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Rechte fuer Italienerin & Italiener (mit unbefristeten Aufenthaltse.) in D. (Gelesen: 1.422 mal)
faffy62
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienische
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29.05.2010 um 16:17:11
 
Hallo allerseits!

bitte um Aufklaerung: mein Partner ist italienischer Staatsbuergerschaft (Vater ist Italiener u. Mutter ist Deutsche) mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, geboren, aufgewachsen und hat za. 15 Jahre in D. gearbeitet. Seit 5-6 in Italien, moechte nach za. 10 Jahre nach D. zurueck.
1. Frage. Haette er Recht auf Hartz 4?

Ich bin Italienerin, habe vor 12-13 Jahre fuer 3-4 Jahre in D. gearbeitet.
2. Frage: Wuerden wir zusammen nach D. und heiraten, wie wuerde sich der deutsche Staat mir gegenueber verhalten was Sozialleistung angeht?

Bin sehr dankbar fuer jede Hilfe!

Gruesse
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.05.2010 um 10:08:15
 
[quote author=2F282F2F30490 link=1275142631/0#0 date=1275142631]
Zuzug zum Zwecke des Sozialleistungsbezugs geht nicht.

Besuchsreise geht, Arbeitsaufnahme geht auch.

Gruß, ULF
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faffy62
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienische
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Antwort #2 - 30.05.2010 um 13:05:06
 
Guten Tag, ULF,

bitte dich um naehere Info.: Gilt es nur fuer mich oder auch fuer meinen Partner? Ich meine, natuerlich will er zurueck, um sich dort Arbeit zu suchen (die Familie ist immer noch in D.) nur muss man doch - vor allem in dieser unrosigen Zeit - auf das Schlimmste befasst sein ...

Nochmals vielen dank.
LG
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.05.2010 um 13:30:12
 
Im Prinzip gilt es für Euch beide. Wie eng sind seine familiären Beziehungen in D? Ist jemand von Euch in Italien arbeitslos und kann Arbeitslosengeldansprüche nach D mitnehmen?

Gruß, ULF
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Reni
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Beiträge: 1.036

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 30.05.2010 um 14:42:31
 
Bei deinem Partner würde ich noch fragen, ob er vor oder nach 1975 geboren ist - falls nach 1975, wäre er ohnehin Deutscher.
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faffy62
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienische
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Antwort #5 - 30.05.2010 um 16:20:16
 

Hallo ULF & RENI,

seiner Vater ist Italiener, seine Mutter ist Deutsche; leider geboren vor 1975, seit za. 10 Jahre ist er weg von D. (vorher war er wegen Arbeit in Holland, seit 5-6 Jahre in Italien).
Leider hat er in I. nur wenig und schwarz arbeiten koennen.
Als er seine deutsche S. ablehnte war er ganz jung ... moechte nun diese zurueck erwerben.
Ich habe gelesen es gehoert zu den Hauptvoraussetzungen dafuer, dass man keine Sozialleistungen bezieht, das wird allerdings akzeptiert wenn die Person aus betrieblichen Gruenden die Arbeit verloren hat (das war der Grund als er D. verliess, d.h. war keine Arbeit mehr in der Firma)

Ich arbeite seit laengerer Zeit in I., werde aber im Laufe des Jahres kuendigen muessen wegen einer Krankheit, die mir meinen Beruf nicht mehr ausueben laesst. Ich kann versuchen Arbeitslosengeldansprüche nach D mitzunehmen ...
Meine Familie kann und will mir helfen, nur moechten wir zusammen bleiben!

Besten Dank fuer die Bemuehung.

LG
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