Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Hartz4 für meine Frau? (Gelesen: 4.310 mal)
jazzylive
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hartz4 für meine Frau?
31.05.2010 um 17:49:57
 
Hallo an alle!

Meine ausländische Ehefrau kommt nächste Woche nach Deutschland und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis und automatisch die Arbeitserlaubnis, so dass Sie dann später in D. auch arbeiten darf. Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und bezeiehe zur Zeit Hartz4. Meine Frau sollte erstmal in D. einen Integrationskurs besuchen, der mindestens 6 Monaten dauert. Meine Frage ist, ob meine Frau wenn sie nach D. kommt, einen Antrag auf H4 stellen darf und ob es auch bewilligt wird bzw. ob sie in meiner Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen wird?

Danke!!!
Grüß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mümmel
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #1 - 31.05.2010 um 17:58:59
 
Hi,

ja, sie hat Anspruch auf Alg 2.

Gruß vom mümmel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.686

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #2 - 31.05.2010 um 18:45:11
 
mümmel schrieb am 31.05.2010 um 17:58:59:
ja, sie hat Anspruch auf Alg 2.

soviel ich weiss aber nicht in den ersten 3 Monaten.
Stattdessen hat sie in dieser Zeit Anspruch auf Sozialhilfe in gleicher Höhe. Die ARGE müsste dann einen gestellten Antrag an betreffende Stellen weiterleiten.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.250

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #3 - 31.05.2010 um 21:14:39
 
Und: Ja, sie wird sofort Teil Deiner Bedarfsgemeinschaft.

d.h. Deine Lesitungen & Kosten der Unterkunft werden gekürzt, egal ob sie einen Antrag stellt oder nicht.
=> sie sollte also schnell einen Antrag stellen, damit Miete etc. überhaupt weiter gezahlt werden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #4 - 01.06.2010 um 07:03:17
 
jazzylive schrieb am 31.05.2010 um 17:49:57:
Meine ausländische Ehefrau kommt nächste Woche nach Deutschland 

... womit du verpflichtest bist, dies deiner ARGE/Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, damit du keine Sanktion bekommst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jazzylive
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #5 - 01.06.2010 um 14:51:09
 
steini007 schrieb am 01.06.2010 um 07:03:17:
... womit du verpflichtest bist, dies deiner ARGE/Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, damit du keine Sanktion bekommst.

Soll ich es schon jetzt meiner ARGE mitteilen? Wieso kann ich es nicht machen wenn meine Frau schon da ist? Und warum bekomme ich eine Sanktion?
Also ich lebe zur Zeit mit meiner Mutter in der BG und sie bekommt auch das Geld von ARGE. Wir haben 3 Zimmer.  Wenn meine Frau kommt, dann sind wir erstmal zu dritt in unserer Wohnung bis wir eine neue Wohnung für uns finden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #6 - 01.06.2010 um 15:24:44
 
jazzylive schrieb am 01.06.2010 um 14:51:09:
Also ich lebe zur Zeit mit meiner Mutter in der BG und sie bekommt auch das Geld von ARGE. Wir haben 3 Zimmer.  Wenn meine Frau kommt, dann sind wir erstmal zu dritt in unserer Wohnung bis wir eine neue Wohnung für uns finden.


es reicht völlig aus, der ARGE die geänderten Umstände mitzuteilen, wenn Deine Frau tatsächlich da ist. Du solltest aber beachten, dass die ARGE nicht "die Wohnung" bezahlt, sondern lediglich den Anteil jedes Bewohners, der Leistungen bezieht. Wenn Deine Frau einzieht und keine Leistungen erhält, dann zahlt die ARGE auch ab Tag des Einzugs nur noch 2/3 der Miete - den Anteil für Deine Frau zahlt sie dann nicht.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
jazzylive
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #7 - 01.06.2010 um 15:41:48
 
Muleta schrieb am 01.06.2010 um 15:24:44:
es reicht völlig aus, der ARGE die geänderten Umstände mitzuteilen, wenn Deine Frau tatsächlich da ist. Du solltest aber beachten, dass die ARGE nicht "die Wohnung" bezahlt, sondern lediglich den Anteil jedes Bewohners, der Leistungen bezieht. Wenn Deine Frau einzieht und keine Leistungen erhält, dann zahlt die ARGE auch ab Tag des Einzugs nur noch 2/3 der Miete - den Anteil für Deine Frau zahlt sie dann nicht.

Muleta

Danke für deine Antwort! Also ich hab jetzt ARGE angerufen. Ich habe nachgefragt wie es weiter gehen sollte, die SB meinte, es wäre in Ordnung wenn wir beide mit allen üblichen Unterlagen kommen wenn meine frau da ist und wenn der Anspruch für sie besteht dann wird sie auch ALG2 bekommen. Was die Miete angeht, meinte sie es sollte sich nichts großartig ändern, also die Miete wird auf drei Personen geteilt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #8 - 01.06.2010 um 19:03:56
 
Muleta schrieb am 01.06.2010 um 15:24:44:
es reicht völlig aus, der ARGE die geänderten Umstände mitzuteilen, wenn Deine Frau tatsächlich da ist. Du solltest aber beachten, dass die ARGE nicht "die Wohnung" bezahlt, sondern lediglich den Anteil jedes Bewohners, der Leistungen bezieht. Wenn Deine Frau einzieht und keine Leistungen erhält, dann zahlt die ARGE auch ab Tag des Einzugs nur noch 2/3 der Miete - den Anteil für Deine Frau zahlt sie dann nicht.


Dafür ist, wie oben bereits angedeutet, das erste Vierteljahr ein anderer Leistungsträger zuständig; dafür muß die Leistung natürlich umgehend beantragt werden. Es reicht, wenn man bei der ARGE "SGB 2 oder sonstige Leistungen für die neu zum Ehemann zugezogene ...            vom zuständigen Leistungsträger" schriftlich beantragt. Mündlich reicht auch, wenn es denn beweisbar ist.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jazzylive
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #9 - 01.06.2010 um 20:22:39
 
ulf schrieb am 01.06.2010 um 19:03:56:
Dafür ist, wie oben bereits angedeutet, das erste Vierteljahr ein anderer Leistungsträger zuständig; dafür muß die Leistung natürlich umgehend beantragt werden. Es reicht, wenn man bei der ARGE "SGB 2 oder sonstige Leistungen für die neu zum Ehemann zugezogene ...            vom zuständigen Leistungsträger" schriftlich beantragt. Mündlich reicht auch, wenn es denn beweisbar ist.

Gruß, ULF

Also soll ich erstmal abwarten bis meine Frau nach Deutschland kommt und dann zur ARGE mit ihr gehen?  hä?
Wird die Miete (Anteil) in den ersten 3 monaten von Sozialamt auch  übernommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4 für meine Frau?
Antwort #10 - 02.06.2010 um 01:04:46
 
jazzylive schrieb am 01.06.2010 um 20:22:39:
Also soll ich erstmal abwarten bis meine Frau nach Deutschland kommt und dann zur ARGE mit ihr gehen?
Wird die Miete (Anteil) in den ersten 3 monaten von Sozialamt auchübernommen? 

Du kannst das ganze fürs erste erst einmal schriftlich machen. Dein SB wird sicherlich nicht sofort für dich Zeit haben. ARGE Mitarbeiter sind immer sehr ausgelastet. Wenn man von dir/deiner Frau noch etwas haben möchte, wird man sich bei dir schon melden.

Das Sozialamt übernimmt auch die anteilige Miete.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema