Das hat nichts mit Logik, sondern der unterschiedlichen Rechtslage zu tun.
DeutschlandDeutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen
Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen
Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
PerúEl
Documento Nacional de Identidad es el
único instrumento de identificación personal, tanto para los actos civiles, legales, comerciales administrativos, judiciales, como para votar y para ser presentado ante cualquier autoridad.
Quelle: www.reniec.gob.pe/portal/intro.htmd. h. in Peru ersetzt der Pass nicht die
Pflicht zum Besitz eines Personalausweises (DNI) ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Auslandsperuaner müssen diesen über die Botschaft/das Konsulat beantragen.
Das hat deine Frau offensichtlich nicht getan und besitzt somit kein amtliches peruanisches Ausweisdokument, vergleichbar mit einem Deutschen, der weder einen Personalauswies noch einen Pass besitzt.
Mono