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FNZ in Gefahr wegen Vorehe? (Gelesen: 7.467 mal)
maura
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25.05.2010 um 21:50:00
 
hallo an alle.
ich habe jetzt auch mal eine frage und hoffe auf ganz viele antworten die mich sogar vielleicht ein bisschen beruhigen.
ich habe 2005 in marokko geheiratet und pünktlich 2 jahre später
( eigenständiges aufenthaltsrecht ) hat er sich dann verabschiedet,sinn der ehe seinerseits ist damit wohl klar und ich dachte damals, nie wieder so einen. und habe tatsächlich als nächstes wieder einen marokkaner der auch dort lebt kennengelernt. dieses mal viel zeit genommen alle 3 monate dort gewesen und jetzt nach 2 jahren wieder geheiratet .
an dieser stelle kann man sich jede bemerkung in richtung : ach wie blöd sparen , das habe ich mir reichlich angehört .
inzwischen sind wir also verheiratet und das fzf visa ist in rabat gestellt  und nun habe ich dauer angst das die alb ablehnt wegen meiner vorgeschichte und ich bin dann auch noch 12 jahre älter als mein mann. meine frage ist darf die alb
von einer früheren ehe auch die nächste schliessen und ablehnen ??

fons' Änderung:
Also bitte nicht wild wo anhängen. Sonst gibt das nur
Verwirrung.

Grundsatz hier ist: neuer Fall = neuer eigener thread. Hab's
daher mal abgetrennt.
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« Zuletzt geändert: 25.05.2010 um 22:16:19 von N/V »  
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Antwort #1 - 25.05.2010 um 22:33:40
 
maura schrieb am 25.05.2010 um 21:50:00:
. meine frage ist darf die alb
von einer früheren ehe auch die nächste schliessen und ablehnen ??

Die Botschaft macht sich ein gesamtes Bild von dir und deinem Mann. Da läßt es sich nicht vermeiden, dass die Vorehe eine - subjektive - Rolle spielt, auch wenn du nicht die Verantwortung trägst, dass dich dein Exmann kurz noch Vollendung der zwei Jahre verlassen hat.

Auch wenn du dir Gedanken machst, bringen dich diese überhaupt nicht weiter, solange die Botschaft nichts auszusetzen hat, denn jetzt steckt ihr in dem Visumsverfahren und du mußt warten was auf euch zukommt.

Versuche einfach die Fragen "was könnte wohl wie auf uns zukommen?" etwas in den Hintergrund zu stellen.
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maura
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Antwort #2 - 25.05.2010 um 23:28:35
 
danke für deine antwort ,
ist aber schwierig.
ich reise seid 2 jahren alle 3 monate hin und her , ich kann schon kein flugzeug mehr sehen.
weil ich jetzt auch noch ne neue arbeit angefangen habe ist klar
das wir uns bei ablehnung lange nicht sehen werden.
das macht mir schon angst und ich dachte es weiss jemand
wie die arbeiten.
weil es ja auch wirklich so ist , das ich für sein verhalten gar nichts konnte

Änderung:
Folgepost eingefügt


ich meine für das verhalten meines exmannes

...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.05.2010 um 23:36:08
 
maura schrieb am 25.05.2010 um 23:28:35:
ich reise seid 2 jahren alle 3 monate hin und her

Allein das dürfte ja ggf. aufkommende Zweifel an einer
Zweckehe ersticken.

Dass dich dein Ex evtl nur "gebraucht" hat, das kann man
ja dir nicht anlasten.

Änderung:
Bitte auch auf Groß- und Kleinschreibung achten. Liest sich
einfach einfacher  Cool
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maura
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Antwort #4 - 28.05.2010 um 01:42:16
 
Hallo- Ich habe jetzt doch noch eine Frage....
Von allen Seiten bekomme ich zu Hören das ich ein
gemeinsames Leben mit meinem Mann in Deutschland wohl vergessen kann , eben wegen dieser vorehe von der ich
schon erzählt habe.
Jetzt bin ich schon so weit das ich am liebsten die Deutsche
Botschaft in Rabat anrufen würde um ihnen meine Ängste
zu schildern - in der Hoffnung das sie mir sagen
: nee mal keine Sorge, das wird kein Ablehnunggrund sein.
Weiss hier jemand ob das vielleicht Sinn macht?
Eigendlich sind die Mitarbeiter der Botschaft dort ja total
nett
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.05.2010 um 01:47:29
 
maura schrieb am 28.05.2010 um 01:42:16:
Von allen Seiten bekomme ich zu Hören

Woher denn? Am Stammtisch? Nordic Walking? Tupperabend?

