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Harz4/wiederspruch nach 6 Monaten möglich?? (Gelesen: 1.572 mal)
mikel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.06.2010 um 11:27:25
 
Hallo und guten Tag an alle.

Würde gerne mal wissen was mann machen kann,nach 6 Monaten gegen ein Ablehnungsbescheid von Harz4.

Hatte mal gehöhrt,mit irgendwie bis 5 jahren,das mann noch gegen die Ablehnung was machen kann.

Würde mich freuen für eine Antwort und wünsche allen einen schönen Tag und Grüsse an alle.
Cool Cool

Euer Mikel
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Ixi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.06.2010 um 11:30:23
 
Man kann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, dann wird das Ganze noch einmal geprüft.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.06.2010 um 12:37:17
 
mikel schrieb am 01.06.2010 um 11:27:25:
Hatte mal gehöhrt,mit irgendwie bis 5 jahren,das mann noch gegen die Ablehnung was machen kann.



Hi,

gegen den Ablehnungsbescheid ist das Blödsinn. Dagegen ist die Frist, die im Rechtsbehelf genannt ist, einzuhalten.
Wird trotzdem Widerspruch eingelegt, wird dieser als unzulässig zurückgewiesen.

Was spricht dagegen einen neuen Antrag zu stellen ? In 6 Monaten kann sich doch vieles verändern !

B.D.


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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.06.2010 um 13:14:04
 
Wenn ich ein Überprüfungsantrag stelle und es stellt sich raus das,das Amt falsch berechnet hat,bekommen wir dann die Differenz von den 6 Monaten zurück?

Also eine Nachzahlung von 6 Monate weil es falsch berechnet wurde?

Oder ist es besser wenn wir ein neuen Antrag stellen??
İch denke besser ist den Überprüfungsantrag zu stellen??

Oder,gibt mir mal ein guten Rat.

Was ist das beste was wir machen können??
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schweitzer
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Antwort #4 - 02.06.2010 um 08:10:18
 
mikel schrieb am 01.06.2010 um 13:14:04:
Was ist das beste was wir machen können?? 


Wenn Du den Eindruck hast, dass für die Vergangenheit etwas falsch berechnet worden ist, stell den Überprüfungsantrag.

Wenn sich in der Gegenwart Veränderungen vollzogen haben, von denen Du annimmst, dass sie zu einem höheren Anspruch führen müssten, stell einen neuen Antrag bzw. teile die Veränderungen der ARGE mit (dazu ist man als Bezieher der Sozialleistung an sich sowieso verpflichtet).

Es ist also, abhängig von der Situation, möglich, das eine oder das andere oder auch beides zu tun.

=schweitzer=
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.06.2010 um 13:36:42
 
Ok schweizer.

Vielen dank Smiley
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