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Namensänderung soll 100 € kosten (Gelesen: 4.735 mal)
Athanasius
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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27.05.2010 um 19:55:36
 
Hallo Leute,
Ich war heute beim Standesamt und wollte mich erkündigen lassen über die Gebühren für die Namensänderung.Der Beamte erzählte mir irgendwas mit 20 € Gebühren,aber da ich in Dänemark geheiratet habe,muss zuerst eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden und sie soll 80 € kosten.Ich komme aus Ägypten und meine Frau ist deutsche.stimmt das,dass man die dänische Heiratsurkunde zur deutsche Heiratsurkunde umschreiben muss oder benötigt,um die Nachname ändern zu lassen.

Ich bitte um Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke
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garfield2008
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01259
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #1 - 27.05.2010 um 20:45:20
 
H(a)i,

Die Namenserklärung nach deutschen Recht kann nur dann erfolgen, wenn die Ehe auch im deutschen Register eingetragen wurde. (Früher war das das anlegen des Familiensbuchs). Dafür entstehen natürlich auch Kosten.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Kara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.05.2010 um 20:53:46
 
habt ihr in dänemark geheiratet???


@garfield...es muss nicht erst geamacht werden...wir haben in marokko geheiratet u haben erst die namensänderung gemacht u dann den eintrag ins eheregister...das kostet

namensänderung: 20€
eheregister: 80€
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Athanasius
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.05.2010 um 21:03:09
 
danke schon Leute.Jetzt verstehe ich warum es 100 € kosten sollte.Wir sind nämlich nicht im deutsche Eheregister eingetragen und müssen wir das jetzt tun und es kostet insgesamt dann 100 €.

Das war eine große Hilfe von euch.Habt ihr vielen Dank.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 27.05.2010 um 21:05:25
 
Mir ist neu, dass eine Namenserklärung nur möglich sein soll, wenn die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachregistriert wurde. Vielleicht kann Gerhard seine Annahme mal mit einer Rechtsgrundlage begründen ... ?

Soweit mir bekannt ist, genügt für eine Bescheinigung nach § 46 PStV

- die ausländische Heiratsurkunde
- Pässe bzw. andere Nachweise über Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunden der Kinder (soweit vorhanden u. von der Namenserklärung betroffen)
- evtl. Nachweise über abweichende Namensführung
- bei vorheriger Scheidung sind weitere Nachweise erforderlich

Ausländische Urkunden müssen in die deutsche Sprache übersetzt sein (falls es keine mehrsprachige Urkunde ist) und eventuell legalisiert sein oder mit Apostille vorgelegt werden.

Bei Eheschließungen in Dänemark ist für Ausländer seit einigen Jahren eine Namenserklärung nicht mehr möglich.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Athanasius
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.05.2010 um 21:16:15
 
noch eine Frage.Kann ich zum Beispiel einen zweiten Vorname mir geben.wobei der weder in meiner Geburtsurkunde noch in meinem Pass steht,das heißt einen neuen zweite  Vorname?!!!

Mit wie viel Gebühren muss ich dann rechnen?!!!!
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Blaise
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 27.05.2010 um 22:03:36
 
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ist für grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige und einige besonders berechtigte Personen, z.B. Asylberechtigte möglich (siehe hier).

Für eine solche Namensänderung muss ein besonders wichtiger Grund vorliegen. Die Gebühren liegen zwischen 2,50 und 250,00 €. Die Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgelegt.
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« Zuletzt geändert: 28.05.2010 um 10:56:02 von N/V » 
Grund: Link gerichtet 

Aus "Loriots Kommentare":
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.05.2010 um 23:39:36
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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schweitzer
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Antwort #8 - 28.05.2010 um 11:01:24
 
Da der von Blaise gesetzte Link offenkundig nicht fuktioniert, versuche ich es nun
hier
.

Es dürfte bei dem Verweis von Blaise um den ersten Teil, ersten Abschnitt, Nummer 2 der verlinkten Vorschrift gehen.

Hoffe, dass es nun funktioniert und auch richtig ist.


=schweitzer=
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.05.2010 um 11:03:10
 
Ich hatte in grad eben oben "geflickt"   Cool

Änderung:
Sorry, fons, hatte ich nicht gesehen, bzw. unsere "Aktivitäten" haben sich überschnitten. - Sei's drum, kann man halt mal an zwei Stellen "klickern"  Smiley


Änderung:
Um als fons mit Alf zu sprechen: Null Problemo; lieber
2x als gar nicht klickerbar
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« Zuletzt geändert: 28.05.2010 um 11:13:26 von N/V »  
 
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Blaise
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Antwort #10 - 28.05.2010 um 16:21:07
 
schweitzer schrieb am 28.05.2010 um 11:01:24:
Es dürfte bei dem Verweis von Blaise um den ersten Teil, ersten Abschnitt, Nummer 2 der verlinkten Vorschrift gehen.



Hallo Schweizer,

das ist korrekt. Seltsam ist, dass bei meinem Browser der Link von mir genau so angezeigt wird, wie der deine ...

Aber wichtig ist nur, dass zumindest ein Link funktioniert!

Grüße

Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.05.2010 um 16:51:10
 
^Da hatte sich nur ein = zuviel eingeschlichen. Siehe
code

Code:
[url==http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm#ivz2]hier[/url]



das ich dann entfernte.
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