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Ehe/Montage/Arbeit?? (Gelesen: 1.254 mal)
mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.06.2010 um 14:46:49
 
Bin seit knapp 8 Monate durch FZF in Deutschland.
Hatte probleme mit der ABH weil sie mir die FZF nicht zugestimmt hatten.
Durch der Klage beim VW habe ich dann mein Aufendhaltstittel für FZF bekommen.
Aber auch nur für 11 Monate erstmal.

So meine Frage:
Kann eine auswaertige Arbeit,(Montage),in Deutschland für mich ein problem werden?

Weil die Ehe ja nicht in dem Zeitpunkt gelebt werden kann.

Kann die ABH uns diesbezüglich Probleme bereiten?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 08.06.2010 um 14:58:16
 
mikel schrieb am 08.06.2010 um 14:46:49:
Kann die ABH uns diesbezüglich Probleme bereiten?


Grundsätzlich nicht. Du wärst nicht der Einzige, der auf Montage arbeitet und dennoch verheiratet ist und bleibt. Ähnlich "betroffen" sind ja zum Bespiel auch Seeleute, Fernfahrer usw. -

Allein die Tatsache, dass jemand für längere Zeiträume aus rein beruflichen Gründen nicht an seinem Hauptwohnsitz/Wohnsitz der ehelichen Lebensgemeinschaft leben kann, ist kein Grund am rechtmäßigen Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft zu zweifeln.

Solltest Du zwecks der Montagetätigkeit wiederholt im Ausland arbeiten, würde ich dies allerdings in jedem Falle vorher mit der ABH besprechen, damit dort deutlich wird, dass es sich tatsächlich jeweils nur um vorübergehende, berufsbedingte Auslandsaufenthalte handelt.

Zu beachten wäre auch, das bei einem längeren als 6-monatigen Auslandsaufenthalt der Aufenthaltstitel für Deutschland erlischt, wenn man nicht vorher eine entsprechende Fristverlängerung bei der ABH beantragt und erhalten hat.

Im Übrigen empfehle ich generell solche Fragen betreffend, den Dialog mit der ABH zu suchen. Das schafft einerseits Vertrauen und bewahrt andererseits vor eventuellen Überraschungen.

=schweitzer=

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« Zuletzt geändert: 08.06.2010 um 15:22:15 von schweitzer » 
Grund: nachträgliche Tippfehlerkorrektur 

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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.06.2010 um 15:06:02
 
Vielen dank schweizer.

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