatum (nicht: ab Fiktionserteilung!) noch nicht leisten muss,
dann hätte es Euch gemäß § 16 SGB I an das Sozialamt Eures Wohnbezirks verweisen müssen, denn dort gibt es anstatt ALG II dann halt Leistungen nach
SGB XII oder zumindest nach AsylbLG!
Es ist ein Elend mit diesen Berliner Jobcentern, die in solchen Fällen notorisch gegen ihre Beratungspflicht nach §§ 12 - 15 SGB I verstoßen. Immer nur ablehnen können die, Beratung oder einen Hinweis, wer denn stattdessen zuständig ist bzw. sein soll gibts nicht.Was ist jetzt zu tun:* Unter Hinweis auf die Ablehnung des Jobcenters
schriftlichen Antrag beim Bezirksozialamt auf "
Sozialhilfe nach SGB XII hilfsweise nach AsylbLG", und zwar ab Datum Antragstellung beim Jobcenter, § 16 SGB I!
* Wenn trotzdem keiner zahlt und es mangels Rücklagen Probleme mit der Mietzahlung oder nix zu Essen gibt, "
Eilantrag" beim Sozialgericht Berlin gegen das Jobcenter, und beantragen das BezirksSozialamt zu diesem Verfahren "beiladen" zu lassen. Dann muss halt das Gericht entscheiden wer hier zahlen wird.
* Merke: Einer von beiden muss zahlen, eine Zuständigkeits-Lücke im System Sozialhilfe/ALG2/AsylbLG gibt es nicht!
* Verweis ans Sozialamt des früheren Wohnortes ist m.E. unzulässig, da durch die Asylrücknahme und die Fiktionserteilung die Zuweisung an den früheren Wohnort wie auch der Anspruch nach AsylbLG erloschen ist und dort auch kein Wohnsitz mehr besteht. Notfalls auch Beiladung auch dieses Sozialamts beim SG Berlin versuchen, oder (da anderes Bundesland) ein zweiter Eilantrag beim dortigen Sozialgericht gegen das Sozialamt dort...
Mehr zu den Rechtsmitteln hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Antragstellung.pdfund hier
www.tacheles-sozialhilfe.de