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Trennung (Gelesen: 1.351 mal)
olimoli
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Koblenz, Rheinland-Pfalz, Germany
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung
29.05.2010 um 17:00:33
 
Hallo liebe Forummitglieder. Ich bin neu hier. Hoffe ihr könnt mich aufklären und weiterhelfen. Zu Sache: vor paar Tagen habe ich eine junge Frau kennengelernt die seit 2007 mit einem Russlandsdeutschem verheiratet ist.
Heirat fand im Russland statt. Ein Kind kam zu Welt, kein Ehevertrag, der Mann hat sich selbständig gemacht, die Firma hat nur Schulden.
Das war wohl Auslöser für die Eheprobleme und Trennung. Die Frau hat Aufenthaltsgenehmigung befristet bis 2012. Nach der Trennung wurde ihr vom Sozialamt Wohnung zur Verfügung gestellt und Lebensunterhalt bezahlt, aber noch kein Bewilligungbescheid zugestellt. Kindergeld bekommt der Mann. Kein Telefon, nichts. Es hat sich rausgestellt, dass das Kind sowie Mutter keine gültige Krankenversicherung seit 08.2008 besitzen, ohne einen Kenntnis davon zu haben und mehrmals einen Arzt aufgesucht haben. Meine Frage, 1).was als erstes soll die Frau tun. Welche Schritte unternehmen.
2). Was passiert, wenn sie bis 2012 weder eine Arbeit noch genug Sprachkenntnisse besitzen würde.
Also ziemlich kompliziert, aber wenigstens einen Weg aufzeichnen, bzw. Richtung. ich danke euch herzlich.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.05.2010 um 17:21:18
 
Das Sozialamt würde sie normalerweise an die ARGE verweisen, von wo sie auch die entsprechenden Leistungen - auch KV - für sich und das Kind erhält.

Deinen Äußerungen zu urteilen nehme ich an, dass das Kind deutsch ist. Solange die Mutter das Sorgerecht ausübt, wird der Aufenthalt verlängert, unabhängig davon ob der LU gesichert ist oder nicht.

So kompliziert ist der Fall doch gar nicht. Zwinkernd
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olimoli
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Koblenz, Rheinland-Pfalz, Germany
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 29.05.2010 um 18:28:37
 
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Für mich klang alles so kompliziert und undurchschaubar.
Also ab zu ARGE, alles beantragen und gut ist es bis das Kind volljährig ist, super.
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reinhard
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Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.05.2010 um 19:46:18
 
olimoli schrieb am 29.05.2010 um 18:28:37:
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Für mich klang alles so kompliziert und undurchschaubar.
Also ab zu ARGE, alles beantragen und gut ist es bis das Kind volljährig ist, super.


Es ist tatsächlich unkompliziert.

Sie muss bei der ARGE natürlich klären, dass das Kindergeld an sie geht.

Die Ausländerbehörde erfährt automatisch von der Trennung. Es kann sein, dass sie sich meldet, um die Aufenthaltserlaubnis zu ändern (deutscher Mann –> deutschem Kind), das ist aber im Alltag für sie nicht zu merken. Es kann auch sein, dass die Ausländerbehörde erstmal alles laufen lässt.

Du kannst ihr aber sagen: Wenn Sie jetzt "plötzlich" Post von der Ausländerbehörde bekommt, dass sie wegen des Aufenthaltsrechts hingehen soll, muss sie überhaupt keine Panik haben, das wird nur "umgeschrieben".
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.05.2010 um 07:55:03
 
reinhard schrieb am 29.05.2010 um 19:46:18:
Es kann sein, dass sie sich meldet, um die Aufenthaltserlaubnis zu ändern (deutscher Mann –> deutschem Kind), das ist aber im Alltag für sie nicht zu merken

Ohne entsprechenden Antrag kann die ABH die AE nicht einfach umschreiben, wenn die FZF zum deutschen Ehemann bestand, würde sie jetzt eine AE nach § 31 AufenthG erhalten. Die ABH muß ja auch nicht Kenntnis davon haben, dass mittlerweile ein deutsches Kind existiert.

reinhard schrieb am 29.05.2010 um 19:46:18:
Sie muss bei der ARGE natürlich klären, dass das Kindergeld an sie geht.

Nicht bei der ARGE gilt es das zu klären, sondern bei der Familienkasse. Die ARGE zahlt kein Kindergeld aus, sondern im Gegenteil, sie zieht es von der Regelleistung ab.
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