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Kleines Namenschaos? (indisch) (Gelesen: 3.341 mal)
Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.05.2010 um 21:22:28
 
Hallo miteinander!

Mein Problem (bzw das meines Mannes), welches vielleicht gar kein großes ist, stellt sich wie folgt dar:

Mein Mann, indischer Staatsbürger, hat seit kurzem seine AE nach §28.1
Zuvor hatte er jahrelang eine Duldung, zuletzt auch mit Arbeitserlaubnis.
Daher ist er bereits im Besitz einer SV-Nummer, Lohnsteuerkarte, KV etc pp.

Wo ist nun das Problem?
Mein Mann hat keinen (eingetragenen) Nachnamen (es lebe das indische Namensrecht!)

Als Beispiel nehmen wir mal Ram Kumar.
In seiner Duldung stand bisher aber immer "Kumar, Ram" (also Kumar als Nachname eingetragen) - so auch beim Meldeamt unter K geführt, KV auf diesen Namen und auch SV.
Nachdem der neue Pass endlich vorlag, konnte die ABH nun sehen, dass Kumar kein Nachname, sondern eben zu "Given Names" zählt. Ummeldung auf "-,Ram Kumar" (also Meldung unter "R") folgte noch schnell vor Erteilung der AE.
Auf Nachfrage bei unserer Anwältin hieß es, im Moment bräuchte man sich um KV, SV, Lohnsteuerkarte nicht erneut kümmern - er sei ja niemand anderes, die Namen an sich sind ja auch die gleichen.

Kurz nach Erteilung der AE hat mein Mann seinen Arbeitgeber gewechselt. Dieser scheint ihn nun aber mit "Ram Kumar, Ram" angemeldet zuhaben - also Ram Kumar als kompletter Nachname, Ram als Vorname.
Dies wissen wir nur, weil heute ein neuer SV-Ausweis ins Haus geflattert ist und ich mich nun frage, ob jetzt wohlmöglich ein Chaos entsteht, dass nicht sein muss (oder vielleicht gar keines ist)?

Werde meinen Mann morgen direkt zum Amt schicken um 1.) neue Lohnsteuerkarte zu holen (die alte lautet wie gesagt auf "Kumar, Ram") und
2.) zum Rentenversicherer schicken....

Wie schaut's mit der Krankenversicherung aus? Bin derzeit über meinen Mann auch familienversichert und wäre wenig begeistert, wenn auch dort eine neue "Baustelle" entstünde.

Sonstiges, wo wir die Namens"änderung" beachten müssen?
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Blaise
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Antwort #1 - 27.05.2010 um 21:08:48
 
Da gibt es doch gar kein "Namenschaos". Dein Mann heißt z.B. "Ram Kumar". Er hat keinen Vor- und keinen Familiennamen. Der neue Arbeitgeber soll ihn richtig anmelden ...

Nachweise über die Namensführung (Pass, Heiratsurkunde) dürftet ihr ja haben.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.05.2010 um 21:17:50
 
Is mal nur so schräg reingeschmissen als doofe Frage:

Kann es denn sein, dass es ein eher technisches Problem
ist, da ja heutzutage alles per Software/Datenbanken
verwaltet wird und es da Pflichfelder gibt (hier eben u.a.
Name + Vorname) ohne die das Programm das garnicht
annimmt?

Auch Admins haben doofe Fragen
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Ikh34
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Antwort #3 - 27.05.2010 um 22:19:01
 
fons
Ja, das kann durchaus auch sein. Wenn ich da so an die Bank denke (konnten uns auf einen "_" einigen)...  Augenrollen

Blaise
Ja, sicherlich gibt es Pass, HK etc pp. Nur hatte er noch SV und Lohnsteuerkarte aus Zeiten der Duldung, die auf Kumar, Ram lief. Woher auch immer der Rentenversicherer die Namensänderung hat (Arbeitgeber hat keine Passkopie o.ä. verlangt)?
Sie ist nicht korrekt. (danach hieße er Ram Ram Kumar  Laut lachend)

Gut, aber ich merke schon, dass ich mir da viel zu sehr nen Kopf mache und es letztlich wohl kein Problem ist, welches nicht zu lösen wäre.

Sollte es doch zu einem werden, werde ich nochmal nachhaken.
Besten Dank erstmal.

