Hallo miteinander!
Mein Problem (bzw das meines Mannes), welches vielleicht gar kein großes ist, stellt sich wie folgt dar:
Mein Mann, indischer Staatsbürger, hat seit kurzem seine
AE nach §28.1
Zuvor hatte er jahrelang eine Duldung, zuletzt auch mit Arbeitserlaubnis.
Daher ist er bereits im Besitz einer SV-Nummer, Lohnsteuerkarte,
KV etc pp.
Wo ist nun das Problem?
Mein Mann hat keinen (eingetragenen) Nachnamen (es lebe das indische Namensrecht!)
Als Beispiel nehmen wir mal Ram Kumar.
In seiner Duldung stand bisher aber immer "Kumar, Ram" (also Kumar als Nachname eingetragen) - so auch beim Meldeamt unter K geführt,
KV auf diesen Namen und auch SV.
Nachdem der neue Pass endlich vorlag, konnte die
ABH nun sehen, dass Kumar kein Nachname, sondern eben zu "Given Names" zählt. Ummeldung auf "-,Ram Kumar" (also Meldung unter "R") folgte noch schnell vor Erteilung der
AE.
Auf Nachfrage bei unserer Anwältin hieß es, im Moment bräuchte man sich um
KV, SV, Lohnsteuerkarte nicht erneut kümmern - er sei ja niemand anderes, die Namen an sich sind ja auch die gleichen.
Kurz nach Erteilung der
AE hat mein Mann seinen Arbeitgeber gewechselt. Dieser scheint ihn nun aber mit "Ram Kumar, Ram" angemeldet zuhaben - also Ram Kumar als kompletter Nachname, Ram als Vorname.
Dies wissen wir nur, weil heute ein neuer SV-Ausweis ins Haus geflattert ist und ich mich nun frage, ob jetzt wohlmöglich ein Chaos entsteht, dass nicht sein muss (oder vielleicht gar keines ist)?
Werde meinen Mann morgen direkt zum Amt schicken um 1.) neue Lohnsteuerkarte zu holen (die alte lautet wie gesagt auf "Kumar, Ram") und
2.) zum Rentenversicherer schicken....
Wie schaut's mit der Krankenversicherung aus? Bin derzeit über meinen Mann auch familienversichert und wäre wenig begeistert, wenn auch dort eine neue "Baustelle" entstünde.
Sonstiges, wo wir die Namens"änderung" beachten müssen?