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Eheschließung mit Inderin (Franz. AE) als dt. Student möglich? (Gelesen: 4.254 mal)
barcel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.05.2010 um 01:17:24
 
Hallo,

Meine Freundin und ich, wir haben uns entschieden zu heiraten. Sie ist Inderin 29 und ich, 23, bin deutscher Staatsbürger. Sie besitzt im Moment einen Französischen Aufenthaltstitel (carte de sejours) im Rahmen des Studiums, der Ende dieses Jahres abläuft.
Bevor ich mich nun an das Standesamt meines Heimatortes wende, wollte ich erst einmal ein paar Fragen geklärt haben.

1)      Können wir mit ihrem französischen Aufenthaltstitel überhaupt in Deutschland heiraten?

2)      Welche Dokumente müssten von der indischen Botschaft in Berlin/ oder Paris angefordert werden?

3)      Da ich noch Student bin (beziehe kein BaFöG): würde sie anschließend an unsere Hochzeit überhaupt eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erhalten?

4)      Es gäbe auch die Möglichkeit im Sommer in Indien zu heiraten, vorausgesetzt, es ist nicht zu spät die Dokumente, welche ich benötige, zu beantragen. (Abreise in ca. 8 Wochen). Wäre es nach der Hochzeit dann möglich einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen? Und müssten dann meine Eltern als Bürgen einstehen für die Lebenskosten unserer Ehe, und wenn ja, für wie lang? Bis ich arbeiten gehe? (Man muss seinen Eltern ja auch die Tragweite einer solchen Entscheidung erklären)

Nach ca. 2 Jahren der Fernbeziehung möchten wir nun den Schritt in ein gemeinsames Leben gehen. Über eure Hilfe sind wir sehr dankbar.

MfG
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.05.2010 um 01:23:05
 
barcel schrieb am 28.05.2010 um 01:17:24:
1)Können wir mit ihrem französischen Aufenthaltstitel überhaupt in Deutschland heiraten?


Grundsätzlich ja.

barcel schrieb am 28.05.2010 um 01:17:24:
2)Welche Dokumente müssten von der indischen Botschaft in Berlin/ oder Paris angefordert werden?

Wie wäre es, diese frage an das zuständige Standesamt zu stellen?

barcel schrieb am 28.05.2010 um 01:17:24:
3)Da ich noch Student bin (beziehe kein BaFöG): würde sie anschließend an unsere Hochzeit überhaupt eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Ja, bei Ehegatten Deutscher muss der LU nicht gesichert sein.

zu 4.

Bei einem Visumantrag zum FNZ zu einem Deutschen muss niemand bürgen.


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barcel
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i4a rocks!


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Dresden, Sachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.05.2010 um 11:00:38
 
Hallo Fons,

danke dir für die Informationen. Werden nun mal eine Anfrage beim Standesamt stellen.

Das Aufgebot ließe sich allerdings erst bestellen, wenn alle Dokumente vorliegen.

Wo bekommt man eine beglaubigte Übersetzung dieser?

Und: Ist es ratsam/ empfehlenswert sich mit einem Anwalt zum Thema Ausländerrecht beraten zu lassen wegen Namensrecht etc.?

Einen schönen Tag!
MfG
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.05.2010 um 11:16:39
 
barcel schrieb am 28.05.2010 um 11:00:38:
Das Aufgebot ließe sich allerdings erst bestellen, wenn alle Dokumente vorliegen. 

Bei einer Heirat in Deutschland gibt es kein Aufgebot mehr.

barcel schrieb am 28.05.2010 um 11:00:38:
Wo bekommt man eine beglaubigte Übersetzung dieser?

Man wende sich an einen vereidigten Dolmetscher, der die von der Botschaft legalisierten Dokumente übersetzt.

U. U. müßten die indischen Dokumente im Rahmen der Amtshilfe ein Urkundenüberprüfungsverfahren durchlaufen. Dazu sollte sich das Standesamt deines Vertrauens äußern.

barcel schrieb am 28.05.2010 um 11:00:38:
Ist es ratsam/ empfehlenswert sich mit einem Anwalt zum Thema Ausländerrecht beraten zu lassen wegen Namensrecht etc.?

Wenn du fleißig im Forum ließt, bist auch sehr gut informiert und wirst hier auch ohne Anwalt beraten.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.05.2010 um 20:00:46
 
steini007 schrieb am 28.05.2010 um 11:16:39:
Man wende sich an einen vereidigten Dolmetscher, der die von der Botschaft legalisierten Dokumente übersetzt.