PS: muss aber Blaise korrigieren: given name = Vorname (steht ja auch so im Pass)
Er hat einen Vornamen, aber keinen Nachnamen (noch nicht  Augenrollen)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.05.2010 um 12:33:15
 
Zitat:
Kann es denn sein, dass es ein eher technisches Problem
ist, da ja heutzutage alles per Software/Datenbanken
verwaltet wird und es da Pflichfelder gibt (hier eben u.a.
Name + Vorname) ohne die das Programm das garnicht
annimmt?


Bzw. daß umgekehrt schon in Formularen oft kein Platz für Beinamen ist (denke z.B. an den russischen Vatersnamen)?
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Stefan-TR
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Antwort #5 - 29.05.2010 um 13:25:17
 
Wenn der neue SV Ausweis auf eine neue Nummer lautet, dann solltet ihr euch an die Deutsche Rentenversicherung wenden, damit diese beide Accounts wieder zusammen fuehren kann. Ist die Nummer gleich, habt ihr wohl kein Problem.
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Ikh34
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Antwort #6 - 30.08.2010 um 23:02:59
 
Hallo miteinander!

Zur Ergänzung zum obigen Fall:
Rentenversicherung konnte es tatsächlich nicht ohne Nachname eintragen, dafür gab's nun ein M für männlich^^...

Da es meinen Mann selbst nervt, jedem das indische Namensrecht zu erklären  Augenrollen, wird er bei unserem nächsten Heimatbesuch seinen Nachnamen "bekanntgeben" (Veröffentlichung in der Zeitung) und dies dann hier im Konsulat eintragen lassen.
Dahingehend haben wir vom Konsulat auch schon die Bestätigung - der Nachname wird dann auf einer Seite im Pass nachgetragen, ein neuer Pass wird nicht ausgestellt.

Soweit so gut.
Aber wie schaut's mit der enthaltenen AE aus?
Einfach umgehend nach Namensänderung und Eintragung im Pass ab zur ABH (bzw erst zum KVR) und mal kurz "Hallo" sagen  Zwinkernd, oder lieber vorab informieren? Es wird ja dann auch ein anderer Sachbearbeiter zuständig sein (von K zu M).

Merci im Voraus!

PS: was mir grad noch einfällt - die Verpflichtung zum Integrationskurs samt Berechtigungsschein läuft auf "Ram Kumar" (um mal bei Baises Beispiel zu bleiben), Anmeldung zum Kurs wird wohl jetzt demnächst vor der Namensänderung passieren. Brauchen wir später für den Kursträger nochmal einen neuen Schein mit geänderten Namen...oder ist das egal?
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janetm
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Antwort #7 - 31.08.2010 um 23:14:43
 
Ikh34 schrieb am 30.08.2010 um 23:02:59:
PS: was mir grad noch einfällt - die Verpflichtung zum Integrationskurs samt Berechtigungsschein läuft auf "Ram Kumar" (um mal bei Baises Beispiel zu bleiben), Anmeldung zum Kurs wird wohl jetzt demnächst vor der Namensänderung passieren. Brauchen wir später für den Kursträger nochmal einen neuen Schein mit geänderten Namen...oder ist das egal? 


Das solltest du am besten direkt den Kursträger fragen wenn es soweit ist. Die VHS war bei uns im ganzen recht entspannt, was die ganze Dokumentation und Kursblauf anging.

Liebe Grüße
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Ikh34
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Antwort #8 - 10.09.2010 um 22:21:09
 
janetm
Jup, die VHS ist da wirklich sehr entspannt.

Hat sonst einer der ABHler noch eine Meinung bzgl. der AE? Es bleibt ja der gleiche Pass - braucht's da überhaupt ne neue AE (die jetztige "ohne" Nachnamen ist bis 2013 gültig)?
Die Namensänderung selbst kriegt die ABH ja an sich auch via EDV vom Einwohnermeldeamt mit...
Könnte der neue SB die 2013 auch kürzer ausstellen? (blöde Frage...aber man weiß ja nie :p) Grund dazu gäbe es eigentlich nicht (den IK beginnt mein Mann im Januar, zuvor war auf Grund von Arbeit und dem anstehenden Urlaub keine Zeit, bzw es wenig sinnvoll wegen längerer Fehlzeit)...
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