HIER geht es um rechtliche Erläuterungen, nicht um Lebens-
beratung; danach klingt eher dein neues Posting.

Ich sag jetzt nur: wer Wind macht wird Staub ernten.

Und frag dann noch unsere:  Wahrsagerin

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maura
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Antwort #6 - 28.05.2010 um 02:09:16
 
Nein
Tupper und Co sind mir übrigens auch nicht wichtig.
Von Familie - Geschwistern und Freunden eben. Traurig
Ich habe eben die Hoffnung das die Botschaft sieht
wie wichtig mir die Familienzusammenführung ist und
gleichzeitig hätte ich die Möglichkeit die Dinge zu
erklären
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Antwort #7 - 28.05.2010 um 07:01:01
 
maura schrieb am 28.05.2010 um 02:09:16:
Ich habe eben die Hoffnung das die Botschaft sieht
wie wichtig mir die Familienzusammenführung ist und
gleichzeitig hätte ich die Möglichkeit die Dinge zu
erklären 

Beim Visumsverfahren geht es der Botschaft auch - oder überwiegend  - um die Belange und Gründe deines Mannes, warum er nach Deutschland möchte. Schließlich ist er der Antragsteller. Es macht also wenig Sinn, wenn du dich stark ins Zeug legst, die Botschaft aber den Eindruck hat, dass deinem Mann die Sache relativ egal ist und er nur den Antrag stellt, weil das die in Deutschland lebende Ehefrau so will. So kann ein entsprechendes Auftreten deinerseits, genau die Skepsis hervorrufen, die du eigentlich vermeiden möchtest.

Dein Mann als Antragsteller muss darlegen, warum er die Ehe mit dir in Deutschland leben möchte.

Wenn man noch Fragen an dich hat, wird die ABH ohnedies auf dich zukommen.
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Antwort #8 - 31.05.2010 um 19:58:01
 
Hallo, kann dazu nur sagen, das ich in der Vorehe mit einem Nigerianer verheiratet war und jetzt mit einem nigrischen Staatsbürger verheiratet bin. Beides Westafrikanische Staaten und Nachbarländer.
Mir wurde dies nur bei der ABH unter die Nase gehalten bei der Scheinehebefragung. Die Botschaft hatte damit keine Probleme.
Ich würde mir nicht zuviele Gedanken machen und es auf mich zukommen lassen. Aif keinen Fall die Botschaft anrufen und schlafende Hunde wecken. Ein Zitat unseres Anwaltes.
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maura
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Antwort #9 - 01.06.2010 um 04:18:32
 
ich war mit einem Marokkaner verheiratet, in Marokko geheiratet und Familienzusammenführung durch die Botschaft in Rabat und
die gleiche Ausländerbehörde...
ich hatte es am Anfang schon geschrieben : pünktlich nach 2 Jahren
war er weg, also grade lange genug um ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht zu bekommen.
grade weil jetzt wieder die gleiche Botschaft und Ausländerbehörde involviert sind , mache ich mir sorgen
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B.D.
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Antwort #10 - 01.06.2010 um 10:53:04
 
Eduard schrieb am 01.06.2010 um 09:21:04:
Es ist sicher nicht praktikabel, alle diese Akten durchzusehen, ob da irgendwo der Name des Deutschen vorkommt.



Hi,

da hilft uns Menschen inzwischen der Computer !  Zwinkernd

Natürlich sind in der EDV nur die Daten des Ausländers erfasst - und natürlich ist nicht nur ein SB für alle Ausländer zuständig. Die Möglichkeit, dass sich jemand an einen früheren Fall erinnert, ist damit nicht so gering.

Ich bin mir sehr sicher, dass der TS die Führung der ehel. LG in D wünscht. Wie sieht es aber mit dem Ehemann aus ? Will er eine Ehe führen oder eine AE für D ? Diese Frage wird dann geklärt werden müssen.

