Hallo zusammen,
Mein Anliegen ist folgendes:
vor 3 Monaten habe ich meine Einbürgerungszusciherung in Rheinland-Pfalz bekommen. Unmittelbar nachdem habe ich den Antrag für die Ausbürgerung aus türkischer Statsangehörigkeit beantragt. Ich warte noch auf die Antwort.
Nächste Woche ziehen wir nach Eschborn in Hessen um. Ich werde es der
EBH diese Woche mitteilen.
Kurz zu meiner Person:
in 2000 nach DE gekommen, bis 2006 studiert, promoviert und zur Zeit arbeite ich als Wiss-Mitarbeiter. Zwischen 2000 und 2005 habe ich Aufenthaltsbewieligung, zwischen 2005-2006 Aufenthaltserlaubnis, von 2006 bis jetzt habe ich Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern.
Meine Fragen sind:
1) Gilt die Zusicherung auch in Hessen? Oder wird das Einbürgerungverfahren ganz von vorne anfangen? Wie ist die übliche Prozedur?
2) Ich habe auch meine Tochter miteingebürget. Sie hat schon die Einbürgerungsurkunde erhalten, da sie die türkische Statsangehörigkeit bis zum 18. Lebensjahr beibehalten darf. Was sind die Schlussfolgerungen für ihre Miteinbürgerung?
Tausend vielen Dank im Voraus