birk schrieb am 02.06.2010 um 00:05:46:Dann haben wir eines der letzten Familienbücher...(Hochzeit war kurz vorher)
Nein, ihr habt trotzdem kein Familienbuch mehr. Das ist jetzt ein Heiratseintrag.
Das die Geburtsurkunde deiner Frau ohne weitere Prüfung von Standesamt und OLG anerkannt wurden, war schön für dich und deine Frau. Ich halte das allerdings für falsch. Ist aber egal, jetzt seid ihr verheiratet ...
Zitat:Zitat von Eduard
"Ich sehe gerade, Ihre deutsche Geburtsurkunde beruht auf einer Geburtsurkunde aus <Problemstaat>. Na, dann nützt sie uns nichts. Bringen Sie bitte Ihre Originalurkunde mit, wir lassen sie dann sicherheitshalber noch einmal überprüfen."
Nur am Rande: aus der Geburtsurkunde und selbst aus der Abschrift aus dem Geburtenregister kann niemand erkennen, ob die Eintragung auf eine ungeprüfte oder geprüfte ausländische Urkunde erfolgt ist oder nicht.
Prüfungen von ausländischen Urkunden sind in der Regel nur einmal erforderlich und werden nicht wiederholt. Bei dem in Frage stehenden Sachverhalt wurde übrigens keine Prüfung durchgeführt.
Wenn eine Geburt im Ausland in Deutschland beurkundet wurde, dann beweist die Geburtsurkunde die Geburt und die anderen Angaben dazu.
Zitat:... und darauf läuft die Anmerkung von Blaise hinaus ...
Meine "Anmerkung" läuft auf das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch hinaus uns sonst gar nix. Nur in diesem Kontext habe ich dazu geschrieben.
Lass also deine phantasiebegabten aber falschen Interpretationen. Danke.