DrTom schrieb am 27.05.2010 um 21:14:58:Wo liegen die Unterschiede zwischen der EU-Aufenthaltskarte und der
AE nach
AufenthG?
Die Aufenthaltskarte basiert auf dem Freizügigkeitsrecht und die
AE auf das
AufenthG.
EU Bürger sind Drittstaatlern besser gestellt und haben, sofern das
AufenthG für sie besser ist, die Möglichkeit auf dieses zurückzugreifen.
Um nur ein paar Unterschiede (Vorteile für EU-Bürger und deren Angehörigen) zu benennen:
- kein Deutschkenntnisnachweis bei der
FZF- bis zur Scheidung kann man in Deutschland leben, auch wenn die eheliche
LG unter 2 Jahren bestand
- ein Daueraufenthalt ist leichter zu bekommen, da er nicht von der Sicherung des LUs abhängt
- ein Verlust des Daueraufenthaltsrechtes ist schwieriger
- auch ein nicht arbeitender EU-Bürger könnte sich hier dauerhaft aufhalten, wenn er über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt
-
FZF weiterer Angehöriger ist wesentlich leichter
- freier Arbeitsmarktzugang (Ausnahme: neue Beitrittsländer; hier bestehen Einschränkungen)