Der Altersunterschied spricht jedenfalls gegen den Willen eine Ehe führen zu wollen. Das ist in arabischen Ländern für einen Mann verpönt.
Daher sollte man sich auf Befragungen etc. einstellen.



B.D.
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maura
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Antwort #11 - 02.06.2010 um 23:45:09
 
Ich danke euch allen für eure Antworten...
Ich werde jetzt einfach abwarten und sehen was passiert
und versuchen so wenig wie möglich daran zu denken.
Euch allen noch einen schönen Abend
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Antwort #12 - 07.08.2010 um 04:29:34
 
Hallo,
wir hatten jetzt die gleichzeitige Befragung und ich hatte hinterher gefragt ob ich in einigen tagen anrufen und fragen kann wie die Entscheidung in meiner Stadt sein wird.
Man sagte mir das es darüber keine Auskunft für uns gibt,
das es nur eine interne Unterstützung für die Botschaft ist und
auch lange nicht heißt das die Botschaft ihr Ok gibt.
Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner ALB mit der ich ja zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.
Sie waren zwar sonst sehr freundlich und sagten mir dort auch das die Botschaft wenn sie ablehne bei einer Klage jeden Prozess
verlieren würde, bei dem Material  das ich vorlegen konnte, aber zu der aussage kann man spekulieren und ist ja nicht das gleiche als wenn sie mir sagen wie ihre Entscheidung aussieht.
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Antwort #13 - 07.08.2010 um 09:21:57
 
maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:
Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner ALB mit der ich ja zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.

Weil Du nicht der Antragsteller bist und auch keine entsprechende Vollmacht von ihm hast.

Und selbst mit Vollmacht ... wenn Du irgendeine Sache gründlich durchdenkst, teilst Du dann jeden Gedankengang den Betroffenen mit? Das beunruhigt doch eher als es hilft.
Wenn jetzt Botschaft und ABH das Für und Wider abwägen, ist die Bereitschaft zu konkreter Information gering. Wozu auch: Bei einer Entscheidung FÜR kann Euch egal sein, was da so gedacht/intern ausgetauscht wurde, bei GEGEN hilft Euch die Zwischeninfo auch nichts, da braucht Ihr die schriftlich formulierten Ablehnungsgründe vor Gericht.

maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:
bei einer Klage jeden Prozess verlieren würde,

Meine Lieblingsaussage.  Ärgerlich
Dagegen folgende: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand." Da kann alles passieren.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #14 - 07.08.2010 um 09:41:15
 
maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:
Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner ALB mit der ich ja zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.


Ersetze muss durch solltest. Die Befragung war freiwillig. 


Zitat:
Sie waren zwar sonst sehr freundlich und sagten mir dort auch das die Botschaft wenn sie ablehne bei einer Klage jeden Prozess
verlieren würde, bei dem Material  das ich vorlegen konnte, aber zu der aussage kann man spekulieren und ist ja nicht das gleiche als wenn sie mir sagen wie ihre Entscheidung aussieht.


Abwarten, was kommt. In diesem Fall, dem Altersunterschied und da du schon mal kurz verheiratet warst, dürfte es berechtigt sein, dass die gleichzeitige Befragung durchgeführt wird, da die staatlichen Belange zur Vermeidung von Scheinehen höher bewertet werden.

Aber bei euch war es doch so, dass ihr 2 Jahre bereits ein Eheleben führt. Du hast nun einen Job, der dieses Eheleben verhindert und somit gibt es nur die Möglichkeite das Eheleben in Deutschland weiterzuführen.

Du hast ja deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D - sprich bist mehr als das halbe Jahr in D, auch wenn du immer mal in Marokko warst.

Ob du keine Auskunft bekommst lassen wir mal dahingestellt. Mit Vollmacht auf alle Fälle, ansonsten sprich mal die Behörde auf OVG 12 M 75.09 vom 19 oltober 2009 an. Darin steht sinngemäß, dass sich - bei einer Klage und das dürfte dann auch im Verfahren vorher gelten - sich auch der dt. Ehepartner auf das materielle Recht berufen.
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