mikel schrieb am 04.06.2010 um 14:26:17:Frage:İch habe der
ABH gesagt das ich ein Hauptschulabschluss habe aber meine Sachbearbeiterin meinte es müsste trotzdem sein,das ich die Prüfungen mitmache
Kann ich mir nicht vorstellen.
B1 hast du sicherlich. Ein Test kann nicht verlangt werden, wenn ersichtlich ist, das ein höheres Niveau vorhanden ist.
Wenn dein mündliches Deutsch genau so ist wie dein schriftliches, kannst du die Forderung nach
B1 vergessen. Ein Kurs kann nicht verlangt werden !
Staatsbürgertest brauchst du auch nicht. Wer zumindest seinen Hauptschulabschluss aus Deutschland vorweisen kann, braucht den nicht zu machen.
Ein I. Kurs ist weder für eine
NE noch für eine Einbürgerung nötig !
Entweder du hast das nicht richtig verstanden, oder man hat dir Quatsch erzählt.
Michael
Habe noch gerade was gefunden
: Einbürgerung ( gilt analog sicher auch für
NE )
im § 10 Absatz 4:
"Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt."
Die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren präzisieren dies wie folgt:
"Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber
a) eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (vor dem 28. August 2007 eines Integrationskursträgers) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses (§ 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) erhalten hat,
b) das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben hat,
c)
vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht hat,d)
einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat, Nachtrag :
Gilt auch für
NE § 9.2.1.7 Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht hat,
- einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,Ganz klar : Einen I Kurs brauchst du in keinem Fall !
Druck dir einfach die Mail aus, und frag noch mal bei der
ABH nach !