steini007 schrieb am 27.05.2010 um 11:37:32:orchinho schrieb am Heute um 11:27:47:
Ab wann kann ich meine Steuerklasse ändern lassen?
... wenn sie in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
sobald sie in D "ihren gewöhnlichen" Aufenthalt hat, ist sie in D
unbeschränkt steuerpflichtig.
Auf diese unbeschränkte Steuerpflicht kommt es an, wenn du die Steuerklasse ändern willst.
Wenn sie nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, kannst du auch die Steuerklasse nicht ändern.
Es gibt auch noch eine steuerlich relevante 183 Tage Regel (fürs Kalenderjahr). Ist sie 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen Land, wird sie da steuerpflichtig ... ggf. aber nicht fürs ganze Jahr, sondern nur für die Zeit, die sie auch in diesem anderen Land gemeldet ist und sich dort aufhält.
Ich würde einfach nach der Eheschliessung zum Amt gehen und da die Steuerklassenänderung beantragen. Dafür brauchst du die Eheurkunde. Sie sollte bereits bei Dir in D gemeldet sein.
Das Amt kann dann im Computer sehen, dass sie bei Dir gemeldet ist und in D wohnt.
Mit der Steuererklärung für 2010 kannst du dann die zuviel bezahlte Steuer zurückbekommen.