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Heirat in Deutschland - Ehefähigkeitszeugnis erforderlich? (Gelesen: 2.837 mal)
ArturG
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10.06.2010 um 22:58:04
 
Hallo,

ich habe eine Frage.

Meine Schwester war 10 Jahre alt als wir nach Deutschland mit dem Status "jüdischer Kontingentflüchtling" kamen. Jetzt ist Sie 21 Jahre und möchte in Deutschland heiraten(mit einem Deutschen). Man hat Ihr beim Standesamt gesagt, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis braucht. Ich habe jedoch im Internet gelesen, dass jüdische Kontingentflüchtlinge mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis keine brauchen. Finde jedoch es nicht mehr....kann mir jemand da helfen, stimmt das..??
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 11.06.2010 um 09:45:21
 
ArturG schrieb am 10.06.2010 um 22:58:04:
Meine Schwester war 10 Jahre alt als wir nach Deutschland mit dem Status "jüdischer Kontingentflüchtling" kamen. 

Na das ist vielleicht ein Status, aber sicherlich keine Staatsangehoerigkeit. Hat deine Schwester denn eine? Und was fuer eine AE / NE hatte sie bisher und hat sie aktuell?

ArturG schrieb am 10.06.2010 um 22:58:04:
Man hat Ihr beim Standesamt gesagt, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis braucht. 

Fuer gewoehnlich braucht jeder der kein Deutscher ist ein Ehefaehigkeitszeugnis seines Heimatlandes oder muss das Verfahren zur Befreiung durchlaufen.

Nun kann man aber manchen Fluechtlingen (anerkannten Asylbewerbern z.B.) nicht zumuten, dass sie sich mit den Behoerden ihres Heimatlandes abtun muessen. In solchen Faellen koennte es sicherlich alternative Moeglichkeiten geben. Mit den Details kenne ich mich leider nicht aus.
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schweitzer
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Antwort #2 - 11.06.2010 um 10:15:43
 
Ich fürchte, die Sache ist nicht ganz unumstritten.

Zumindest lässt für mich ein Blick in verschiedene Veröffentlichungen der Oberlandesgerichte zum Befreiungsverfahren zur Beibringung von Ehefähigkeitszeugnissen diesen Schluss zu.

Während in der Veröffentlichung des OLG Brandenburg -
hier
- Vergünstigungen für Jüdische Emigranten gar nicht mehr genannt sind, gibt es in der Veröffentlichung des OLG NRW (Köln) -
hier
siehe dort  v.a. Seite 12 - differenziertere Ausführungen. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Nach letzteren ist die Verschiedenheit des Statusses jüdischer Emigranten vor und nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005  zumindest noch im Blick.

Für die Zeit nach 2005 wird aber offenbar auch beim OLG NRW davon ausgegangen, das eine grundsätzliche Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse bei Jüdischen Emigranten nicht mehr gerechtfertigt ist.

Inwieweit ein Vertrauens- /Bestandsschutz für Jüdische Emigranten, die vor dem 01.01.2005 eingreist sind besteht, lässt die Veröffentlichung des Gerichts (leider) offen.

Im Zweifel bliebe also wohl nur konkrete Nachfrage bei jeweils zuständigen OLG - es sei  denn, ein Experte hier, weiß was Substanzielleres ...

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ArturG
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Antwort #3 - 11.06.2010 um 21:05:24
 
hmm,

meine Schwester war beim Standesamt und man hat Ihr jetzt gesagt, dass Sie nicht das Ehefähigkeitszeugnis braucht sondern eine Ledigkeitsbescheinigung....

Sie war 10 Jahre alt als wir nach Deutschland kamen...

Warum "Ledigkeitsbescheinigung"?????

Wie ist das jetzt, Sie hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, da jüdischer Kontingentflüchtling laut HumHAG....

Braucht Sie eine Ledigkeitsbescheinigung, oder werden Leute mit dem Status befreit??
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schweitzer
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Antwort #4 - 12.06.2010 um 11:36:11
 
ArturG schrieb am 11.06.2010 um 21:05:24:
Warum "Ledigkeitsbescheinigung"?????


Eine Ledigkeitsbescheinigung ist quasi das "alternative" Dokument zur einem Ehefähigkeitszeugnis, vor allem dann, wenn der Herkunftsstaat des Ausländers der in Deutschland heiraten möchte keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt.

Lies dazu bitte
hier
nach.

ArturG schrieb am 11.06.2010 um 21:05:24:
Braucht Sie eine Ledigkeitsbescheinigung, oder werden Leute mit dem Status befreit?? 


Ich gehe davon aus, dass sie die Bescheinigung vorlegen muss und zuvor dennoch die Befreiuung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG beantragen muss. So lese ich die Informationen auf
dieser Webseite
(Bitte dort bis zum Stichwort "Ehefähigkeitszeugnis" scrollen.)

Eine Befreiung von der Beibringung einer Ledigkeitsbescheinigung gibt es nach meinem Wissen gar nicht.

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Antwort #5 - 13.06.2010 um 19:29:26
 
schweitzer schrieb am 12.06.2010 um 11:36:11:
Ich gehe davon aus, dass sie die Bescheinigung vorlegen muss und zuvor dennoch die Befreiuung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG beantragen muss


so ist es, sie braucht entweder:
a) ein Ehefähigkeitszeugnis oder
b) sie wird vom OLG von der Pflicht, ein Ehefähigkitszeugnis beizubringen, befreit.

Für b) muss sie u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung bringen.
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