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Arbeitsvisum trotz Vorstrafen? (Gelesen: 2.091 mal)
esmeralda2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.06.2010 um 10:19:29
 
Hallo,
mein Freund ist Neuseeländer und würde gerne nach Deutschland kommen und hier arbeiten, einen Job zu finden wird für ihn nicht schwierig werden. Das Problem ist dass er in Neuseeland wegen Drogenimports verurteilt worden ist zu fünf Jahren Haft und das hat er natürlich auch abgesessen. Das ganze ist zwanzig Jahre her und seitdem ist er nie wieder mit dem Gesetz in Konflikt getreten. Trotzdem haben wir halt beide keine Ahnung was das für Auswirkungen auf einen Visumsantrag hat. Hat da vielleicht hier jemand Ahnung davon und kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 09.06.2010 um 10:30:46
 
Gibt es in NZL keine Löschung von Strafen nach Ablauf irgendeines längeren Zeitraumes?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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esmeralda2
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.06.2010 um 10:35:04
 
doch schon, er hat gemeint nach 10 Jahren, aber er muss  ja trotzdem in dem application form angeben dass er im gefängnis war und verurteilt wurde, oder?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 09.06.2010 um 10:39:55
 
Er sollte zunächst versuchen sich ein Führungszeugnis zu besorgen - Ggf. gibt es in NZL etwas mit dem
BZR
(bitte anklicken!) in Deutschland Vergleichbares, wo man eine Auskunft einholen kann,inwieweit eine Straftat bereits getilgt ist oder nicht.

Ist sie getilgt, gilt man nicht mehr als vorbestraft. Dann sollte es insoweit auch mit einer Visaerteilung kein Problem geben.

Wäre sie noch nicht getilgt, bliebe (zumindest von meiner Seite) nur der Rat: Versuch macht kluch! - heißt: Ich würde an seiner Stelle einen Termin bei der Botschaft machen und den Sachverhalt schildern. - Danach wüsste er woran er ist bzw. ob eine Antragstellung Sinn macht oder nicht.

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.06.2010 um 09:34:30
 
esmeralda2 schrieb am 09.06.2010 um 10:19:29:
einen Job zu finden wird für ihn nicht schwierig werden.

... trotzdem müßte er sich einer Vorrangprüfung unterziehen und eine Arbeitserlaubnis beantragen.

schweitzer schrieb am 09.06.2010 um 10:39:55:
Ich würde an seiner Stelle einen Termin bei der Botschaft machen und den Sachverhalt schildern. - Danach wüsste er woran er ist bzw. ob eine Antragstellung Sinn macht oder nicht.

Wäre es nicht sinnvoller, mit der deutschen ABH Kontakt aufzunehmen? Da ein Neuseeländer zur Einreise nach Deutschland  kein Visum benötigt, bleibt die Botschaft aussen vor.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 14.06.2010 um 09:49:58
 
steini007 schrieb am 14.06.2010 um 09:34:30:
Wäre es nicht sinnvoller, mit der deutschen ABH Kontakt aufzunehmen? Da ein Neuseeländer zur Einreise nach Deutschlandkein Visum benötigt, bleibt die Botschaft aussen vor. 


Ja, das wäre dann zweifellos der kürzere und auch richtigere Weg. Ich hatte das mit der Visafreiheit für NZL-Staatsangehörige übersehen, weil esmeralda im Erstpost etwas von "Visumsantrag" schrieb.

Danke für den Hinweis.

=schweitzer=
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.06.2010 um 15:05:40
 
steini007 schrieb am 14.06.2010 um 09:34:30:
... trotzdem müßte er sich einer Vorrangprüfung unterziehen und eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wäre es nicht sinnvoller, mit der deutschen ABH Kontakt aufzunehmen? Da ein Neuseeländer zur Einreise nach Deutschland  kein Visum benötigt, bleibt die Botschaft aussen vor.


Er darf sogar nach visafreier Einreise eine Arbeits-AE beantragen.

Wäre nicht uninteressant, ob nach AufenthG die neuseeländischen oder die für entsprechende Verurteilungen passenden deutschen Strafregistertilgungsfristen relevant sind. § 58 Satz 2 BZRG scheint mir für letzteres zu sprechen.

Gruß, ULF
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