Soweit ich in der russischen Übersetzung des georischen Staatsangehörigkeitsgesetzes gelesen habe (kann natürlich auch fehlerhaft sein), der Verlust der georgischen Staatsangehörigkeit folgt automatisch, wenn der Mensch andere Staatsangehörigkeit erwirbt.
Es gibt aber einige Gründe (darunter nicht abgeleisteter Wehrdienst), wann die Ausbürgerung verweigert wird.
Es kann aber auch passieren, dass jemand auf der diplomatischen Post spart.
Hast du schriftliche Beweise, dass du 1) Antrag auf Ausbürgerung gestellt hast und 2) die Bearbeitung des Antrages eingestellt worden ist?
Es wäre ganz gut.
Dann, die nächsten Schritte wären:
1) Ein Schreiben (natürlich per Einschreiben) ans georgische Auswärtsamt, um die Sache zu klären, evtl. etwas im Konsulat in Ordnung zu bringen. (Meine Unterlagen lagen etwa 10 Monate im ukrainischen Konsulat, die Angestellten aus unserem Auswärtsamt haben mir das beraten.) Wenn die übersetüung, die ich gelesen habe, richtig ist, sind sie sogar verpflichtet, dich auszubürgern - und dann, wenn notwendig, wären auch rechtliche Schritte denkbar - hoffentlich lässt das
EBH sparen.
2) Und dann, im Fall der Fälle, zu
EBH, mit Ergebnissen aller deinen Bemühungen.
Vielleicht hat aber jemand mehr Erfahrung und kann bessere Tipps geben.