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Heirat einer Moldawierin (Gelesen: 7.198 mal)
lupoeika
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i4a rocks!


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14.06.2010 um 10:33:04
 
Guten Morgen!
Mein bereits langjähriger Freund hat die ewigen Trennungen jetzt satt. Obwohl er immer gesagt hat, wir müssen einen anderen Weg finden als diesen, will er mich nun doch heiraten!

Hatte dazu bereits einen Thread von Thoras gelesen, in dem sehr viel Widersprüche disskutiert wurden.
Traut sich den jemand mir zwei-drei Fragen zu beantworten?

Wieviel kostet allein das Bürokratische einer Hochzeit zwischen Deutschem und Moldawier?
Wo zu erst heiraten? In Moldawien oder Deutschland?
Reicht auch bei internationalen Ehen mittlerweile die kirchliche Heirat?
Kann unsere Heirat tatsächlich, wie in dem anderen Thread erwähnt abgelehnt werden?
Gerade bin ich mit einem Au-pair Visum in Deutschland. Kann ich aus diesem heraus heiraten?

Vielen Dank im Vorraus! Ich weiß es gibt verwandte Threads zu diesem Thema. Habe ich aber alle schon gelesen und manches bleibt im Dunklen. Daher frage ich nochmal direkt!



Tolle Seite!

Liebe Grüße!

Lupoeika!
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steini007
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Antwort #1 - 14.06.2010 um 10:51:53
 
lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 10:33:04:
Wo zu erst heiraten? In Moldawien oder Deutschland?

Es gibt nur ein entweder in Deutschland oder in Moldawien heiraten, also kein erst hier und dann dort oder umgekehrt.

Einmal heiraten ist völlig ausreichend. Zwinkernd

lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 10:33:04:
Reicht auch bei internationalen Ehen mittlerweile die kirchliche Heirat?

Eine kirchliche Heirat reicht - sofern es im Land auch die Zivilehe gibt - nicht aus um einen Aufenthalt in Deutschland zu begründen.

lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 10:33:04:
Kann unsere Heirat tatsächlich, wie in dem anderen Thread erwähnt abgelehnt werden?

Wenn du den von dir zitierten Thread einstellst, könnte man das besser beurteilen. Zwinkernd

lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 10:33:04:
Gerade bin ich mit einem Au-pair Visum in Deutschland. Kann ich aus diesem heraus heiraten?

Das Heiraten kann dir keiner verbieten. Allerdings verhilft es weder dir, noch deinem künftigen Ehegatten für einen Daueraufenthalt in Deutschland.

Nach der Au-Pair Tätigkeit erlischt die AE erst einmal, womit du wieder zurück in die Heimat müßtest. Auch wäre der LU nicht gesichert, was auch ein wichtiges Kriterium ist, um einen ausländischen Ehegatten nach Deutschland zu holen.
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lupoeika
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Antwort #2 - 14.06.2010 um 11:02:16
 
Vielen Dank erstmal steini!

Ist es denn möglich wenn mich mein Freund heiratet, aber ein anderer übernimmt die Verpflichtungserklärung für meinen LU? Sein Bruder zum Beispiel? Mein Freund selbst ist nämlich noch beutelrattenarmer Student.
Kannst du noch aussagen zu den Kosten treffen um die es gehen würde?

Vielen Dank für die schnelle Antowrt!

Grüße.

Lupoeika!
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steini007
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Antwort #3 - 14.06.2010 um 11:12:29
 
lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 11:02:16:
Ist es denn möglich wenn mich mein Freund heiratet, aber ein anderer übernimmt die Verpflichtungserklärung für meinen LU? Sein Bruder zum Beispiel?

Eine Heirat in Deutschland wird schon aus dem Grund nicht funktionieren, weil er anschließend keine AE bekommt.

Er kann von deiner AE keine Rechte ableiten und deine AE endet sicherlich in ein paar Monaten.

lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 11:02:16:
Kannst du noch aussagen zu den Kosten treffen um die es gehen würde?

Dazu habe ich keine Informationen parat.
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lupoeika
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Antwort #4 - 14.06.2010 um 11:18:03
 
noch ein letztes Steini...


Eine Heirat in Deutschland wird schon aus dem Grund nicht funktionieren, weil er anschließend keine AE bekommt.

wer? haben wir uns richtig verstanden? meine frage war ob ich (moldawierin) von meinem Freund (deutscher) geheiratet werden kann. sein bruder (auch deutscher) die verpflichtungserklärung für mich übernimmt?

Er kann von deiner AE keine Rechte ableiten und deine AE endet sicherlich in ein paar Monaten.

Was meinst du mit von meiner AE Rechte ableiten? Meinst du von meiner jetzige AU-Pair AE kann er nicht das Recht ableiten mich zu heiraten?

grüße.

l


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Antwort #5 - 14.06.2010 um 11:27:59
 
@lupoeika

Dein Ausgangsbeitrag war etwas irritierend, weil sich das so angehört hatte, dass dein Freund ebenfalls Moldawier ist. Dass dein Freund Deutscher ist, war nicht erkennbar.

Somit kannst du die Postings bzgl. AE vergessen.

Wenn dein Freund dich heiratet, ist i.d.R. keine Sicherung des LUs notwendig. Es bedarf auch keiner VE.

Nach der Heirat bekommst du eine AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1.
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Antwort #6 - 14.06.2010 um 11:31:21
 
In der Tat war der thread etwas unklar/verwirrend.

Ich empfehle als Lektüre zu den rechtlichen Hintergründen
noch unsere ...
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lupoeika
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Antwort #7 - 14.06.2010 um 11:34:39
 
Was???

Bei einer in Deutschland geschlossenen Ehe zwischen Deutschem und Moldawierin besteht kein zwang zum Nachweise des LU?

