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Arbeitsunfall (Gelesen: 3.027 mal)
Themen Beschreibung: in wie weit haftet mein Arbeitsgeber
iman20081
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i4a rocks!


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02.06.2010 um 14:16:26
 
hallo Traurig
Ich weiss es nicht ob ich in die richtige stellle meine Frage gestelllt habe oder nicht;aber ich brauche dringend hilfe und Rat;

am 21 Mai bin in auf dem Arbeitsplatz eingerutscht und auf den kopf gefallen. Mein kopf wurde richtig an den Wand geschlagen,dann bin ich auf dem Fussboden gelandet. Ich bin nicht bewusstlos geworden; aber seit dem Leide ich unter starken Kopfschmerzen und kurze Gedaechnis Stoerung (Das heisst,ich vergess manch e sachen)/
Ich gehe jede woche zu Arzt, und bis jetzt keine Verbesserung:
Ich will gerne wiessen was sind meine Rechte?? und in wie weit haftet mein Arbeitsgeber hier?? Uebrigens ich bin auslaendiche Studenten und arbeite als Reinigungskraft;

bin fuer jede Rat sehr dankbar
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reinhard
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Antwort #1 - 02.06.2010 um 14:26:59
 
Am besten suchst Du Deine Berufsgenossenschaft und wendest Dich an diese. Deine KV hilft Dir sicherlich auch, weil die ja Deine Arztkosten bezahlt, aber ggf. erstattet bekommt.
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iman20081
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.06.2010 um 14:43:08
 
ok danke fuer die Antwort;
es ist mir klar dass die KV alles bezahlt;
aber ich rede von andere Moegliche schadenersatz!!!!
Denn ich bin Studentin und diese Monat ausgerechnet sind wir mit Pruefungen angefangen, ich bin aber meistens unfaehig fuer lernen und fuehle mich staendig nicht wohl:
gibt es schadenersatz dafuer dass der Unfall hat ein negativen Einfluss auf mein Studium diese Semester verursacht??
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erne
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Antwort #3 - 02.06.2010 um 15:01:10
 
iman20081 schrieb am 02.06.2010 um 14:43:08:
gibt es schadenersatz dafuer dass der Unfall hat ein negativen Einfluss auf mein Studium diese Semester verursacht??

es wird IMHO schwierig nachzuweisen, wie hoch Dein "Schaden" bzgl Studium ist, denn dazu müsstest du bei z.B.  Nichtbestehen einer Prüfung nachweisen, dass ohne Unfall diese Prüfung bestanden worden wäre.
Hast Du einen ArztAttest, der die Minderung Deiner Fähigkeiten aufgrund des Unfalls nachweist?

Wenn es einen Schaden gibt, müsste er von der Berufsgenossenschaft reguliert werden.
Der Schaden muss natürlich als solcher dann von der Berufsgenossenschaft akzeptiert werden.

Ein anderes Problem ist die Bezifferung des Schadens.
Wenn der "Schaden" das "Nichtbestehen der Prüfung" ist, wie bezifferst du dann den Schadenersatz?
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iman20081
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Antwort #4 - 02.06.2010 um 15:07:43
 
tja, das stimmt es ist schwer das nachzuweisen;
normalerweise habe ich alle anderen Prufungen vorbereitet vor dem Unfall. ich habe aber nur zwei schwerige Pruefungen noch nicht vorbereitet und habe geplannt das in diese Monat zu vorbereiten;
die beiden Pruefungen haben mit Rechnungs und Finazierungs was zu tun, das heisst man braucht wirklich hohe konzentration und Klare Kopf um zu lernen. Ich fuehle mich aber nicht bereit dafuer zurzeit, und vor allem mein Arzt meinte dass meiner Situation ein Monat lang dauern kann, dh genau die Zeit der Klausuren.
was mache ich bloss  weinend

Änderung:
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erne schrieb am 02.06.2010 um 15:01:10:
dazu müsstest du bei z.B.  Nichtbestehen einer Prüfung nachweisen, dass ohne Unfall diese Prüfung bestanden worden wäre


wie kann man sowas nachweisen?? selbst der Professor kann mir keine Bescheinigung zur diesem Zweck erstellen; ich kann hoechstens eine Bescheinigung bekommmen dass ich regelmaessig in die Vorlesung teilgenommen habe.


...



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« Zuletzt geändert: 02.06.2010 um 15:30:12 von N/V » 
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Linda.1001
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Antwort #5 - 02.06.2010 um 16:05:50
 
So eine Bescheinigung hätte dir ein Durchgangs-Chirurg ausgestellt, wenn du dich binnen 3 Tagen nach dem Unfall bei ihm vorgestellt hast.

Hast du den Unfall deinem Arbeitgeber gemeldet und der der Berufsgenossenschaft? Das wäre auch noch sehr wichtig. Die Bescheinigung, die du brauchst, wäre die Unfallmeldung des Arbeitgebers und evtl. die eine D-Arztes.

Bzgl. Schadensersatzansprüchen. Das wird dann wohl eher vor Gericht landen, ich glaube nämlich nicht, dass die BG dann so einfach Schadensersatz zahlen wird.

