cutandpolished61 schrieb am 12.06.2010 um 10:49:27:nun ich bin der deutsche vater, mutter ist inderin und wir leben z zt in irland.ja, wir haben eine heiratsurkunde aber die ist ja wohl nichts wert.
Für deinen zivilrechtlichen Status außerhalb Deutschlands kommt nicht nur deutsches Recht in Betracht, da Irland Lex Fori (Recht des Wohnortes) anwendet.
Wurde das 1997 geborene Kind in Irland geboren? Wenn ja hat es auch die irische Staatsangehörigkeit, ohne wenn und aber.
Von daher hat es die indische nicht, da es außerhalb Indiens geboren wurde und ohne die indische Staatsangehörigkeit nicht staatenlos wäre.
Irland entscheidet selbst, ob eure Ehe
dort gültig ist, und diese Frage hat wenig damit zu tun, ob sie in Deutschland gültig ist. Ist sie aber in Irland wegen Mehrehe ungültig, so kann deine Frau keine Aufenthaltskarte als Ehefrau eines Unionsbürgers bekommen. Hat sie eine, liegt eine Straftat vor. Allerdings könnte sie eine als unverheiratete Partnerin bekommen.
Also, wenn die Heirat in Irland stattfand, sollt ihr wohl auch mit einem irischen Anwalt sprechen.