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Integrationskurs (Gelesen: 2.052 mal)
mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs
04.06.2010 um 14:26:17
 
Hallo,ich möchte mal etwas fragen.

Zu dem integrationskurs.

İch habe 1979 bis 1996 in Deutschland gelebt.
Habe in der zwichenzeit mein Huaptschulabschluss gemacht.

Seit Ende 2009 bin ich durch Fzf wieder in Deutschland.
Die ABH verlangt von mir das ich den Orientierungskurs(45 Stunden) und die Die Prüfungen  für den B1 Zertifikat Absolvieren soll damit ich spaeter für die NE und der Einbürgerung keine probleme bekomme.

Frage:İch habe der ABH gesagt das ich ein Hauptschulabschluss habe aber meine Sachbearbeiterin meinte es müsste trotzdem sein,das ich die Prüfungen mitmache.


Hat dieses seine Richtigkeit?
Oder brauche ich die Prüfungen nicht machen,aufgrund meiner guten Deutschkenntnisse und mein Hauptschulabschluss?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.06.2010 um 14:49:29
 
@
mikel

Langsam glaub ich du willst uns ärgern!

Mit über 100 Beiträgen sollte man langsam die Funk-
tionsweise des Boards kapiert haben.

Du hängst deinen Beitrag in's Forum  Ausweisung/Ab-
schiebung und dann auch noch an einen alten thread
dran.

Geht's noch schlechter/falscher?!

Bitte bemühe dich etwas mehr und mach uns nicht immer
unnötige Arbeit. Langsam werd ich sauer.

Bitte kein Kommentar hier (siehe NUB) !  Ärgerlich

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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.06.2010 um 15:46:32
 
mikel schrieb am 04.06.2010 um 14:26:17:
Frage:İch habe der ABH gesagt das ich ein Hauptschulabschluss habe aber meine Sachbearbeiterin meinte es müsste trotzdem sein,das ich die Prüfungen mitmache
Kann ich mir nicht vorstellen. B1 hast du sicherlich. Ein Test kann nicht verlangt werden, wenn ersichtlich ist, das ein höheres Niveau vorhanden ist.

Wenn dein mündliches Deutsch genau so ist wie dein schriftliches, kannst du die Forderung nach B1 vergessen. Ein Kurs kann nicht verlangt werden !

Staatsbürgertest brauchst du auch nicht. Wer zumindest seinen Hauptschulabschluss aus Deutschland vorweisen kann, braucht den nicht zu machen.

Ein I. Kurs ist weder für eine NE noch für eine Einbürgerung nötig !

Entweder du hast das nicht richtig verstanden, oder man hat dir Quatsch erzählt.

Michael

Habe noch gerade was gefunden
: Einbürgerung ( gilt analog sicher auch für NE )

im § 10 Absatz 4:

"Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt."

Die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren präzisieren dies wie folgt:

"Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber

a) eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (vor dem 28. August 2007 eines Integrationskursträgers) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses (§ 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) erhalten hat,

b) das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben hat,

c) vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht hat,

d) einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,

Nachtrag :
Gilt auch für NE

§ 9.2.1.7 Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

- vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht hat,
- einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,



Ganz klar : Einen I Kurs brauchst du in keinem Fall !


Druck dir einfach die Mail aus, und frag noch mal bei der ABH nach !
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« Zuletzt geändert: 04.06.2010 um 15:58:20 von Mikael321 »  
 
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.06.2010 um 17:04:58
 
Das versteh ich nicht warum die ABH es von mir trotzdem verlangt.
Meine SB hatte mir gesagt.
İch soll nur den Orientierungskurs machen(45 Stunden)

Den Sprachkurs(unterrichtstunden) brauche ich nicht machen meinte sie aber ich soll die Prüfung für den Sprachkurs machen.

Also ich muss nicht die Unterrichtstunden machen aber auf Jedenfall müsste ich die ganzen Prüfungen mitmachen.

Komisch
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Mikael321
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Antwort #4 - 05.06.2010 um 09:48:13
 
mikel schrieb am 04.06.2010 um 17:04:58:
Das versteh ich nicht warum die ABH es von mir trotzdem verlangt.
Das passiert doch immer wieder, das die ABH was verlangt, was sie eigentlich nicht verlangen darf. ( u.a. lebt davon dieses Forum ) Meine Erfahrung nach, kommen die meisten Antragsteller den Wünschen der ABH nach, ohne sie zu hinterfragen . IMHO ein Fehler . Hinterfragt man die Sache, ( fundiert ) ändern die meisten ABH´s danach ihre Meinung.

Darum mein Tip. Druck dir die Bedingungen für NE / Einbürgerung aus, und frag noch mal nach, wieso ein I Kurs gemacht werden soll . Nett und freundlich !

Bestehen sie weiterhin auf den I Kurs, bitte sie darum dir zu sagen auf welcher rechtlichen Grundlage sie das verlangen. Das kannst du dann wieder hier posten.


Michael

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mikel
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Antwort #5 - 05.06.2010 um 13:57:54
 
Mikael 321

Vielen dank für deine Info.

Werde die ABH nochmal fragen.

Und wenn die ABH immer noch darauf besteht werde ich auch fragen auf welcher rechtliche Grundlage es besteht. Smiley
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