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Wartezeit nach abgelehntem Visum ? (Gelesen: 3.394 mal)
harry962
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.05.2010 um 12:43:44
 
Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Visum.

Meine Freundin lebt in Moskau und wollte für einen 3 Monate dauernden Sprachkurs herkommen. Wir wollen heiraten, aber ohne A1 Zertifikat bekommt sie nicht einmal das Heiratsvisum. Leider habe ich diese Seite erst entdeckt nachdem ihr Antrag (Angaben nicht glaubhaft, Rückkehrwilligkeit nicht erkennbar) abgelehnt wurde. Die Remonstration haben wir uns gespart, da es in Moskau ein Goetheinstitut gibt.

Gibt es so etwas wie eine "schwarze Liste", wonach meine Freundin für ein neues kurzes Visum, z.B. Touristen- oder Besuchsvisum, für einen bestimmten Zeitraum "gesperrt" ist ?

Vielen Dank schon mal vorab. Wünsche allseits einen schönen Sonntag.
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.05.2010 um 12:56:24
 
harry962 schrieb am 30.05.2010 um 12:43:44:
Gibt es so etwas wie eine "schwarze Liste", wonach meine Freundin für ein neues kurzes Visum, z.B. Touristen- oder Besuchsvisum, für einen bestimmten Zeitraum "gesperrt" ist ? 


Nein, aber wenn Ihr beim ersten Antrag von Heirat gesprochen habt könnte sich jemand erinnern.

Es gibt aber in Moskau sehr preiswerte Touristenreisen nach Frankreich. Der Bus hält auch mehrfach in DE und Paris ist auch sehr schön.


Mit freundlichen Grüßen,
sigi-n

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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.05.2010 um 22:16:56
 
harry962 schrieb am 30.05.2010 um 12:43:44:
Gibt es so etwas wie eine "schwarze Liste", wonach meine Freundin für ein neues kurzes Visum, z.B. Touristen- oder Besuchsvisum, für einen bestimmten Zeitraum "gesperrt" ist ? 


Theoretisch könnte deine Freundin sofort wieder einen Visumsantrag stellen, macht allerdings wenig Sinn, wenn sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Wenn sie nun für einen anderen Visumszweck einen Antrag stellt, wird man diesen natürlich sehr genau prüfen, ob die Angaben glaubhaft sind.
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PerikleZ
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Antwort #3 - 06.06.2010 um 13:59:31
 
sigi-n schrieb am 30.05.2010 um 12:56:24:
Nein, aber wenn Ihr beim ersten Antrag von Heirat gesprochen habt könnte sich jemand erinnern.

Es gibt aber in Moskau sehr preiswerte Touristenreisen nach Frankreich. Der Bus hält auch mehrfach in DE und Paris ist auch sehr schön.


Mit freundlichen Grüßen,
sigi-n


Was genau soll das bringen? Zwar können sich die beiden dann kurz sehen und vlt. sogar heiraten, aber dann muss Harrys Freundin wieder zurück nach Russland und dort ihr A1 machen. Daran führt kein weg vorbei.... (mal abgesehen davon, dass ich es für dieses Forum total unangebracht finde, für irgendwelche Visaerschleichungen zu werben, v.a. wenn sie nicht mal zielführend sind....)
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birk
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Antwort #4 - 06.06.2010 um 14:18:07
 
Man wird nicht gesperrt, weil ein Visumsantrag nicht genehmigt wird. Man kann sofort einen neuen Antrag stellen.
Aber der abgelehnte Antrag ist in den Akten. Wenn sich an den Gründen, die zur Ablehnung geführt haben, nichts geändert hat, ist die Chance auf Gewährung des Visums im zweiten Anlauf sehr gering.
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steini007
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Antwort #5 - 06.06.2010 um 14:59:55
 
birk schrieb am 06.06.2010 um 14:18:07:
Aber der abgelehnte Antrag ist in den Akten. Wenn sich an den Gründen, die zur Ablehnung geführt haben, nichts geändert hat, ist die Chance auf Gewährung des Visums im zweiten Anlauf sehr gering. 


Auch wenn man einen Visumsantrag für einen anderen Zweck stellt, wird die Glaubwürdigkeit durch den abgelehnten Erstantrag nicht erhöht. Es wirkt dann eher so, dass man unbedingt ein Visum haben möchte, Zweck egal.

Die Botschaft fühlt sich dann eher in ihrer Ablehnung bestätigt und wird bei einem weiteren Antrag noch genauer prüfen, ob die Gründe plausibel sind.
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harry962
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 25.07.2010 um 19:26:38
 
Stark verspätet möchte ich mich recht herzlich für Euer feedback bedanken !
Mir bzw. uns geht es nicht darum, ein Visum zu "erschleichen", sondern wir möchten nach Möglichkeit alles richtig machen, damit kein Misstrauen bei der Botschaft aufkommt. Dass nach Ablehnung eines Antrages jeder weitere Antrag besonders genau beäugt wird, hatte ich mir schon gedacht.
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kookoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 04.09.2010 um 00:29:03
 
ich wünsche euch viel glück bei diesem etwas schwierigem Vorhaben!
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C_Devil
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Antwort #8 - 04.09.2010 um 00:36:01
 
@ kookoo

Schon gesehen, dass der TS seit seinem letzten Beitrag (25.07.) gar nicht mehr da war ??

Wenn du überall nur postet - 6 belanglose Beiträge in knapp 10 Minuten - um an die notwendigen 5 Beiträge zu kommen, damit du PN schreiben kannst, dann schicke doch einfach eine nette Mail an's Team und frage freundlich, ob man deine Beiträge erhöhen kann.

Sorry ans Team, aber das musste jetzt einfach raus...


Gruß
C_Devil
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