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AE oder NE gefährdet? (Gelesen: 1.115 mal)
fasike
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14.06.2010 um 18:18:57
 
Hallo zusammen,

ein Bekannter war vor ein paar Jahren hier in Deutschland und hat einen Betrug begangen. Nun ist er wieder hier in Deutschland aufgrund einer Ehe mit einer deutschen Frau. Er hat im Moment eine AE für 1 Jahr und beantragt nun die Verlängerung der AE. Ende letzten Jahres wurde aufgrund seiner Wiedereinreise, das Verfahren wieder aufgenommen und er bekam eine Strafe von 60 Tagessätzen zu 10 Euro.

Kann dieses Urteil seine AE oder später seine NE gefährden?

Gilt er von behördlicher Seite als Vorbestraft? Dies wird ja im Antrag gefragt.

LG fasike
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fasike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2010 um 19:47:03
 
....Sorry ist in der falschen Abteilung gelandet....

fons' Änderung:
hab's verschoben
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Antwort #2 - 15.06.2010 um 07:46:01
 
fasike schrieb am 14.06.2010 um 18:18:57:
Kann dieses Urteil seine AE oder später seine NE gefährden?


Davon gehe ich nicht aus - lies dazu bitte mal
hier
und auch unter den dort angegebenen links nach. (Blaues bitte anklicken!)

Ich gehe auch davon aus, dass bei seiner Wiedereinreise der ABH sein früheres strafbewährtes Fehlverhalten bekannt gewesen ist - dennoch hat er ja schon für ein Jahr seine AE erhalten. Wenn er sich zwischenzeitlich nichts weiter zuschulden kommen lassen hat, sehe ich insoweit keinen Grund als gegeben, die AE nun nicht auch zu verlängern.

(P.S.: Wenn Du wieder mal in der falschen Rubrik postest oder Dir etwas anderes in Bezug auf Posts mitteilungswürdig erscheint, benutze bitte die Funktion "Modalarm" unter Angabe des links des Posts - dies ist auch bei einer "Selbstanzeige" möglich  Zwinkernd. Deine Mitteilung erreicht dann nicht nur einzelne Moderatoren oder Admins sondern alle, und je nachdem, wer gerade "im Dienst" ist, können wir dann schneller reagieren. Danke.)


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