Ich fürchte, die Sache ist nicht ganz unumstritten.
Zumindest lässt für mich ein Blick in verschiedene Veröffentlichungen der Oberlandesgerichte zum Befreiungsverfahren zur Beibringung von Ehefähigkeitszeugnissen diesen Schluss zu.
Während in der Veröffentlichung des OLG Brandenburg -
hier
- Vergünstigungen für Jüdische Emigranten gar nicht mehr genannt sind, gibt es in der Veröffentlichung des OLG NRW (Köln) -
hier
siehe dort v.a. Seite 12 - differenziertere Ausführungen. (Blaues bitte jeweils anklicken!)
Nach letzteren ist die Verschiedenheit des Statusses jüdischer Emigranten vor und nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 zumindest noch im Blick.
Für die Zeit nach 2005 wird aber offenbar auch beim OLG NRW davon ausgegangen, das eine grundsätzliche Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse bei Jüdischen Emigranten nicht mehr gerechtfertigt ist.
Inwieweit ein Vertrauens- /Bestandsschutz für Jüdische Emigranten, die vor dem 01.01.2005 eingreist sind besteht, lässt die Veröffentlichung des Gerichts (leider) offen.
Im Zweifel bliebe also wohl nur konkrete Nachfrage bei jeweils zuständigen OLG - es sei denn, ein Experte hier, weiß was Substanzielleres ...
=schweitzer=