U. U. müßten die indischen Dokumente im Rahmen der Amtshilfe ein Urkundenüberprüfungsverfahren durchlaufen. Dazu sollte sich das Standesamt deines Vertrauens äußern.


Legalisieren zwecks Verwendung beim deutschen Standesamt müßte die deutsche Auslandsvertretung. Macht sie aber seit 10 Jahren nicht mehr: http://www.new-delhi.diplo.de/Vertretung/newdelhi/de/04/Konsularischer__Service/...

Ggf. ist eine Eheschließung auch in Frankreich in Erwägung zu ziehen; ggf. werden dort indische Apostillen anerkannt (nachfragen).

Oder eben Eheschließung in Indien; vorher nachfragen, was man dort an Unterlagen benötigt.

Dann vor Ende des Jahres Zuzug von Frankreich nach Deutschland und im Zweifel über die ABH im Rahmen der Antragstellung auf AE für die Gattin für ca. 350 EUR Urkundenprüfung veranlassen. Bis zu deren Ausgang sollte es wohl eine FB geben.
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reinhard
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Antwort #5 - 28.05.2010 um 22:30:01
 
barcel schrieb am 28.05.2010 um 11:00:38:
Wo bekommt man eine beglaubigte Übersetzung dieser?


Unsere Berliner Regierung hat alle Übersetzerinnen und Übersetzer, die solche Urkunden beglaubigen dürfen, im Justizportal online gestellt:

www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de

Im Seiten-Namen heißen sie zwar "Gerichtsdolmetscher", aber auf der Seite selbst kannst Du Dein Häkchen auch beim "Übersetzer" machen und bekommst diese gefiltert.
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 29.05.2010 um 13:17:08
 
Ich habe gerade meine Heirat mit einer Inderin in D durchgezogen  Smiley

Es war alles andere als leicht. Der Teufel lag in der Ehefaehigkeitsbescheinigung (EFB) die wir aus Indien beibringen sollten. Dort kannte man so etwas erst gar nicht, man meinte sogar zunaechst, dass meine Frau mich ueberhaupt  nicht heiraten duerfe. Stattdesses wurde sie aber staendig nach Bakschisch gefragt. Nach drei vollen Tagen (!) auf dem Amt konnte sie endlich eine eidesstattliche Erklaerung ueber sich selbst abgeben, dass als das was in der EFB der Fall gefordert wird tatsaechlich der Fall sei. Das war nun zwar ueberhaupt nicht das Dokument, das wir eigentlich besorgen sollten. Irgendwie wurde es dann aber doch noch akzeptiert.

Dann kam die Legalisierung, die eigentlich auch eine Frechheit war. schon was man dort unterschreiben muss, wird anderenorts "Drueckervertrag" genannt. Dementsprechend ging das dann auch von Statten. Aber egal, es funktionierte ja letzten Endes.

Die Art der geforderten Dokumente haengt uebrigens von Heimatort Deiner Verlobten ab. Es werden da krasse Unterschiede zwischen Nord- und Suedindien gemacht, die ich nur als voellig willkuerlich begreifen konnte. Diese Vorschriften wurden vom Oberlandesgericht ausgearbeitet, koennten also moeglicherweise auch von Bundesland zu Bundesland anders sein.  Das weiss ich aber nicht.

Wir waren vorher in den Niederlanden. eine Heirat dort waere sicherlich leichter gewesen, da man dort die indische Apostille akzeptiert und dieser Vorgang ist in Indien geregelt. Da bekommt dann also regelmaessig sein Recht. Schau mal wie das in Frankreich ist!

Die Hochzeit in Indien hatten wir uns auch ueberlegt, aber nicht versucht. In der Rueckschau sieht es mir einfacher aus, wenn ich mich an den objektiven Information im Internet ausrichte. Alledings habt Ihr dann natuerlich noch viel mehr mit indischen Beamten zu tun und da hilft Recht haben und argumentieren eben oft nichts. Meine Einschaetzung, das ist mehr Gluecksspiel und kann sehr einfach aber auch unendlich schwer werden.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 29.05.2010 um 13:41:25
 
In Anbetracht der Tatsache, dass die Braut offensichtlich über einen schengenfähigen Aufenthaltstitel verfügt, könnte man mal unter "Heirat in Dänemark" hier im Forum suchen. Das erspart den Zirkus mit der Urkundenprüfung in Indien.
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