Fon schrieb am 29.05.2010 um 08:23:22:Das heißt das sie grundsätzlich Anspruch auf eine
AE hat
So pauschal würde ich das nicht sagen. Wenn der Ehemann, der nun einige Jahre die Kinder alleine versorgt hat, nicht mehr mit seiner Frau zusammensein möchte, dürfte ein Visum zur
FZF zum deutschen Ehegatten nicht möglich sein und ein Visum zur
FZF zum deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge auch schwer werden. Sie müßte die Botschaft überzeugen, wie und warum sie die Personensorge jetzt ausüben möchte. Das halbe Sorgerecht, das sie auf dem Papier hat, aber jahrelang nicht ausgeübt hat, hilft ihr wenig. Es kommt - wie ich schon schrieb- darauf an, wie nun die Argumentation ihres Sinneswandels ist, wobei der Ehemann bei der Argumentation sicherlich helfen kann.
Fon schrieb am 29.05.2010 um 08:23:22:Müsste sie nun sozusagen wieder von vorne anfangen oder wäre es sogar möglich den alten Aufenthaltstitel, nämlich unbefristet, wieder aufleben zu lassen?
Den alten
AT kann man nicht wieder aufleben lassen, da dieser erloschen ist. Sie müßte wieder von vorne anfangen.