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Namensfühung im Pass nach Eheschl. (Indonesierin) (Gelesen: 2.294 mal)
Themen Beschreibung: Pass, Heiratsurkunde, Familienname, Aufenthaltsberechtigung
Methblinkz
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08.06.2010 um 09:34:50
 
Hallo,

Ich hätte da auch mal eine Frage, ich hoffe ich kann die hier stellen, dann muss man nicht gleich nen neuen Thread aufmachen.


Als ich mit meine Frau (Indonesierin) geheirtatet habe meinten die Behörden das sie meinen Namen nicht annehmen kann, aber später im Pass trotzdem eintragen kann. Das heißt, auf der kirchlichen und auf der standesamtlichen Heiratsurkunde hat sie nach wie vor ihren ehemaligen Namen (welcher nur aus einem Vornamen besteht, ist ja durchaus normal in Indonesien) und nicht meinen Familiennamen. Man hat uns halt, wie erähnt, mitgeteilt das sie ihren Pass trotzdem ändern kann und dort meinen Familiennamen eintragen lassen kann. Jetzt bin ich etwas verwirrt, sollte man das tun oder vorerst alles so lassen wie es ist bis wir die Ehe dann auf einem deutschen Standesamt eintragen können?

ps: Ich muss auch zugeben das ich mich mit Hochzeitspapieren nich gut auskenne, vielleicht ist es ja auch normal das dort immer noch der ehemalige Name steht  hä? Augenrollen

Änderung:
Grundsatz: neuer Fall = neuer thread. Gerade weil es verschiedene
Länder sind kann das total unterschiedlich sein.

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« Zuletzt geändert: 08.06.2010 um 10:42:58 von N/V »  
 
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Richter
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Antwort #1 - 08.06.2010 um 14:39:28
 
Kurze Nachfrage:
Wo habt ihr geheiratet? Ich vermute zwar, in Indonesien, will es aber nicht unterstellen...

Gruß,
Richter
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Antwort #2 - 08.06.2010 um 16:14:53
 
Richter schrieb am 08.06.2010 um 14:39:28:
Kurze Nachfrage:
Wo habt ihr geheiratet? Ich vermute zwar, in Indonesien, will es aber nicht unterstellen...

Gruß,
Richter



Hallo,

Ja, wir haben in Indonesien geheiratet .  Smiley
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Richter
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Antwort #3 - 09.06.2010 um 07:46:09
 
Grundsätzliche Informationen in Bezug auf die Namensführung von Ehegatten nach indonesichem Recht findest du
hier
.
Wie die Regelungen zur Namenseintragung im indonesichen Pass sind, kann ich leider nicht beantworten.

Da Indonesien keine mit Deutschland vergleichbare Ehenamensbestimmung kennt, könnt ihr bei einer Nachregistrierung der Ehe in Deutschland eine "normale" Ehenamensbestimmung abgeben. Allerdings muss das nicht bedeuten, dass Indonesien diese Namenserklärung ohne weiteres anerkennt. Andere Länder, andere Sitten...

Gruß,
Richter
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Antwort #4 - 09.06.2010 um 11:39:21
 
Richter schrieb am 09.06.2010 um 07:46:09:
könnt ihr bei einer Nachregistrierung der Ehe in Deutschland eine "normale" Ehenamensbestimmung abgeben.


Wieso muss für eine Namensbestimmung die im Ausland geschlossene Ehe nachregistriert werden?
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #5 - 09.06.2010 um 13:06:16
 
Blaise schrieb am 09.06.2010 um 11:39:21:
Wieso muss für eine Namensbestimmung die im Ausland geschlossene Ehe nachregistriert werden? 

Muss nicht, aber der Themenstarter schrieb in seinem ersten Post:
Zitat:
bis wir die Ehe dann auf einem deutschen Standesamt eintragen können

Da habe ich mal unterstellt, dass die Nachregistrierung eh beabsichtigt ist  Zwinkernd

Gruß,
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Antwort #6 - 09.06.2010 um 13:54:03
 
Richter schrieb am 09.06.2010 um 07:46:09:
Grundsätzliche Informationen in Bezug auf die Namensführung von Ehegatten nach indonesichem Recht findest du
hier
.
Wie die Regelungen zur Namenseintragung im indonesichen Pass sind, kann ich leider nicht beantworten.

Da Indonesien keine mit Deutschland vergleichbare Ehenamensbestimmung kennt, könnt ihr bei einer Nachregistrierung der Ehe in Deutschland eine "normale" Ehenamensbestimmung abgeben. Allerdings muss das nicht bedeuten, dass Indonesien diese Namenserklärung ohne weiteres anerkennt. Andere Länder, andere Sitten...

Gruß,
Richter


Hi,

Vielen Dank für den Link und die Info. Smiley Ich war halt nur etwas besorgt das es Probleme geben könnte wenn meine Frau demnächst zu mir nach Deutschland zieht (mit FZF) und im Pass dann ein Nachname steht und in der Heiraturkunde nicht. Aber ich denke mal das dürfte keine Probleme geben.
Wir müssen in den nächsten Wochen eh noch zur Botschaft, da werd ich dann mal nachfragen.
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