Bzgl. der Klausuren...warum schreibt dich dein behandelnder Arzt, wenn er wegen deines Gesundheitszustandes Bescheid weiss nicht prüfungsunfähig?
Gute Besserung
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iman20081
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Antwort #6 - 02.06.2010 um 16:37:16
 
Linda.1001 schrieb am 02.06.2010 um 16:05:50:
Hast du den Unfall deinem Arbeitgeber gemeldet und der der Berufsgenossenschaft? Das wäre auch noch sehr wichtig. Die Bescheinigung, die du brauchst, wäre die Unfallmeldung des Arbeitgebers und evtl. die eine D-Arztes.

Bzgl. Schadensersatzansprüchen. Das wird dann wohl eher vor Gericht landen, ich glaube nämlich nicht, dass die BG dann so einfach Schadensersatz zahlen wird.

Bzgl. der Klausuren...warum schreibt dich dein behandelnder Arzt, wenn er wegen deines Gesundheitszustandes Bescheid weiss nicht prüfungsunfähig?
Gute Besserung



der Unfall ist am 21 Mai passiert,das war ein Freitag;dann am Samsatg und Sonntag keine Artzt ,und am Montag war feiertag;deshalb bin ich am dienstag den 25 Mai zum Artzt gegangen:
aber am 21Mai, nach dem Unfall;habe ich meine Objektleiterin angerufen und den Unfall gemeldet;
eine Bescheinigung von mein Arzt als "Pruefungsunfaehig" will ich nicht unbedingt; da ich nicht nach gruende suche um von Klausuren zu befreien, sondern ich moechte gerne meine Klausuren rechtezeitig schreiben und schaffen. aber wegen mein Kopfschmerzen;scheint der Ziel des Lernen sehr schwer zu erreichen
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iman20081
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Antwort #7 - 02.06.2010 um 22:48:49
 
wer kennst sich mit der sache aus??
wer kann mir eine Professionel Loesung geben?? denn Meinungen ohne rechtliche Hintergrund,koennen mir leider nicht viel hilfen.
Heute gehe ich einkaufen und als ich da bin;habe ich total vergessen was ich kaufen soll. dann gehe ich zum Arbeitsplazt und hab total vergessen wie soll ich die Tuer aufmachen. Ich hab ein Chip Karte und kein Schluessel, ich habe fast 5 Minuten versucht die Tuer auf zu machen;aber ich koennte mich gar nicht erinnern obwohl ich da seit ein Jahr arbeite und niemals ist mir sowas passiert. das alles macht mir sorge, denn wie kann ich Pruefungen bloss bestehen wenn ich viele sachen vergesse!!!! weinend
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Antwort #8 - 02.06.2010 um 23:19:46
 
iman20081 schrieb am 02.06.2010 um 22:48:49:
denn Meinungen ohne rechtliche Hintergrund,koennen mir leider nicht viel hilfen.


Dir ist schon bewusst welches Hauptanliegen dieses Board
hier hat? Ich glaube eher nicht.

Du erwartest hier zuverlässige/verlässliche Hilfe, Ratschläge
und Rechtstipps. Das ist recht viel verlangt für ein Board in
dem sich alle nur freiwillig ohne eigene Interessen beteiligen.

Wenn du Rechtsbeihilfe brauchst nimm dir einen Anwalt.

Solche Fälle wie deinen sind hier nicht zu lösen!
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« Zuletzt geändert: 03.06.2010 um 00:49:58 von N/V »  
 
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Antwort #9 - 03.06.2010 um 07:37:29
 
iman20081 schrieb am 02.06.2010 um 16:37:16:
eine Bescheinigung von mein Arzt als "Pruefungsunfaehig" will ich nicht unbedingt; da ich nicht nach gruende suche um von Klausuren zu befreien, sondern ich moechte gerne meine Klausuren rechtezeitig schreiben und schaffen. 

Vorsicht, solche Sachen habe ich aus meiner Zeit in der Beratung von Studenten oft genug gehoert. Du musst dich jetzt entscheiden.

Entweder denkst du du bist fit fuer die Klausuren und schreibst mit. Falls du dann durchfaellst, zaehlt das 100% als Fehlversuch und du kannst nicht hinterher kommen und sagen, "mein Kopf war angeschlagen, ich konnte nicht richtig lernen".

Oder du entscheidest dich jetzt, dass du nicht fit fuer die Klausur bist. Dann laesst du das vom Arzt bescheinigen und schreibst nicht mit. Da du dann eine Bescheinigung vom Arzt hast, darf das keine negativen Auswirkungen auf dein Studium haben. Etwa wenn du die Klausur eigentlich dieses Semester haettest schreiben muessen um nicht exmatrikuliert zu werden; dann muss die Uni dir naechstes Semester nochmal eine Chance geben, da du die Bescheinigung des Arztes hast.

Kurz gesagt: Wenn du an der Klausur teilnimmst, dann ist hinterher jede aerztliche Bescheinigung fuer dich voellig wertlos, da du dich zur Teilnahme freiwillig entschieden hast.
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