Das wäre ja großartig. Denn überleben können wir mit sehr wenig Geld, bloß die laut VE geforderten 1,200 euro hätten wir nicht!

Bist du dir da wirklich sicher?
Wenn das stimmt Steini, dann hast du mir den Tag gerettet!!

grüße.

lupoeika.
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Antwort #8 - 14.06.2010 um 11:39:22
 
steini007 schrieb am 14.06.2010 um 11:27:59:
Nach der Heirat bekommst du eine AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1.

Und die kannst Du auch in Deutschland beantragen, sofern Deine Au-pair-AE noch nicht abgelaufen ist. Zwinkernd
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lupoeika
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Antwort #9 - 14.06.2010 um 11:46:05
 
hallo @petersburger!

was kann ich auch schon in deutschland beantragen vor abblauf meiner au-pairzeit? meine Heirat in deutschland? mein heiratsvisum in der deutschen botschaft in Moldawien? was meinst du genau?

vielen dank für eure antworten!

grüße.

l
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Antwort #10 - 14.06.2010 um 11:48:10
 
lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 11:34:39:
Bei einer in Deutschland geschlossenen Ehe zwischen Deutschem und Moldawierin besteht kein zwang zum Nachweise des LU?

Der Wegfall der Sicherung des LU trifft nicht nur auf die Deutschland geschlossenen Ehen zu, sondern kann auch für die im Ausland geschlossenen zutreffen.

Das Stichwort "Regelausnahme" bzgl. deines Freundes solltest du aber im Auge behalten (bitte die Forensuche benutzen).

Petersburger schrieb am 14.06.2010 um 11:39:22:
steini007 schrieb am Heute um 11:27:59:

Nach der Heirat bekommst du eine AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1.
Und die kannst Du auch in Deutschland beantragen, sofern Deine Au-pair-AE noch nicht abgelaufen ist

Die AE kann sie nur in Deutschland beantragen, da sie im Ausland nur ein Visum erhält, auch wenn das Formular heißt "Beantragung einer AE".

lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 11:46:05:
meine Heirat in deutschland?

... und nach der Heirat die AE. Du mußt also nicht erst warten, bis die AE für die Au-Pair Tätigkeit ausläuft; Stichwort: Aufenthaltszweckwechsel.
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Antwort #11 - 14.06.2010 um 12:05:16
 
Boah immer diese vom 100tel in's 1000tel Posts.  unentschlossen

das mein ich z.B. :
steini007 schrieb am 14.06.2010 um 11:48:10:
Die AE kann sie nur in Deutschland beantragen, da sie im Ausland nur ein Visum erhält, auch wenn das Formular heißt "Beantragung einer AE".


Bevor es weitergeht fasse ich zusammen:

  1. Du kannst hier oder in Moldawien heiraten.
  2. Du kannst dann in D die AE beantragen.
  3. Dazu ist kein gesicherter LU erforderlich (immer voraus-
    gesetzt die Regelausnahme ist nicht im Spiel)
  4. Auch ist dann keine VE erforderlich.
  5. AE wird dann die ABH in D ohne erforderliche Ausreise
    erteilen.
  6. Dazu musst du nicht warten, bis die jetztige AE abge-
    laufen ist; sofort nach heirat.

Bitte nur noch unklare Fragen erörtern und keine
Zehntelsätze kommentieren. Danke.
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lupoeika
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Antwort #12 - 14.06.2010 um 12:25:31
 
hello fons!

dank an deine badische gradlinigkeit!

versteht ihr, euer land ist toll. klar gibt es hier auch probleme. aber ich will nur sagen, ich möchte diesem land etwas geben. und d hat mir schon viel gegeben. und ich will nicht die beine hochlegen. denn hier kann ich endlich meine ideen realisieren.

ok, gut mit dem geschmalze. dank an euch!

lupoeika
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Antwort #13 - 14.06.2010 um 13:37:17
 
lupoeika schrieb am 14.06.2010 um 10:33:04:
Wieviel kostet allein das Bürokratische einer Hochzeit zwischen Deutschem und Moldawier?

Hier noch etwas zu den Kosten einer Eheschließung in Deutschland:

Die Gebühren für eine Eheschließung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Schleswig-Holstein wären das mind. 120 € zzgl. Gebühren für Urkunden und evtl. Namenserklärungen.

Da du aus Moldawien kommst, brauchst du eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG. Auch hierfür werden Gebühren fällig, die i.d.R. einkommensabhängig sind.

Hinzu kommen noch die Kosten für die Beschaffung der moldauischen (legalisierten) Urkunden, die du zur Eheschließung benötigst.

Gruß,
Richter
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Antwort #14 - 21.06.2010 um 10:31:08
 
Zitat:
  1. Du kannst hier oder in Moldawien heiraten.
  2. Du kannst dann in D die AE beantragen.
  3. Dazu ist kein gesicherter LU erforderlich (immer voraus-
    gesetzt die Regelausnahme ist nicht im Spiel)
  4. Auch ist dann keine VE erforderlich.
  5. AE wird dann die ABH in D ohne erforderliche Ausreise
    erteilen.
  6. Dazu musst du nicht warten, bis die jetztige AE abge-
    laufen ist; sofort nach heirat.

Bitte nur noch unklare Fragen erörtern und keine
Zehntelsätze kommentieren. Danke.


Zu Nummer 2: Die Umschreibung und Verlängerung der AE kann und sollte nach einer Heirat in Moldova umgehend (vgl. Punkt 6) bei der zuständigen ABH beantragt werden; bis die Heiratsurkunde in legalisierter Form vorliegt und die ABH ggf. sonstige Prüfungen vorgenommen hat, gibt es eine FB, jedenfalls ab Zeitpunkt des Ablaufs der Au-pair-AE.
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