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Ausbürgerung aus der Peruanischen Staatsangehörikeit (Gelesen: 1.676 mal)
kobelsaysi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.06.2010 um 22:35:28
 
Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Meine Frau will aus der Peruanischen Staatsangehörigkeit entlassen werden. Nun hat Sie mit der Botschaft gesprochen und ihr wurde gesagt, dass Sie ihren Peruanischen Personalausweis DNI (nicht Reispass) vorzeigen muss. Das Vorzeigen ihres Reisepasses scheint wohl nicht ausreichend zu sein. Meine Frau besitzt jedoch keinen Peruanischen Personalausweis sondern nur den Reispass. Da meine Frau eh zwei Staatsangehörigkeiten trägt, hat Sie den Peruanischen Pass kaum benutzt. Demzufolge hatte Sie bisher auch nie einen Peruanischen Personalausweis benötigt.
Jedenfalls wurde ihr vom Peruanischen Konsulat gesagt dass Sie jetzt einen Peruanischen Personalausweis neu beantragen muss (dies dauert wohl einige Monate), nur damit Sie diesen direkt im Anschluss wieder an die Botschaft im Rahmen der Ausbürgerung wieder abgeben muss. Ich finde dies unnötig und extrem unlogisch und wollte fragen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir evtl. einen Rat zur Vorgehensweise mitteilen kann.

Vielen Dank und viele Grüße!
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 03.06.2010 um 09:16:41
 
Die wenigen Peruaner, die ich im Entlassungsverfahren begleitet habe, hatten immer einen "DNI". Dieses Dokument weist wohl alleine den Besitz der peruanischen Staatsangehörigkeit nach und ist für das Entlassungsverfahren erforderlich.

Auf der Homepage der Botschaft Peru gibt es dazu diese Information.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweispflicht - Peru
Antwort #2 - 03.06.2010 um 09:25:05
 
Das hat nichts mit Logik, sondern der unterschiedlichen Rechtslage zu tun.

Deutschland

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Perú


El Documento Nacional de Identidad es el único instrumento de identificación personal, tanto para los actos civiles, legales, comerciales administrativos, judiciales, como para votar y para ser presentado ante cualquier autoridad.

Quelle: www.reniec.gob.pe/portal/intro.htm

d. h.  in Peru ersetzt der Pass nicht die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises (DNI) ab Vollendung des 18. Lebensjahres.  Auslandsperuaner müssen diesen über die Botschaft/das Konsulat beantragen.

Das hat deine Frau offensichtlich nicht getan und besitzt somit kein amtliches peruanisches Ausweisdokument, vergleichbar mit einem Deutschen, der weder einen Personalauswies noch einen Pass besitzt.

Mono



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