Bei einem
FZF Visum ist die
ABH zustimmungspflichtig.
Bei einem Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, auf den die
Regelausnahme nicht zutrifft, muss auch der
LU nicht gesichert sein. Die meisten ABHs wollen das zwar dennoch prüfen, wenn Deine
ABH das regelgemäß nicht prüfen will, sollte das doch kein Problem sein.
Was sichergestellt werden muss, ist ein Dach über dem Kopf. Das kann die
ABH auch über den Computer rausfinden, da du wohl eine Meldeadresse haben wirst.
Du hattest noch nie vorher Kontakt in dieser Sache mit der
ABH?
Das wäre dann ein bisschen ungewöhnlich.
Aber wenn die
ABH die
FZF ablehnen wollte, dann nicht ohne Dir/Euch Gelegenheit zu geben, deren Befürchtungen auszuräumen. Wenn diese Gelegenheit nicht gegeben wurde, dann hat die
ABH keine Einwände.