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Visum: Notarielle Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten nach Düsseld. Tab. - Vorlage? (Gelesen: 1.131 mal)
Christian M.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum: Notarielle Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten nach Düsseld. Tab. - Vorlage?
27.05.2010 um 19:28:49
 
Liebe i4aler!

Kürzlich haben wir im deutschen Generalkonsulat in Ekaterinburg die Einreise meiner Frau und ihrer Tochter aus erster Ehe beantragt. Heute habe ich einen Brief von unserer ABH bekommen, in welchem ich unter anderem gebeten werde, eine notarielle Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten nach der Düsseldorfer Tabelle einzureichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist mir bekannt, eine Vorlage für unseren Fall habe ich jedoch nicht gefunden, nur eine für Trennungsfälle.
Gibt es zufällig auch eine Vorlage für Fälle wie unseren, d. h. für Stiefkinder, ggf. auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie nach Ablauf der notwendigen Wartezeit durch mich adoptiert werden soll?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße,
   Chriss
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum: Notarielle Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten nach Düsseld. Tab. - Vorlage?
Antwort #1 - 27.05.2010 um 19:52:47
 
Christian M. schrieb am 27.05.2010 um 19:28:49:
gebeten werde, eine notarielle Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten nach der Düsseldorfer Tabelle einzureichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist mir bekannt, eine Vorlage für unseren Fall habe ich jedoch nicht gefunden, nur eine für Trennungsfälle.


das liegt wohl daran, dass Stiefkindern kein gesetzlicher Unterhalt geschuldet wird und Dein Fall daher natürlich nicht in der Tabelle bzw. den einschlägigen Unterhaltsleitlinien berücksichtigt wird.

Die nächste Frage wäre allerdings, wem gegenüber Du Dich hier verpflichten sollst (ABH oder Kind?) und ob Du eine solche Verpflichtung ohne rechtliche Notwendigkeit wirklich abgeben wolltest.

Sofern eine Verpflichtung gegenüber der ABH eingegangen werden soll, möge diese doch auch die entsprechende Formulierung vornehmen (und sich ggf. später die denkbare Sittenwidrigkeit vorhalten lassen...).

Muleta
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