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Einreisesperre? und schwanger (Gelesen: 3.573 mal)
Valtrexa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.06.2010 um 10:20:16
 
Ich versuche es ganz kurz: seit 2 Monaten bin ich eingebürgert, noch mit einem Deutschen verheiratet, und jetzt in der 6.SSW. Der Vater des ungeborenen Kindes lebt in der Ukraine und hat im letzten Jahr seinen  Ausreisetermin aus der BRD  um 10 Tage "verpasst"...wirklich einfach prasslich, nicht auf die Dauer des Visums geschaut und das Rückflugticket falsch gebucht. Im Flughafen wurde dann in seinem Pass an dem Ausreisespempel eine Eintragung verpasst, die lautet: "VG und dann eine Nummer". War das jetzt schon Abschiebung gewesen? Kommt er nach Dtl. nicht mehr rein? Kann ich irgendwas tun, um ihn hierher zu holen? Wenn irgend jemand einen Rat hat, bitte schnell antworten, ich weiß noch nicht, ob ich das Kind austragen werde....
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 08.06.2010 um 10:32:59
 
Valtrexa schrieb am 08.06.2010 um 10:20:16:
Kann ich irgendwas tun, um ihn hierher zu holen? 


Unabhängig von der anderen Problematik, muss ich Deine Frage mit "nein" beantworten. - Solange Du verheiratet bist, gilt Dein jetziger Mann (rechtlich) als Vater des Kindes - es gibt also unter diesen Bedingungen keine Anspruchsgrundlage für eine Einreise des tatsächlichen Kindsvaters.

Zu der Ausreise-/Abschiebungsproblematik vorerst nur soviel:

Eine Abschiebung ist das seinerzeit nicht gewesen, da Dein Freund, wenn auch verspätet, so doch freiwillig ausgereist ist und behördlicherseits offenkundig keine Abschiebung verfügt worden ist.

Was der im Pass Deines Freundes angebrachte Vermerk tatsächlich bedeutet, wird am ehesten ein Experte von der Bundespolizei hier im Forum beantworten können. Davon haben wir aber nicht so viele - also warte bitte etwas ab, bis weitere Posts folgen.

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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reinhard
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Antwort #2 - 08.06.2010 um 10:59:46
 
Dein Freund kann auch selbst durch eine Selbstauskunft (er kann das Wort anklicken) erfahren, ob er eine Sperre hat und wer dafür verantwortlich ist. Diese Stelle kann die Sperre auch wieder aufheben (befristen). Er könnte die Anfrage jetzt losschicken, dann würde er noch im Juni Gewissheit haben.
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Valtrexa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.06.2010 um 11:06:02
 
Seine Unterschrift sollte aber dann in der deutschen Botschaft beglaubigt werden, richtig? Denn wenn das ein ukr. Notar macht, bedarf es dann weitere Legalisierungsschritte usw. Nie im Leben schafft er das bis Juli!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.06.2010 um 11:17:33
 
Valtrexa schrieb am 08.06.2010 um 11:06:02:
Nie im Leben schafft er das bis Juli! 

Was ist im Juli denn so wichtig? Am besten schilderst du uns deine Plaene etwas detaillierter, dann koennen wir dir auch gezielter weiterhelfen.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 08.06.2010 um 11:22:40
 
@Valtrexa
Wie erklärt sich Dein Profil ?

Zitat:
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Valtrexa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.06.2010 um 11:44:23
 
ich habe keinen Plan überhaupt, ich bin eifach nur verzweifelt! ich wollte dieses Baby, das ist auch meine letzte Chance laut meiner Frauenärztin, ich bin jetzt 39 und das Gebutstermin liegt genau an meinem 40. Geburtstag...aber ich schaffe es einfach nicht, bis zur Geburt des Kindes mich scheiden zu lassen und den Vater des Kindes hierher zu holen. Ich weiß, was es bedeutet, ohne Mann das Kind auszutragen und will das nicht noch mal...

bin seit 2 Monaten Deutsche, komme aber aus der Ukraine...Was sollte ich denn wählen? kann ich das noch korrigieren?

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« Zuletzt geändert: 08.06.2010 um 13:49:35 von Daddy » 
Grund: Folgepost angefügt... 
 
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reinhard
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Antwort #7 - 08.06.2010 um 11:59:44
 
Er sollte heute anfangen, sich darum zu kümmern. Es könnte ja auch sein, dass er keine Sperre hat.

Ein Visum zu bekommen ist allerdings vermutlich so schnell nicht möglich: Rechtlicher Vater ist ja der Ehemann. Der biologische / soziale Vater müsste also dessen Vaterschaft erst anfechten.

