Um etwas Struktur hineinzubringen, möchte ich nun mal die Diskussion zusammenfassen und offene Fragen noch mal anbringen:
Meiner indischen Frau wurde eine
AE gemäß §28 (1) S.1 Nr. 1 gegeben. Sie brauchte kein
A1 vorzuweisen weil ein „erkennbar geringer Integrationsbedarf”, dies weil „einen Hoch - oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt.“ Für die Befreiung von
A1 zog also § 30 (1) S.3 Nr.3.
Die
ABH wandte nicht FreizügG/EU an.
Nun wurde eine Frau zu 630h Integrationskurs (IK) „verpflichtet“, sowie sich dazu „unverzüglich“ anzumelden, gemäß §44 a (1) Nr.1b
AufenthG.
Hier die (meiner Meinung nach) offenen Fragen:
1. Gemäß §44 (3) Nr.2
AufenthG besteht kein Teilnahmeanspruch am IK bei erkennbar geringem Integrationsbedarf. Nun hatte doch meine
ABH genau das festgestellt, als man dort auf A1-Pflicht verzichtete. Kann man meine Frau zum IK verpflichten, wenn sie andererseits nicht mal Teilnahmeanspruch hat?
2. Die
ABH legte ein Formular zur Unterschrift vor mit dem Wortlaut: „Ich verzichte auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen meine Verpflichtung zum Integrationskurs“ Gibt es irgendeinen Grund so was zu unterschreiben? In welchem Fall könnte einem diese Unterschrift helfen? Ich sehe da nur Vorteile für die
ABH.
3. Vor 3 Jahren machten wir in den Niederlanden (NL) Gebrauch vom FreizügG/EU und meine (damals noch nur) Freundin erhielt eine
AE für 5 Jahre (EU-Aufenthaltskarte). Dann zogen wir nach Deutschland und ein Jahr später heirateten wir hier. Hat meine Frau auch ein Recht die EU-Aufenthaltskarte hier in Deutschland, obwohl wir damals in NL diese Karte nur auf Grund einer (unregistrierten) Partnerschaft (problemlos!) erhielten? Stefan-TR hat da seine Zweifel, konnte aber auch keine Regelung finden die dagegenspricht, sowie auch keine gefunden wurde die dafür spricht. Wer weiß hier mehr?
Die Frage zur Arbeitserlaubnis werde ich in einem anderen Thread stellen, sonst wird das hier zu chaotisch.
Vielen Dank allen Mitwirkenden. Ich freue ich auf Eure Einschaetzungen!