Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Betrifft/Auslaenderakte (Gelesen: 4.845 mal)
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.240

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Betrifft/Auslaenderakte
Antwort #15 - 13.06.2010 um 13:36:47
 
mikel schrieb am 13.06.2010 um 13:06:23:
ja aber Wenn das doch BZG getilgt ist,darf die ABH das doch nicht verwenden?

Was passiert denn mit der Auslaenderakte wenn mann Eingebürgert wird??


Das ist doch oben alles bereits beantwortet.

Wäre es nicht einfacher, wenn Du die Antworten liest, anstatt die Fragen zu wiederholen?

Hier hat doch der Mitarbeiter einer Ausländerbehörde klar und deutlich gesagt:

Zitat:
Die Akte ist lediglich eine
Gesamtdokumentation aller aufenthaltsrechtlicher Fakten einschließlich aller verwaltungsrechtlicher Vorgänge.

Die ABH wird Deine Vorstrafen für weitere Maßnahmen aufgrund der Löschung aus dem BZR nicht mehr verwenden.

B.D.


Hast Du das nicht gelesen? Oder nicht verstanden?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Betrifft/Auslaenderakte
Antwort #16 - 13.06.2010 um 13:42:13
 
mikel schrieb am 13.06.2010 um 13:06:23:
Was passiert denn mit der Auslaenderakte wenn mann Eingebürgert wird?? 

Sie wird fünf Jahre nach der Einbürgerung vernichtet.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
mikel
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 307

berlin, Germany
berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Betrifft/Auslaenderakte
Antwort #17 - 13.06.2010 um 18:02:02
 
So,wie ich verstanden habe,habe ich Anspruch auf Einsicht meiner Auslaenderakte.

Wie verlaueft die Akteneinsicht?

Bekomme ich die Akte nach Hause oder darf ich die vor Ort lesen?

Wenn ich die Akte nur vor Ort lesen darf,wie verlaueft die Akteneinsicht und wie lange Zeit bekomme ich dafür?

Letzte Frage,

Was kostet dieses und wie lange dauert die Beantragung ungefaehr?

Vielen dank.

Euer mikel Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.240

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Betrifft/Auslaenderakte
Antwort #18 - 13.06.2010 um 18:40:44
 
mikel schrieb am 13.06.2010 um 18:02:02:
Wie verlaueft die Akteneinsicht?

Bekomme ich die Akte nach Hause oder darf ich die vor Ort lesen?


Das sagt Dir Deine Ausländerbehörde nicht?

Also ich radele kurz rüber und lese dort. Aber das kann bei Deiner ABH anders sein, frag Montag doch.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema