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Hauskauf in Deutschland (Gelesen: 2.217 mal)
ArturG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.06.2010 um 15:45:33
 
Hallo.
Ich habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und lebe schon 10 Jahre in Deutschland.
Ich habe ein graues Reisedokument für Ausländer und keine andere Ausweismöglichkeit. Also kein Nationalpass oder so.

Ist es möglch ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland zu kaufen?

Was muss man alles beachten...
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.06.2010 um 15:53:38
 
ArturG schrieb am 01.06.2010 um 15:45:33:
Ist es möglch ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland zu kaufen?


man darf auch als Ausländer in D Grundbesitz und Immobilien erwerben.


OT:
ArturG schrieb am 01.06.2010 um 15:45:33:
Was muss man alles beachten...

nun, das kann man dir wohl in einem Forum für Immobilien besser beantworten
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #2 - 01.06.2010 um 16:34:53
 
ArturG schrieb am 01.06.2010 um 15:45:33:
Was muss man alles beachten...
Beachten musst du, dass du für Immobilienkäufe immer einen Notar brauchst.
Andererseits beziehst du laut deinen früheren posts ALG2, da mutet Interesse an Immobilienkauf merkwürdig an.
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.06.2010 um 16:40:22
 
Zitat:
Andererseits beziehst du laut deinen früheren posts ALG2, da mutet Interesse an Immobilienkauf merkwürdig an.

ArthurG ist mal 22 jahre alt, geht zur Schule und bezieht ALGII, dann ist er plötzlich 61 jahre alt..
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.06.2010 um 20:00:27
 
@
ArturG

Kläre das bitte mal auf. Ich verweise schonmal auf die
NUB (Ziffer 9). Sollte es nicht schnell geklärt werden,
würden wir uns gezwungen sehen, den Useraccount zu
sperren!

Falls (wie es offensichtlich aussieht) zwei Perseonen den
Account für verschiedene Fallkonstellationen benutzen,
muss sich einer davon neu anmelden.

Aber bitte hier ausdrücklich klarstellen!
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ArturG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.06.2010 um 21:38:16
 
Hallo,

ich habe fragen auch für Menschen gestellt, die leider noch nicht so gut deutsch sprechen können, schreiben ist leider gar nicht möglich. Ich muss mich dafür entschuldigen, weil ich es vergessen habe zu sagen.

Ich möchte mir natürlich kein Haus kaufen^^, ich gehe ab Wintersemester studieren. Wir haben in der Schule nur das Thema angesprochen und meine Lehrerin meinte, dass Ausländer kein Recht auf Eigentum(Egal ob Grundstück, Haus usw) haben.
Hat sich getäuscht, wie es aussieht...

Bitte nochmals um Entschuldigung...

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.06.2010 um 21:47:19
 
Dann stelle den Fall des Bekannten bitte nicht in ICH-Form
hier rein, damit klar wird, dass es sich eben um 2 verschie-
dene Personen handelt.
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