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Bekommt sie nochmal einen Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.486 mal)
Fon
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bekommt sie nochmal einen Aufenthaltstitel
28.05.2010 um 08:05:45
 
Hallo an alle Fachleute hier.

Meine Schwägerin (Thailändische Staatsangehörige) hatte bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ist dann ohne sich bei der ABH zu melden für knapp 2 Jahre nach Thailand gegangen.

Damit ist dieser Aufenthaltstitel erloschen. Richtig?

Sie hat hier in Deutschland 3 Kinder mit einem Deutschen Mann und verfügt über das halbe Sorgerecht für diese Kinder. Sie hat nun ein Visum in Bangkok beantragt und bekommen. Eingereist ist sie mit einem C-Visum.

Frage:

Gibt es eine Möglichkeit das sie nun, wo sie hier ist erneut einen Aufenthaltstitel bekommt oder muss sie auf jeden Fall wieder zurück? Sie hat sich entschieden hier bleiben zu wollen damit sie den Kindern näher ist.

Auf dem Visa steht die Bemerkung " Verlängerung ausgeschlossen"!

Danke vorab für die Hilfe.
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steini007
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 28.05.2010 um 08:14:00
 
Fon schrieb am 28.05.2010 um 08:05:45:
Damit ist dieser Aufenthaltstitel erloschen. Richtig?

Das ist soweit richtig.

Grundsätzlich setzt das C Visum voraus, dass man wieder zurückkehrt. Einen direkten Anspruch auf die begehrte AE hat sie nicht, da hätte sie ein nationales Visum zur FZF beantragen müssen.

Ob die ABH ihr - nach den geänderten Plänen - doch die AE ohne erneute Ausreise erteilt, steht in ihrem Ermessen. Sie soll ihr Anliegen vortragen und entsprechend argumentieren, warum sich die Pläne nach der Einreise geändert haben.

Fon schrieb am 28.05.2010 um 08:05:45:
Auf dem Visa steht die Bemerkung " Verlängerung ausgeschlossen"!

So ist es auch vom Gesetz vorgesehen (Ausnahme: unvorhersehbare Notfälle), wobei deine Schwägerin ja keine Visumsverlängerung möchte, sondern eine AE.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 28.05.2010 um 11:54:10
 
Vermutlich hat die Botschaft ausdrücklich gefragt, ob Besuch oder Einwanderung beabsichtigt ist, und sie hat sich für ein C-(Besuchs-)Visum entschieden. Die Botschaft will wohl sicherstellen, nicht hintergangen zu werden, und hat deswegen die AE ausgeschlossen.

Sie müsste eben, wenn sie eine AE haben will, dies in Bangkok offen und ehrlich sagen, das wäre dann der Antrag auf ein D-(Einwanderungs-)Visum.
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Fon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.05.2010 um 08:23:22
 
Danke erstmal.

Das heißt das sie grundsätzlich Anspruch auf eine AE hat, es nun aber lediglich darauf ankommt ob die ABH sie zur Beantragung eines D-Visums nach Bangkok schickt oder eben darauf verzichtet und ihr auch mit dem C-Visum den Titel einträgt. Richtig?

Müsste sie nun sozusagen wieder von vorne anfangen oder wäre es sogar möglich den alten Aufenthaltstitel, nämlich unbefristet, wieder aufleben zu lassen?
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.05.2010 um 08:39:17
 
Fon schrieb am 29.05.2010 um 08:23:22:
Das heißt das sie grundsätzlich Anspruch auf eine AE hat

So pauschal würde ich das nicht sagen. Wenn der Ehemann, der nun einige Jahre die Kinder alleine versorgt hat, nicht mehr mit seiner Frau zusammensein möchte, dürfte ein Visum zur FZF zum deutschen Ehegatten nicht möglich sein und ein Visum zur FZF zum deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge auch schwer werden. Sie müßte die Botschaft überzeugen, wie und warum sie die Personensorge jetzt ausüben möchte. Das halbe Sorgerecht, das sie auf dem Papier hat, aber jahrelang nicht ausgeübt hat, hilft ihr wenig. Es kommt - wie ich schon schrieb- darauf an, wie nun die Argumentation ihres Sinneswandels ist, wobei der Ehemann bei der Argumentation sicherlich helfen kann.

Fon schrieb am 29.05.2010 um 08:23:22:
Müsste sie nun sozusagen wieder von vorne anfangen oder wäre es sogar möglich den alten Aufenthaltstitel, nämlich unbefristet, wieder aufleben zu lassen? 

Den alten AT kann man nicht wieder aufleben lassen, da dieser erloschen ist. Sie müßte wieder von vorne anfangen.
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