Du musst sicherlich mit einer guten Freundin besprechen, was Du machen solltest und wie Du Dich entscheidest - das kann solch ein Forum sicherlich nicht. Hier bekommst Du Hinweise, wie sich das alles rechtlich verhält und mit welchen Zeiträumen Du rechnen musst.
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Daddy
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Antwort #8 - 08.06.2010 um 12:40:00
 
Valtrexa schrieb am 08.06.2010 um 10:20:16:
Der Vater des ungeborenen Kindes lebt in der Ukraine und hat im letzten Jahr seinen  Ausreisetermin aus der BRD  um 10 Tage "verpasst"...wirklich einfach prasslich, nicht auf die Dauer des Visums geschaut und das Rückflugticket falsch gebucht. Im Flughafen wurde dann in seinem Pass an dem Ausreisespempel eine Eintragung verpasst, die lautet: "VG und dann eine Nummer". War das jetzt schon Abschiebung gewesen? Kommt er nach Dtl. nicht mehr rein?


Hi... nun nicht gleich die Pferde scheu machen...

Erstens erlässt die BPOL weder eine Ausweisungs- noch eine Abschiebungsverfügung... fehlen schlicht und ergreifend die rechtlichen Voraussetzungen

Zweitens könnte die BPOL zurückschieben, was dann eine Einreisesperre nach sich ziehen würde. Hierzu müsste der Vater deines Kindes aber unerlaubt eingereist sein, was aufgrund der Sachverhaltsschilderung (Visum um 10 Tage überschritten) nicht gegeben ist.

Insofern kann ich zumindest keine Voraussetzung für eine Einreisesperre gem. § 11 AufenthG erkennen.

Bei der Eintragung zum Ausreisestempel handelt es sich mE um eine Vorgangsnummer, mehr nicht. Es ist zwar unüblich Vermerke zum Ein- oder Ausreisestempel anzubringen, aber ist hier wohl passiert.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Vorgang um eine Strafanzeige aufgrund der Überschreitung der Visumsdauer handelt, die jedoch keine Einreisesperre nach sich zieht. Auch für eine Ausschreibung im SIS dürften die Voraussetzungen fehlen.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass die Reisepläne bei der nächsten Beantragung eines Visums (sofern es eines des Typs C werden soll) durch die Auslandsvertretung sehr genau geprüft werden...

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Valtrexa
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Antwort #9 - 08.06.2010 um 12:55:09
 
Danke für die Teilnahme, mit meiner Freundin habe ich natürlich auch geredet, es ist ein verdammtes Hin- und Her seit zwei Wochen, ich dreh einfach durch...meine Entscheidung ist aber jetzt an diese rein rechtliche Fragen gebunden, das kann ich nicht ändern. Danke noch mal...


Achtung! NEUE TATSACHEN! auf meine genaue Nachfragen hat sich ein Protokoll der Vernehmung am Flughafen auffinden lassen: er hat zugegeben, eine Straftat nach §95 Abs.1 Nr. 2 begangen zu haben + die Zustellungsvollmacht auf den BPOL-Beamten unterschrieben. (kam erst 2010 mit der Post). wird das in SIS eingetragen?

Daddys' Änderung:
Folgepost eingefügt... man hat 15 Minuten Zeit ein abgegebenes Post zu verändern...
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« Zuletzt geändert: 08.06.2010 um 13:18:47 von Daddy »  
 
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Daddy
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Antwort #10 - 08.06.2010 um 13:47:24
 
Valtrexa schrieb am 08.06.2010 um 12:55:09:
er hat zugegeben, eine Straftat nach §95 Abs.1 Nr. 2 begangen zu haben + die Zustellungsvollmacht auf den BPOL-Beamten unterschrieben. (kam erst 2010 mit der Post). wird das in SIS eingetragen?

Also ein "einfacher" illegaler Aufenthalt von 10 Tagen. Eine Eintragung ins SIS erfolgt da nicht...

Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 19.06.2010 um 11:28:41
 
Moin,

schweitzer schrieb am 08.06.2010 um 10:32:59:
Unabhängig von der anderen Problematik, muss ich Deine Frage mit "nein" beantworten. - Solange Du verheiratet bist, gilt Dein jetziger Mann (rechtlich) als Vater des Kindes


Das kann sich auch ändern. § 1600 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600.html

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 20.06.2010 um 13:01:48
 
ulf schrieb am 19.06.2010 um 11:28:41:
Das kann sich auch ändern. § 1600 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600.html


ich lese das allerdings so, dass die Anfechtung erst
nach
der Geburt erfolgen kann,
die TS möchte den Kindesvater aber vor der Geburt hier haben,
das dürfte in
der Kürze der Zeit wohl kaum zu schaffen sein

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